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Anklagebehörde will Loveparade-Prozess retten

5. April 2016

Die Nicht-Eröffnung des Strafprozesses zum Loveparade-Unglück schlägt hohe Wellen. Vertreter der Opfer sind schockiert. Die Duisburger Staatsanwaltschaft legt sofort Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts ein.

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Die Gedenkstätte für die Opfer des Loveparade-Unglücks in Duisburg (Foto: dpa)
Die Gedenkstätte für die Opfer des Loveparade-Unglücks in DuisburgBild: picture-alliance/dpa/R. Weihrauch

"Die Entscheidung des Landgerichts Duisburg, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft", teilte die Anklagebehörde in Düsseldorf mit. Sie legte umgehend beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde ein. Bis zu einer Entscheidung dieses Gerichts wird es wohl Monate dauern. Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft gaben sich gegenseitig die Schuld für das Scheitern des Verfahrens.

Das Landgericht hatte nach mehr als zweijähriger Prüfung die Eröffnung der Hauptverhandlung gegen die sechs angeklagten Mitarbeiter der Stadtverwaltung und vier Mitarbeiter der Veranstalterfirma abgelehnt. Die von der Staatsanwaltschaft zusammengetragenen Anklagevorwürfe reichten nicht aus, um einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen und einen öffentlichen Prozess zu eröffnen, hatten die Richter in der nordrhein-westfälischen Stadt erklärt. Die Staatsanwälte werfen den zehn Beschuldigten unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Im Jahr 2010 waren bei einem Massengedränge im Eingangsbereich der Loveparade 21 Menschen ums Leben gekommen. 652 Besucher erlitten bei der Techno-Großveranstaltung Verletzungen.

Gutachten mit schweren Mängeln?

Das Landgericht kritisierte in seinem 460 Seiten starken Beschluss insbesondere das Sachverständigengutachten, auf das sich die Anklage maßgeblich stützte. Das Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still weise schwerwiegende Mängel auf und sei "nicht verwertbar". Die Einholung eines neuen Gutachtens sei im Zwischenverfahren gesetzlich untersagt, hieß es. Andere tragfähige Beweismittel lägen nicht vor. Eine Verurteilung sei nicht zu erwarten, weshalb die Anklage zwingend abzulehnen sei.

Dagegen erklärte die Staatsanwaltschaft, der Gutachter habe nachvollziehbar dargelegt, dass bei der Planung und Genehmigung der Loveparade der Kapazität des Zugangstunnels keine Beachtung geschenkt worden sei und dadurch das tragische Geschehen herbeigeführt wurde. Sprecherin Anna Christiana Weiler kritisierte zudem, dass das Gericht keinen zweiten Gutachter beauftragt und die Verfahrensbeteiligten nicht frühzeitig auf Bedenken hingewiesen habe.

"Nur sehr schwer zu begreifen"

Die Entscheidung des Gerichts stieß bei Politikern und Opfervertretern auf Unverständnis und Fassungslosigkeit. Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft äußerte sich ausdrücklich als Privatperson und betonte, sie könne die Entscheidung "nur sehr schwer begreifen". Der Beschluss bedeute für die Angehörigen, Familien und Freunde der Opfer zusätzliches Leid. Die von ihr geforderte lückenlose Aufklärung scheine nun in weite Ferne zu rücken.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) erklärte, er könne die Enttäuschung der Opfer nachempfinden, betonte aber zugleich, dass es sich um eines der komplexesten Verfahren der Nachkriegsgeschichte handle. Der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link (SPD) sagte, alle Betroffenen "werden heute schwer tragen an der Entscheidung des Gerichts". Wer einen geliebten Menschen verloren habe, frage nicht nach Verfahrensfehlern.

Kurz vor dem Unglück bei der Loveparade stehen Menschen dicht gedrängt an einem Tunnelausgang (Foto: dpa)
Kurz vor dem Unglück bei der Loveparade stehen Menschen dicht gedrängt an einem TunnelausgangBild: picture-alliance/dpa/D. Naupold

"Bankrotterklärung der Justiz"

Der Opfer-Vertreter Jörn Teich, der bei dem Unglück selbst schwer verletzt wurde, nannte die Entscheidung des Gerichts katastrophal. "Man hat uns eine lückenlose Aufklärung versprochen, jetzt ist die Aufklärung eine Riesen-Lücke geworden", sagte er. "Ich fühle mich retraumatisiert", sagte Manfred Reißaus, der bei dem Unglück seine Tochter verlor. Die Nebenklage-Vertreterin Bärbel Schönhof sprach von einem "Schlag ins Gesicht" der Betroffenen. Der bekannte Anwalt Gerhart Baum, dessen Kanzlei zahlreiche Hinterbliebene des Unglücks vertritt, sprach von einer "Bankrotterklärung der Justiz". Der frühere Bundesinnenminister kündigte an, "sämtliche Rechtsmittel" zu prüfen.

Der Landgerichtspräsident Ulf-Thomas Bender äußerte Verständnis für die Enttäuschung der Opfer. "Wir alle hegen die berechtigte und nachvollziehbare Erwartung, dass die Ursachen für diese Katastrophe aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden", sagte er. Dieser Erwartung habe der Beschluss der Kammer nicht gerecht werden können. Trotzdem sei die Entscheidung juristisch unumgänglich gewesen. Aufgabe eines Strafprozesses sei das Feststellen einer individuellen strafrechtlichen Schuld, nicht die allgemeine Aufklärung eines Sachverhalts. Die Vorwürfe der Anklage könnten mit den vorgelegten Beweismitteln nicht bewiesen werden.

kle/uh (afp, dpa, epd)