1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Wie umgehen mit Misshandlungsvorwürfen?

10. Februar 2010

Die Bundeswehr muss sich den Misshandlungsvorwürfen bei den Gebirgsjägern in Mittenwald stellen - nicht der erste Skandal der Streitkräfte.

https://p.dw.com/p/LyPi
Rekruten in der Grundausbildung (Foto: AP)
Bild: AP

Rohe Schweineleber essen und Frischhefe, von der man sich übergeben muss; nackt vor den Kameraden Kletterübungen machen. Das alles als Mutprobe in einer Bundeswehr-Elite-Einheit: Wer dazugehören wollte im Bataillon 233 der Gebirgsjäger im oberbayrischen Mittenwald, der musste sich erniedrigen lassen. Diese schweren Vorwürfe erhebt ein ehemaliger Wehrpflichtiger. Weil er das menschenunwürdiges Aufnahmeritual im Sommer 2009 über sich ergehen lassen musste, wie er behauptet, hat er Beschwerde beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags eingereicht.

Verstöße gegen das Soldatengesetz

Jetzt ist die Bundeswehr gefragt. Die Ermittlungen liegen nun erst einmal beim direkten Vorgesetzten. Der habe "relativ freie Hand" erklärt Jürgen Rose, Oberstleutnant der Bundeswehr a.D. und Vorstandsmitglied des "Darmstädter Signals", eines kritischen Forums für Staatsbürger/Innen in Uniform. Rose ist auf Innere Führung in der Bundeswehr spezialisiert und kennt viele Fälle solcher Mutproben. So sei vor einiger Zeit eine Fallschirmjägereinheit im Saarland nicht, wie geplant, zum Einsatz nach Afghanistan geschickt worden, weil sich einige Soldaten gegenseitig gequält hatten.


Auch im Fall der Gebirgsjäger in Mittenwald wurde möglicherweise gegen das Soldatengesetz verstoßen - gegen die Kameradschaftspflicht, schätzt Rose. Und er führt auch den Vorwurf der Ansehensschädigung der Bundeswehr in der Öffentlichkeit ins Feld.

Eingang der Edelweiß-Kaserne in Mittenwald/Oberbayern (Foto: dpa)
Edelweiß-Kaserne in Mittenwald/OberbayernBild: PA/dpa

Wie weit geht die Bundeswehr?

Für solche Fälle gebe es, so Jürgen Rose, einen großen Katalog von Sanktionsmöglichkeiten: vom einfachen Verweis über Geldbußen, Arrest, Degradierung bis hin zur Entfernung aus der Truppe. Für disziplinarische Maßnahmen sei die Bundeswehr allein zuständig, doch "notfalls - bei Straftaten - werde die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben“. Etwa wenn es um "Körperverletzung oder solche Dinge" gehe.


Um solche und noch schlimmere Dinge ging es im bisher größten Strafverfahren wegen Misshandlung bei der Bundeswehr, im Skandal um die Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld in Nordrheinwestfalen. Dort terrorisierten im Sommer 2004 Ausbilder ihre Schützlinge. Eine Übung zum Abschluss der Grundausbildung wurde zum Nachtmarsch mit Foltereinlagen. Stromstöße, Schläge, Scheinerschießungen.

Die Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld (Foto: AP)
Die Freiherr-vom-Stein-Kaserne in CoesfeldBild: AP

Erst rigoros, dann milde

Schlagzeilen, die dem Ruf der Bundeswehr enorm geschadet haben. Daraufhin sei "sehr rigoros durchgegriffen worden" sagt Jürgen Rose. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet für die Ermittlungen, und die beschuldigten Soldaten mussten sich vor dem Landgericht Münster verantworten.

Der Prozess wegen der Misshandluingen in Coesfeld fand 2007 in Münster statt (Foto: AP)
Prozess wegen der Misshandluingen in CoesfeldBild: AP

Ein deutliches Zeichen gegen Misshandlung, findet Rose. Allerdings sei dann doch festzustellen, dass relativ viele der Soldaten entweder freigesprochen oder doch nur zu geringfügigen Strafen verurteilt worden seien. Das heißt: 7500 Euro Geldstrafe für den Kompaniechef, je 22 Monate auf Bewährung für die zwei Zugführer, die als Drahtzieher galten. Doch inzwischen hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe einige Freisprüche aufgehoben und das Verfahren teilweise neu aufgerollt.


Für noch mehr Streitkräftekultur

Alle bedenklichen Fälle von Mutproben und Misshandlungen landen im Jahresbericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags. An ihn können sich Opfer wenden, wie jetzt der Wehrpflichtige aus Mittenwald.

Der Wehrbeauftragte gewährleistet die Kontrolle der Bundeswehr durch das Parlament. Das sei nicht einfach, aber besser als in vielen anderen Armeen im Ausland, wie zum Beispiel in Russland oder auch in der US-Armee, sagt Rose. Die nach dem Zweiten Weltkrieg gegründete Bundeswehr habe die Führsorgepflicht der Vorgesetzten in ihrer Streitkräftekultur verankert. Dazu wirbt der Oberstleutnant der Bundeswehr a.D. für mehr Aufklärung und Prävention in den "einschlägigen Unterrichten" zur Inneren Führung, zum Wehrrecht und zur Menschenführung. Man müsse die Vorgesetzten darauf aufmerksam macht, "hinzugucken und einzuschreiten", fordert Rose. Nur so könnten Misshandlungen und menschenunwürdige Mutproben verhindert werden.

Autorin: Tina Gerhäusser
Redaktion: Hartmut Lüning