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Schweizer Abtreibungsrecht nach 60 Jahren gelockert

2. Juni 2002
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In der Schweiz wird nach 60 Jahren das Abtreibungsrecht gelockert. In einer Volksabstimmung sprachen sich am Sonntag 72 Prozent der Wähler für eine Fristenregelung aus, die straffreie Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen ermöglicht.Die Einführung der Fristenregelung wurde in 24 Kantonen befürwortet und nur in den katholischen Kantonen Appenzell-Innerrhoden und Wallis verworfen. Seit 1977 waren bereits drei ähnliche Anläufe zur Änderung des geltenden Rechts gescheitert.

Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Schweiz seit 1942 im Strafgesetzbuch geregelt. Demnach wurden schwangere Frauen, die abtreiben oder abtreiben lassen, bislang mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft - es sei denn der Abbruch erfolgt, weil der Schwangeren ein schwerer gesundheitlicher Schaden droht. Gesetz und Realität klafften aber auseinander: Seit 1988 wurde keine Verurteilung mehr ausgesprochen, und in den Kantonen werden die Bestimmungen mehr oder weniger liberal ausgelegt.