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Sicherheit über alles?

Daphne Antachopoulos18. April 2008

Eigentlich galt die deutsche Justizministerin Zypries als Korrektiv zum Innenminister. Denn während Schäuble in Sachen Terrorbekämpfung immer schnell vorpreschte, galt sie als die Bewahrerin der Bürgerrechte. Bis jetzt.

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Bild: DW

Schäubles Vorstöße in Sachen Terrorabwehr sind bekannt: Unter anderem seine - vom Bundesverfassungsgericht abgewendete - Idee, Flugzeuge mit mutmaßlichen Terroristen an Bord abschießen lassen zu wollen, auch wenn Passagiere an Bord sind. Oder die Speicherung von Fluggastdaten. Oder eben die Online-Durchsuchung. Dabei sollen Sicherheitsbehörden die PCs mutmaßlicher Terroristen ausspähen können, um Anschlagspläne der Verdächtigen rechtzeitig zu ermitteln.

Dass dabei auch völlig Unschuldige ins Visier der Fahnder geraten könnten, und dass man damit den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt und damit das Grundgesetz - das hat das Bundesverfassungsgericht Ende Februar glücklicherweise festgestellt. Es schuf sogar ein neues Grundrecht - nämlich das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Und es setzte der Bundesregierung hohe Hürden für ein Gesetz zur Online-Durchsuchung.

Neuer Entwurf

In dieser Woche nun präsentierten Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries ihren Entwurf zum neuen Gesetz für das Bundeskriminalamt. In diesem BKA-Gesetz sind die Befugnisse der Fahnder geregelt, also auch die Online-Durchsuchung. Und da wurde als Durchbruch gefeiert, dass die Sicherheitsbeamten zwar online PCs durchsuchen, aber dafür nicht in die Wohnung des Verdächtigen eindringen dürften. Eine "Verwanzung" des PCs soll nur online möglich sein. Ein Sieg von Brigitte Zypries gegen Wolfgang Schäuble zugunsten der Bürgerrechte - hieß es.

Das war aber offenbar nur ein Teil des geplanten Gesetzes - und Augenwischerei. Denn an anderer Stelle wird das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf die Unverletzbarkeit der Wohung mit Füßen getreten. Während die Fahnder nämlich die Wohnung nicht betreten dürfen, um den Computer zu verwanzen, dürfen sie wohl in die Wohnung eindringen, um ein paar Kameras zu installieren und Verdächtige zu überwachen. Und Unverdächtige gleich mit, wenn die sich zufällig in dieser Wohnung aufhalten. Der Große Spähangriff - sozusagen! Dass das ein mindestens ebenso großer Eingriff in die Grundrechte der Menschen ist wie die Online-Durchsuchung, versteht sich von selbst.

Das Scheitern der Pläne ist abzusehen

Da fragt man sich - salopp gesagt - wer hier eigentlich verschaukelt werden soll? Man fragt sich auch, warum Brigitte Zypries eingeknickt ist? Und warum man glaubt, dass diese kleine Änderung unbemerkt bleiben würde? Zum Glück allerdings ist abzusehen, dass diese Pläne - wie so viele Pläne des Innenministers - im Sande verlaufen werden. Denn zum einen müsste man dafür das Grundgesetz ändern - und das wird mit ziemlicher Sicherheit im Bundestag scheitern. Und zum zweiten würde das Gesetz in jedem Fall vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden. Es bleibt zu hoffen, dass auch Brigitte Zypries das wusste, als sie dem Entwurf des BKA-Gesetzes zustimmte.

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