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Schattenbanken bislang von Basel III verschont

16. November 2010

Basel III ist beschlossen und muss nur noch von den einzelnen Staaten umgesetzt werden. Was hinter diesem Abkommen steckt und wo die Probleme und Gefahren liegen, beschreibt unser Gastautor Shirish Pandit.

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Symbolbild: EU Flagge, davor Justizia
Bild: DW

Basel III ist ein umfassendes Reformpaket des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, mit dem die Regulierung, die Aufsicht und das Risikomanagement im Bankensektor gestärkt werden sollen. Mitglieder des Ausschusses sind insgesamt 27 Länder, darunter alle G20-Staaten. Bereits bis September 2010 hatte sich der Ausschuss auf die wichtigsten Elemente des Reformpakets geeinigt. Seit den Beschlüssen der G20-Staaten am 12. November 2010 bei ihrem Gipfeltreffen in Seoul sind Banken offiziell Basel III unterworfen. Die G20-Mitglieder müssen die Regelungen nur noch per Gesetz im eigenen Land verabschieden, was reine Formsache ist.

Das Herzstück der im September 2010 vorgelegten Version des Basel-III-Reformpakets war die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Banken in Finanzmarktkrisen. Die Banken sollen ihre Risiken besser abpuffern und sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Um das zu gewährleisten, gibt es inzwischen Regeln für die Quote der diversen Arten des Eigenkapitals, das heißt für die Höhe des jeweiligen Eigenkapitals im Vergleich zu den Risikopositionen.

Banken müssen mehr Eigenkapital halten

Der qualitativ höchste Teil dieses Eigenkapitals ist das harte Kernkapital einer Bank. Es besteht aus eigenen Aktien und einbehaltenen Gewinnen. Die Quote des harten Kernkapitals wird fortan von zwei Prozent auf viereinhalb Prozent erhöht. Dazu wird ein Kapitalerhaltungspuffer von zweieinhalb Prozent gerechnet. Sollte eine Bank diesen vorgeschriebenen zweieinhalb Prozent Wert unterschreiten, wird sie durch Beschränkungen ihrer Dividende sanktioniert. Insgesamt beläuft sich die Quote also auf sieben Prozent.

Das weiche Kernkapital einer Bank, bestehend aus stillen Einlagen und eigenen Schuldverschreibungen, beträgt nach den neuen Regelungen eineinhalb Prozent der Risikopositionen. Zusammen mit der viereinhalb Prozent Quote des harten Eigenkapitals ergibt sich an diese beiden Posten des Kapitals der 1. Klasse die Mindestanforderung von sechs Prozent.

Die Kapitalanforderungen an systemrelevante Banken, das heißt solche, deren Insolvenz ganze Volkswirtschaften schädigen können, werden noch über diese Anforderungen hinausgehen. Über die nächsten sechs bis acht Monate wird das Basler Financial Stability Board FSB eine Methodik erarbeiten, die qualitative sowie quantitative Indikatoren umfasst, anhand derer diese Systemrelevanz von Finanzinstitutionen auf internationaler Ebene beurteilt werden kann.

Drohende Probleme bei der Umsetzung

Zur Umsetzung der gegenwärtigen Basel-III-Regeln ist ein großzügiger Zeitrahmen bis zu neun Jahren angelegt worden, doch die Anteilseigner der Großbanken erwarten, dass sie in den nächsten zwei bis drei Jahren geschieht. Für die Banken ist das kein Kinderspiel. Nach Einschätzungen von McKinsey bräuchten allein die europäischen Banken weitere 700 Milliarden Euro, um den neuen Mindesteigenkapitalanforderungen gerecht zu werden. Dass die Lasten teilweise auf die Kunden abgewälzt werden dürften, liegt auf der Hand.

Schattenbanken im Visier

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Finanzinvestoren künftig eher nach Investitionsmöglichkeiten in der unregulierten Welt der Schattenbanken suchen werden. Das wäre dann extrem kontraproduktiv, denn auch in der Welt der Schattenbanken existieren systemrelevante Finanzinstitutionen, deren Geschäftsabläufe untrennbar mit denen der von Basel III regulierten Banken verwoben sind. Beispiele sind die ehemaligen Investmentbanken Bear Stearns und Lehman Brothers.

Allerdings nimmt das FSB, das die Basel-III-Regelungen mitverantwortet hat, die Welt der Schattenbanken weiterhin unter die Lupe. Wie sicher die gesamte Finanzwelt dadurch wird, hängt davon ab, wie gut diese Regelungen in den einzelnen Ländern umgesetzt werden. Deshalb nannte Mario Draghi, der Vorsitzende der FSB, wenige Tage vor dem G20-Gipfel weitere präventive Maßnahmen, die voraussichtlich bis 2012 in Kraft treten werden. Nach ihnen wird der Umfang der Finanzregulierung progressiv erweitert, sodass die wichtigsten Segmente des Schattenbankensystems, die Versicherungsunternehmen, Hedge Fonds und Nichtbanken, einbezogen werden.

Shirish Pandit, Direktor bei der European School of Management and Technology (ESMT), Foto: ESMT
Shirish Pandit, Direktor bei der European School of Management and TechnologyBild: ESMT

Die jetzt verabschiedeten Basel-III-Regelungen dienen der Stabilität des Finanzsystems durch die erhöhte Verlustabsorptionskapazität der Banken. Die Erweiterung dieses Regelwerks auf systemrelevante Banken sowie auf die Schattenbankenwelt wird hoffentlich dazu beitragen, künftige Krisen ohne staatliche Hilfe zu überleben. Zusammengenommen mit den angestrebten Reformen im Bezug auf Rating Agenturen und Bilanzierungsregelungen ist eine ganzheitliche Finanzreform in Gang gesetzt worden, die jedoch nur funktionieren wird, wenn die G20-Staaten, die dazu gehörigen Umsetzungsprozesse zügig initiieren.

Der Autor Shirish Pandit ist Direktor bei der European School of Management und Technology (ESMT) in Berlin. Vorher war er Berater der Tata-Gruppe, Deloitte Consulting und KPMG und arbeitete als Invest-Banker der IEG in Berlin. Er besitzt einen MBA der London Business School.

Redaktion: Insa Wrede