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Politik

Sperrklausel gegen Kleinstparteien beschlossen

7. Juni 2018

Der Bundesregierung sind die Kleinstparteien schon länger ein Dorn im Auge - jetzt hat sie die EU-Partner zu einer Wahlrechtsreform bewegt. Für die kommende EU-Wahl kommt sie allerdings zu spät.

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Europaparlament Brexit Debatte
Große Parteien wollen nicht noch mehr EU-Parlamentssitze an Kleinstparteien verlierenBild: Getty Images/AFP/S. Bozon

Deutsche Kleinstparteien wie Freie Wähler, Piraten und NPD sollen spätestens von 2024 an keine Chance mehr auf einen Einzug ins Europaparlament haben. Auf Initiative von CDU, CSU und SPD hin einigten sich die EU-Staaten am Donnerstag in Brüssel auf die Einführung einer neuen Sperrklausel. Sie soll dafür sorgen, dass in Deutschland Parteien mit einem niedrigen einstelligen Wahlergebnis keinen Sitz im Europaparlament bekommen. Derzeit besetzen sie sieben der 96 deutschen Sitze im Europaparlament.

Eigentlich hatte die Sperrklausel bereits vor Monaten beschlossen werden sollen, um eine problemlose Einführung noch zur Europawahl am 26. Mai des kommenden Jahres zu ermöglichen. Länder wie Belgien und Italien zögerten den Entscheidungsprozess allerdings zuletzt wochenlang hinaus.

Reform triff auch die Partei von Satiriker Martin Sonnenborn

Eine Umsetzung schon für die Wahl 2019 würde nun nach bisheriger Einschätzung der derzeitigen EU-Ratspräsidentschaft gegen den europäischen Verhaltenskodex für Wahlen verstoßen. Die Leitlinien der sogenannten Venedig-Kommission des Europarates sehen nämlich vor, dass es in den zwölf Monaten vor einer Wahl keine grundlegenden Wahlrechtsänderungen mehr geben sollte. Hält sich die Bundesregierung daran, würde die Sperrklausel, die zwischen zwei und fünf Prozent liegen soll, erst bei der Wahl 2024 zum Einsatz kommen.

Neben den Piraten, den Freien Wählern und der rechten NPD könnte die geplante Änderung des EU-Wahlrechts beispielsweise die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) und die Partei des Satirikers Martin Sonneborn treffen. Sie alle hatten bei der Wahl 2014 den Einzug in Europaparlament geschafft, weil das Bundesverfassungsgericht kurz zuvor die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz ersatzlos gestrichen hatte.

nob/djo (dpa)