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Staatliche Hilfe muss neu berechnet werden

9. Februar 2010

Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze widerspricht dem Grundgesetz. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können etwa zwei Millionen Kinder in bedürftigen Haushalten auf höhere staatliche Leistungen hoffen.

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Richter in roten Roben (Foto: AP)
Bundesverfassungericht: Unterstützungs-Empfänger müssen menschenwürdig leben könnenBild: AP

Die staatlichen Leistungen für die 6,7 Millionen Unterstützungs-Empfänger in Deutschland nach den so genannten Hartz-IV-Gesetzen müssen grundlegend neu berechnet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (09.02.2010) in Karlsruhe entschieden. Als Frist für eine Änderung setzte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber das Ende dieses Jahres. Bis dahin gelten die bisherigen Regelsätze.

Ein konkretes Verfahren zur Neuberechnung der Regelsätze schlug das oberste Gericht nicht vor. Die Leistungen müssten auf Grundlage "verlässlicher Zahlen" und "tragfähiger Berechnungen" erbracht werden. Schätzungen "ins Blaue hinein" seien verfassungswidrig, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.

Mindesteilnahme am gesellschaftlichen Leben

Das Urteil hat vor allem auch Auswirkungen auf rund zwei Millionen Kinder von arbeitslosen Eltern unter 14 Jahren. Das sind 16 Prozent aller Kinder in diesem Alter. Papier sagte in der Urteilsbegründung, die bisherigen staatlichen Leistungen für Kinder wie Erwachsene gewährleisteten nicht das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies müsse auch eine Mindestteilnahme von Leistungsempfängern am gesellschaftlichen Leben berücksichtigen.

Bislang wurde der Bedarf für Kinder und Jugendliche nicht eigenständig errechnet. Sie erhalten je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent der Hartz-IV-Leistungen für Erwachsene. Kindern unter sechs Jahren stehen 215 Euro zu, im Alter bis zu 13 Jahren gibt es 251 Euro. Jugendliche erhalten bis zur Volljährigkeit 287 Euro. Insgesamt leben 6,7 Millionen Menschen in Deutschland von Hartz IV.

Regelsätze willkürlich festgelegt

Kinderarm mit Puppe (Foto: AP)
Was brauchen Kinder - und was nicht ?Bild: AP

Gegen die Höhe der Regelsätze für Kinder hatten drei Familien im Jahr 2005 geklagt. Sie argumentieren, dass die Regelsätze für Kinder unter 14 Jahren von damals 207 Euro willkürlich festgelegt seien und das Existenzminimum nicht abdeckten. Ein weiteres Argument der Kläger: Es werde der Gleichheitsgrundsatz verletzt, da Kinder von Sozialhilfeempfängern einen zusätzlichen Bedarf geltend machen können, Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern aber nicht.

Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt und das Bundessozialgericht in Kassel hatten die Rechtmäßigkeit der Regelsätze für Kinder bezweifelt. Sie riefen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an.

"Bahnbrechendes Urteil"

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bezeichnete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuberechnung der Hartz-IV-Leistungen als "bahnbrechendes Urteil". Der Gesetzgeber müsse jetzt unter einem ungeheuren Zeitdruck die Regelungen gesetzlich nachbessern, sagte sie nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Von der Leyen wertete das Urteil als großen Sieg für die Bildung der Kinder. Die Sozialleistungen müssten aus ihrer Sicht nicht unbedingt durch Geldzahlungen erhöht werden Das könnte auch durch Sachleistungen für Schulmaterial oder Nachhilfe erfolgen. Das Verhältnis von Geld-, Dienst- und Sachleistungen müsse ausgewogen sein, damit die Hilfen auch bei den Kindern ankämen, sagte die Ministerin.

Die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger sagte, die Ableitung der Kinder-Regelsätze von denen der Erwachsenen werde Kindern insbesondere im Hinblick auf ihre Bildung nicht gerecht. Die Koalition werde eine Reform auf den Weg bringen müssen. Allerdings werde diese keine so weitreichenden finanzielle Auswirkungen haben wie befürchtet, betonte Homburger. Dagegen erklärte CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich, man werde "bei Kindern und Jugendlichen drauflegen müssen". Der Spielraum für andere politische Projekte werde damit kleiner.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier erklärte, das Urteil sei nicht unerwartet gekommen. Die Frist, in der der Gesetzgeber die Vorgaben umsetzen müsse, sei allerdings "zeitlich anspruchsvoll". Die Linkspartei sieht sich in ihrer Kritik an Hartz IV bestätigt. Der künftige Parteichef Klaus Ernst sagte, es werde "eine deutliche Anhebung" der Kinder-Regelsätze notwendig werden. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, sprach von zehn Milliarden Euro zusätzlicher Kosten. Sie forderte die Bundesregierung auf, bis zu den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen am 9. Mai Vorschläge zu erarbeiten.

"Transparents Verfahren"

Gewerkschaften und Sozialverbände äußerten sich positiv zu dem Urteil. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach von einem guten Tag für Kinder und Familien in Deutschland. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach rief die Bundesregierung auf, die Regelsätze rasch und in einem transparenten Verfahren anzuheben. Dazu schlage der DGB eine unabhängige Kommission vor, über deren Empfehlungen der Gesetzgeber entscheiden solle und nicht wie bisher Ministerialbürokraten hinter verschlossenen Türen. Die Hilfsorganisation Diakonie forderte, jetzt sei eine wirklich fachlich fundierte Neuregelung aufgrund einer umfassenden wissenschaftliche Expertise notwendig. Der Paritätische Wohlfahrtsverband erklärte, es sei ein Skandal, dass Richter die Würde des Kindes vor dem Gesetzgeber und der Bundesregierung schützen müssten. Die Hilfsorganisation UNICEF wertete die Entscheidung als Schritt im Kampf gegen die Kinderarmut. Von einem Etappenerfolg im Kampf gegen die "zunehmende Umverteilung von unter nach oben" sprach das globalisierungskritische Netzwerk Attac.

Autor: Herbert Peckmann (dpa, ap, epd, afp, rtr)

Redaktion: Manfred Götzke / Ursula Kissel