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Politik

Bewährungsstrafe für Ex-Agenten Mauss

5. Oktober 2017

Knapp 14 Millionen Euro Steuern sollen dem Staat durch den Ex-Agenten Werner Mauss entgangen sein. Für die Steuerhinterziehung in zehn Fällen bekam er jetzt eine Bewährungsstrafe.

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Deutschland Prozess Ex-Geheimagent Werner Mauss in Bochum
Bild: picture-alliance/dpa/M. Kusch

Die Richter am Bochumer Landgericht waren überzeugt davon, dass der ehemalige Geheimagent Mauss unter einem Decknamen große Vermögenswerte im Ausland versteckt und dadurch zwischen den Jahren 2002 und 2011 Steuern in der Höhe von 13,9 Millionen Euro hinterzogen hat. Vor Gericht hatte der 77-Jährige die Vorwürfe vehement bestritten. Seine Verteidiger forderten einen Freispruch. Es könne nicht festgestellt werden, ob das meist in Stiftungen angelegte Millionenvermögen der eigenen Bereicherung gedient habe oder ob es für operative Zwecke verwendet worden sei, so die Verteidiger. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigten sie an, Revision einzulegen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sechs Jahre und drei Monate Haft beantragt.

Prozess Werner MAUSS wegen Steuerhinterziehung verantworten (Foto: imago/Sven Simon)
Der heute 77-jährige Werner Mauss operierte jahrelang in geheimer MissionBild: Imago/Sven Simon

Die Verteidigung warf den Richtern vor, für entlastende Beweise "nicht zugänglich" gewesen zu sein. Mauss behauptet, dass ihm die meist in Stiftungen angelegten Millionen nicht zuzurechnen seien. Es handele sich vielmehr um einen Fonds ausländischer Geldgeber, der dazu gedient habe, seine geheimen Agententätigkeiten zu finanzieren. Nach eigenen Angaben arbeitete der gebürtige Essener in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt verdeckt für Bundesregierung und Polizeibehörden - unter anderem war er bei der Befreiung von Geiseln beteiligt. Mauss soll unter anderem 1976 an der Wiederbeschaffung des gestohlenen Kölner Domschatzes in Belgrad mitgewirkt haben, ebenso im selben Jahr an der Festnahme des RAF-Terroristen Ralf Pohle in Athen.

Steuerfahnder in NRW kauften CD

Ins Visier der Ermittler war er durch eine Steuersünder-CD geraten, die das Land Nordrhein-Westfalen angekauft hatte. Richter Markus van den Hövel sprach in der Urteilsbegründung von einer "beeindruckenden Lebensleistung", die bei der Urteilsfindung berücksichtigt worden sei. Neben der Bewährungsstrafe wurde außerdem die Zahlung von 200.000 Euro an karitative Organisationen angeordnet.

sam/bri (afp, dpa)