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Staatsanwalt gegen das Aufzugskartell

24. Februar 2007
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Nach dem von der EU-Kommission verhängten Bußgeld von knapp einer Milliarde Euro gegen das Aufzugskartell drohen nun den Managern der betroffenen Unternehmen juristische Konsequenzen. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ermittelt seit Herbst 2006 wegen des Verdachts so genannter wettbewerbsbeschränkender Absprachen. Das Bundeskartellamt hatte im vergangenen Herbst Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt. "Wir haben noch die Bußgeldentscheidung der EU-Kommission abgewartet", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen, Arno Neukirchen, und bestätigte einen Bericht des Magazins "Der Spiegel". In den Unterlagen seien einige Namen aufgeführt.

Am vergangenen Mittwoch hatte die EU-Kommission die Hersteller ThyssenKrupp, Otis (USA), Schindler (Schweiz) und Kone (Finnland) wegen Verstößen gegen das Kartellverbot zu insgesamt 992,3 Millionen Euro Strafe verurteilt. Allein 479,7 Millionen Euro entfallen auf ThyssenKrupp, das als Wiederholungstäter eingestuft wurde. Die Kommission bezog sich auf Fälle in Deutschland, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden aus den Jahren 1995 bis 2004. Fälle, die länger als fünf Jahre her sind, dürfte nach Angaben Neukirchens verjährt sein. Solche Marktabsprachen sind mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bedroht.

Eine Sprecherin von ThyssenKrupp Elevator hatte am Mittwoch in Düsseldorf betont, es seien nur lokale Manager betroffen. Diese hätten das Unternehmen inzwischen verlassen.