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Richter gegen Buchpreisbindung

2. März 2007

Die Schweizer Buchpreisbindung steht offenbar vor dem Aus. Das Bundesgericht in Lausanne hat als oberste Instanz eine Beschwerde des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verbands (SBVV) abgewiesen.

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Bücherstapel
Umstrittenes Preisdiktat bei Büchern

Die Buchpreisbindung in der Schweiz stellt nach einer Entscheidung des Bundesgerichts eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung dar. Die Richter in Lausanne wiesen deshalb eine Beschwerde des Schweizerischen Buchhändler- und Verleger-Verbands (SBVV) sowie des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels ab.

Der Streit dauert bereits mehrere Jahre an. Die Schweizer Wettbewerbskommission verpflichtete Verleger und Zwischenhändler schon 1999, ihre Abnehmer ohne Preisbindung zu beliefern und verfügte, dass sich die Buchhändler nicht mehr an die Preisbindung halten müssten.

Verstoß gegen das Kartellgesetz

Dagegen riefen der Buchhändler- und Verleger-Verband sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels das Bundesgericht an, das den Fall an die Wettbewerbskommission zurück verwies. Diese entschied im März 2005 erneut, dass die Preisbindung gegen das Kartellgesetz verstößt und unzulässig ist. In der Folge musste sich erst die Rekurskommission und dann erneut das Bundesgericht mit dem Thema befassen.

Rund 90 Prozent der in der Schweiz verkauften deutschsprachigen Bücher unterliegen dem so genannten Sammelrevers. Dabei handelt es sich um ein vertragliches Preisbindungssystem, bei welchem sich die einzelnen Buchhändler verpflichten, die von den Verlagen festgesetzten Preise für Endabnehmer einzuhalten.

Ausnahmegesuch in Bern

In seinem Urteil setzte nun das Bundesgericht dem Streit ein Ende. Die Richter stellten fest, dass die Buchpreisbindung eine erhebliche und damit unzulässige Beeinträchtigung des Wettbewerbs darstellt und auch nicht ausnahmsweise durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt ist. Das Gericht wies insbesondere die Darstellung der Beschwerdeführer zurück, die Preisbindung führe zu einer Verbreiterung des Produktsegmentes und zu einer Erhöhung der Verkaufsstellenzahl.

Martin Jann, Geschäftsführer des Schweizer Buchhändler- und Verlegerverbandes, kündigte ein Ausnahmegesuch beim Bundesrat, der Regierung in Bern, an. Er kann den Fortbestand der Buchpreisbindung durch ein Preisbindungsgesetz - wie in Deutschland und Österreich - sichern, wenn dies aus kulturpolitischen Gründen geboten erscheint.

"Keine Auswirkungen auf Deutschland"

Nach Ansicht des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hat die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts keine unmittelbare Auswirkung auf den Fortbestand der Preisbindung in Deutschland und Österreich. Auch Buchimporte aus der Schweiz nach Deutschland seien nicht betroffen, hieß es in einer Stellungnahme des Börsenvereins. (wga)