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Steuerdeals von Fiat und Starbucks illegal

21. Oktober 2015

Seit der LuxLeaks-Affäre stehen Steuervorteile für multinationale Unternehmen in Europa in der Kritik. Nun hat die EU-Kommission in zwei Fällen eine Entscheidung getroffen, die Firmen müssen Steuern nachzahlen.

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Starbucks Filiale (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Steuervorbescheide für Starbucks in den Niederlanden und Fiat Chrysler in Luxemburg sind nach Ansicht der EU-Kommission illegal. Beide Unternehmen müssten deshalb jeweils rund 20 bis 30 Millionen Euro an die zuständigen Steuerbehörden nachzahlen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.

"Vorbescheide, die die Steuerlast eines Unternehmens künstlich verringern, stehen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang - sie sind illegal", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Sie hoffe, dass diese Botschaft bei den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Unternehmen Gehör finde.

Verlagerung von Gewinnen

Mit Steuervorbescheiden (englisch: tax rulings) informieren die Behörden Unternehmen im Voraus über die zu erwartende Steuerlast. Dies ist an sich nicht illegal - die gewährten Vorteile aber schon. Es gehe um "sehr komplexe Regelungen", sagte Vestager. Dadurch seien "Gewinne innerhalb der gleichen Gruppe von einem Unternehmen zum anderen verlagert" worden.

Solche Regelungen benachteiligten andere Unternehmen, die angemessene Steuern zahlten, sagte Vestager. Bei Starbucks ist die Kafferösterei des US-Konzerns in den Niederlanden betroffen, bei Fiat geht es um die Finanzierungsgesellschaft des Autokonzerns in Luxemburg.

Mehrere Verfahren

Die Kommission hatte im Juni 2014 Ermittlungsverfahren zu Fiat und Starbucks eingeleitet. Die Fälle hatten dann im Zusammenhang mit der sogenannten LuxLeaks-Affäre eine neue Brisanz bekommen. Dabei hatte ein internationales Recherchenetzwerk Ende vergangenen Jahres über hunderte Fälle berichtet, in denen multinationale Konzerne in Luxemburg auf Kosten anderer EU-Länder Steuerzahlungen vermeiden. Sie nutzten dazu Tochterfirmen, die im Prinzip selbst keinen Umsatz machten, und verlagerten auf sie ihre Gewinne aus anderen EU-Staaten.

Bei der Kommission sind noch weitere Fälle anhängig, bei denen auf unzulässige Subventionen geprüft wird. Es geht dabei um den Online-Händler Amazon in Luxemburg und den Computerbauer Apple in Irland.

bea/ul (dpa, reuters, afp)