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Politik

Sperrstunde in Berlin gekippt

16. Oktober 2020

Nach einer Woche hebt das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt die Corona-Regelung auf, die Gastronomen ein Dorn im Auge war. Doch ein anderes Verbot bleibt.

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Berlin | Coronavirus: Sperrstunde in Berlin - geschlossene Bar in Friedrichshain
Bald auch nachts wieder geöffnet? Bar in Berlin-Friedrichshain (Archivbild)Bild: Christophe Gateau/dpa/picture-alliance

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Sperrstunde für Gastronomiebetriebe in der Hauptstadt nicht rechtens ist. Die Entscheidung gilt vorerst nur für jene elf Betreiber, die sich an das Gericht gewandt hatten. Allerdings wird erwartet, dass sich andere Gastronomen auf den Beschluss berufen und ihrerseits länger öffnen. Das Verbot, nach 23.00 Uhr Alkohol auszuschenken, bleibt dagegen weiter in Kraft.

Berlin | Coronavirus: Polizisten kontrollieren Einhaltung der Sperrstunde
Polizisten kontrollieren am Mittwoch, ob die Sperrstunde in der Hauptstadt eingehalten wirdBild: Christophe Gateau/dpa/picture-alliance

Seit vergangenem Samstag mussten in Berlin Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr schließen. Der Senat hatte damit auf die deutlich gestiegene Zahl an Corona-Infektionen reagiert. Bund und Länder hatten sich die Regelung zum Vorbild genommen und am Mittwoch vereinbart, dass in Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche künftig generell 23.00 Uhr als Sperrstunde in der Gastronomie gelten soll.

Corona bedroht Gastronomie

Berufung auf Robert-Koch-Institut

Das Berliner Verwaltungsgericht argumentierte nun, es sei nicht ersichtlich, dass die Sperrstunde erforderlich sei, um das Infektionsgeschehen zu kontrollieren. Die Juristen bezogen sich dabei auf das Robert-Koch-Institut. So sei beobachtet worden, dass Ansteckungen vor allem bei Feiern im Familien- und Freundeskreis sowie in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erfolgten oder mit religiösen Veranstaltungen beziehungsweise mit Reisen in Verbindung stünden. Vor diesem Hintergrund sei die Sperrstunde ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit.

Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. Die Gesundheitssenatorin der Hauptstadt, Dilek Kalayci, erklärte in einer ersten Reaktion, es sei eine wichtige Botschaft, dass mit dem Urteil das nächtliche Alkoholverbot bestehen bleibe. "Wie wir weiter vorgehen, prüfen wir noch."

jj/uh (dpa, afp)