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Senegals Justiz stoppt Sänger N'Dour

28. Januar 2012

Im westafrikanischen Senegal hat die Justiz eine Präsidentschaftskandidatur des populären Sängers N'Dour für unzulässig erklärt. In der Hauptstadt Dakar kam es zu Straßenschlachten.

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Senegals Musiker Youssou N'Dour (Picture alliances )
Zu populär für eine Präsidentschaftskandidatur ? Senegals Musiker Youssou N'DourBild: picture-alliance/dpa

Der international bekannte Sänger Youssou N'Dour darf nicht bei der Präsidentenwahl im Senegal antreten. Das entschied das Verfassungsgericht in der Hauptstadt Dakar, das gleichzeitig die höchst umstrittene Kandidatur von Präsident Abdoulaye Wade für eine dritte Amtszeit zuließ.

In Dakar kam es nach der Entscheidung zu Straßenschlachten zwischen oppositionellen Demonstranten und der Polizei. Die überwiegend jugendlichen Oppositionsanhänger setzten Autoreifen in Brand und warfen Steine auf die Beamten. Diese gingen mit Tränengas und Schlagstöcken gegen die Demonstranten vor.

Ein Superstar in Afrika

Der 1959 im Senegal geborene N/Dour, dessen Präsidentschaftskandidatur jetzt für unzulässig erklärt wurde, gilt als einer der einflussreichsten Superstars Afrikas. Im Rahmen des Weltmusikbooms konnte er sich in den 90er Jahren auch im Westen etablieren. Bekannt ist er für sein politisch-soziales Engagement. 1985 organisierte er ein Konzert zur Freilassung von Nelson Mandela. Er arbeitete für zahlreiche UNICEF-Projekte, Anfang 2012 gab er dann bekannt, bei der Präsidentenwahl im Senegal kandidieren und gegen den bisherigen Amtsinhaber Abdoulaye Wade antreten zu wollen.

Dessen erneute Kandidatur ist massiv umstritten. Grund: Der 85-Jährige hat bereits zwei Amtszeiten an der Spitze des westafrikanischen Staates hinter sich. Da die Verfassung nur zwei Amtszeiten vorsieht, dürfte er eigentlich nicht mehr antreten. Wade hatte allerdings zunächst für sieben, dann für fünf Jahre das höchste Staatsamt inne. 2008 beschloss die Regierung dann, dass regulär sieben Jahre lang das Präsidentenamt ausgeübt werden darf.

Wade sieht sich im Recht

Wade und seine Anhänger beziehen sich nun auf diese Neuregelung. Er dürfe erneut kandidieren und dies sogar noch zweimal sagte Wade, der zugleich in einem Interview selbstsicher betonte: "Ich habe die Verfassung geschrieben. Alleine. Niemand kennt sie besser als ich. "

Der Sänger N'Dour hatte seine Kandidatur Anfang Januar als "höchste patriotische Pflicht" angekündigt. Offiziell hatte er seine Bewerbung um das höchste Staatsamt Mitte der Woche beim Verfassungsgericht eingereicht. Die Regierung war offenbar schon vorab davon ausgegangen, dass die Kandidatur des überaus populären Sängers für unzulässig erklärt werden würde und es anschließend zu Protesten käme. Tatsache ist jedenfalls: Die Regierung verhängte vor der Bekanntgabe des Richterspruches ein fünftägiges Demonstrationsverbot, im Glauben, so Unruhen vermeiden zu können.

haz/re (rtr, afp)