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Vermögen besteuern?

Monika Lohmüller4. Oktober 2012

1997 wurde in Deutschland die Vermögenssteuer ausgesetzt. Derzeit gibt es heiße Diskussionen über eine Wiederbelebung. Aber nicht nur hierzulande. In vielen europäischen Ländern ist sie ein Thema.

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Symbolbild Luxus und Auto
Symbolbild Luxus und AutoBild: Fotolia/Martin Hahn

In Zeiten von Finanz- und Wirtschaftskrise und angesichts leerer Haushaltskassen sucht Vater Staat gern nach neuen Einnahmequellen. So ist derzeit die Vermögenssteuer, auch vielfach "Reichensteuer" genannt, in aller Munde. Doch was bringt ein Comeback? Relativ wenig, sagt Martin Lenz, Steuerberater und Leiter National Tax bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Deutschland: "Ob nach Abzug aller administrativen Kosten überhaupt noch ein nennenswertes Plus verbleibt, ist fraglich." Denn bei den Kosten seien nicht nur die Kosten der Steuerpflichtigen, sondern auch die auf Seiten der Finanzverwaltung zu berücksichtigen, so Lenz zur DW.

Die Diskussion um die Vermögenssteuer wird aber nicht nur in Deutschland geführt. Ein Grund für KPMG in einer Studie das deutsche Steuerrecht mit der Vermögensbesteuerung in Frankreich, Italien, Großbritannien, Österreich, den Niederlanden, der Schweiz und den USA zu vergleichen. Hierbei wurde nicht nur die allgemeine Vermögenssteuer untersucht, sondern auch weitere vermögensbezogene Abgaben wie die Grund-, Erbschafts- und Schenkungssteuer. Diese gehörten zur Vermögensbesteuerung dazu, sagt Lenz, dass werde in der aktuellen Diskussion oft vergessen.

Frankreich Spitzenreiter bei Vermögenssteuer

Die vermögensabhängigen Abgaben machen in den von KMPG verglichenen Ländern lediglich zwischen 0,07 und knapp 9 Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus. Dabei spielen auch die unterschiedlichen Steuersysteme eine Rolle. In Deutschland, so Lenz, betrage das Aufkommen aus der Grund-, Erbschafts- und Schenkungssteuer circa 16,5 Milliarden Euro jährlich. "Das sind rund 2,8 Prozent der gesamten deutschen Steuereinnahmen." Im Vergleich zu den ausgewählten Industrienationen liege Deutschland damit im Mittelfeld.

KPMG-Partner Martin Lenz
KPMG-Partner Martin LenzBild: Lenz

Absoluter Spitzenreiter in Sachen allgemeiner Vermögenssteuer ist der Studie zufolge Frankreich. Dort gibt es die Steuer auf große Privatvermögen schon seit 1982: "Insgesamt belaufen sich die Einnahmen aus der Vermögensteuer in Frankreich auf insgesamt rund 8,6 Prozent der gesamten Steuereinnahmen. Allerdings wird das produktive Unternehmensvermögen weitgehend von der Vermögensteuer verschont. Kapitalgesellschaften unterliegen überhaupt nicht der Vermögensteuer", sagt Martin Lenz.

Europäische Länder zeigen sich zurückhaltend

Wie aus der KPMG-Studie weiter hervor geht, wird beispielsweise in Großbritannien keine allgemeine Vermögensteuer erhoben. In der politischen Diskussion steht allerdings eine sogenannte Villensteuer auf teure Privathäuser. Auch Italien sieht derzeit keine derartige Besteuerung vor. Der Aufwand sei zu hoch, die zu erwartenden Einnahmen zu niedrig. In den Niederlanden gibt es die allgemeine Vermögensteuer seit 2001 nicht mehr. Sie wurde aufgrund des öffentlichen Widerstands abgeschafft. Und wegen Problemen bei der Bewertung der Vermögen hat Österreich 1993 ebenfalls die Steuer wieder gestrichen. Neben Frankreich bliebe dann nur noch die Schweiz, wo es Abgaben auf Privatvermögen gibt.

In den USA gibt es keine allgemeine Vermögenssteuer, sondern die Grundsteuer, die so genannte "property tax", sagt Martin Lenz. In den USA betrage sie alleine rund 12 Prozent der gesamten Steuereinnahmen: "So werden zum Beispiel in den USA durch die Grundsteuereinnahmen nahezu die gesamten kommunalen Aufgaben, wie zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Schulen und Straßenreinigung, finanziert."

In allen Ländern, so wird in der KPMG-Studie festgehalten, liegen die administrativen Kosten zur Erhebung der vermögensbezogenen Steuern prozentual weit über denen für die Erhebung anderer Steuerarten. So wird beispielsweise in den USA geschätzt, dass der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer annähernd den gesamten durch diese Steuern erzielten Einnahmen entspricht.

Wiederbelebung der Vermögenssteuer ist heikel

1997 wurde das Vermögenssteuergesetz aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgericht von der Bundesregierung wieder einkassiert. Denn zwei Jahre zuvor hatte das oberste deutsche Gericht die gleichmäßige Besteuerung aller Besitztümer eingefordert.  Aber bis heute gibt es keine tragfähigen und vor allem flächendeckenden Grundbesitzwerte, ganz zu schweigen vom Verkehrswert anderen Besitzes, von der Beteiligung an Unternehmen über Kunstwerke bis hin zur Jacht im Mittelmeer.

Und so ist die Wiederbelebung der allgemeinen Vermögenssteuer rechtlich eine heikle Angelegenheit. Auf die Schnelle lässt sich ein solches Gesetz nicht auf den Weg bringen.