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Politik

Grenzkontrollen um 20 Tage verlängert.

15. April 2020

Das Bundesinnenministerium hat die wegen der Corona-Pandemie geltenden Kontrollen an den deutschen Grenzen bis Anfang Mai verlängert. Die Kontrollen waren vor einem Monat eingeführt worden und betreffen fünf Länder.

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Luxembourg | Deutschland fuehrt Grenzkontrollen zu fuenf Nachbarlaendern ein
Kontrollen am Grenzuebergang Goldene Bremm bei Saarbrücken (Archivbild)Bild: epd/O. Dietze

Seit Mitte März werden die Grenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz überwacht. Die Kontrollen gelten auch für Flugreisende aus Italien und Spanien. Die Kontrollen sollen nun für weitere 20 Tage bis zum 4. Mai in Kraft bleiben. Das sagte ein Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer in Berlin. Die Grenzkontrollen sollen dazu beitragen, "die Infektionsgefahren durch das Coronavirus weiter erfolgreich einzudämmen", erklärte das Ministerium. Seehofer habe die EU-Kommission und seine Ministerkollegen in der Europäischen Union über seine Entscheidung informiert.

Die Kontrollen gelten allerdings nicht für alle Außengrenzen Deutschlands: An den Übergängen nach Belgien und in die Niederlande wird hingegen nicht kontrolliert. Allerdings wurde auch in diesen Abschnitten die Überwachung im 30-Kilometer-Grenzraum intensiviert. Polen und Tschechien kontrollieren ihrerseits an den Grenzen zur Bundesrepublik scharf.

Seehofers Sprecher fügte in diesem Zusammenhang hinzu, kontrolliert werde zudem dort, wo es besondere Erfordernisse gebe und die betroffenen Bundesländer diese Maßnahmen unterstützen, sagte der Sprecher. Das gilt etwa dann, wenn es in einem der Nachbarländer Corona-Risikogebiete gibt.

Baden-Württemberg stimmt zu

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl, dessen Land mit seinen Grenzen nach Frankreich und zur Schweiz besonders von der Maßnahme betroffen ist, begrüßte die Entscheidung. "An ein Zurückfahren der Maßnahmen werden wir erst später und nur im Gespräch mit unseren schweizerischen und französischen Nachbarn und Freunden denken können", betonte der CDU-Politiker.

Wer weder Bundesbürger ist noch als Ausländer dauerhaft in Deutschland lebt, darf seit Mitte März nur noch aus "triftigem Grund" einreisen - etwa als Berufspendler. Das betrifft etwa EU-Bürger, die durch Deutschland in ihr Heimatland reisen oder Lastwagenfahrer, die wichtige Güter liefern. Die Einreise ist zudem nur über bestimmte Grenzübergänge möglich. Seit Karfreitag gilt zudem für alle nach Deutschland Einreisenden eine grundsätzliche Quarantäne-Pflicht von 14 Tagen. Auch hier gibt es Ausnahmen, etwa für Mitarbeiter des Gesundheitswesens.

"Migrationspotenzial auf der Balkanroute"

An der deutsch-österreichischen Grenze soll es neben den coronabedingten Maßnahmen weiterhin zusätzlich Grenzkontrollen geben, um ungenehmigte Grenzübertritte von Migranten zu verhindern. Diese schon seit längerem bestehenden Kontrollen sollten Mitte Mai auslaufen; Seehofer verlängerte sie nun nach Angaben seines Ministeriums abermals um sechs Monate. Als Grund für die Verlängerung nannte das Ministerium die "fortbestehende höchst fragile Situation an der Grenze zwischen der Türkei und Griechenland" sowie das "fortbestehende illegale Migrationspotenzial auf der Balkanroute".

kle/uh (afp, epd, dpa, rtr, kna)