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Das ABC der EU

17. November 2006

Mit Begriffen wie GAP, Kohäsion oder Überprüfungsklausel können Sie wenig anfangen? Abhilfe schafft dieses kleine ABC, das die wichtigsten Vokabeln der Europäischen Union kurz erklärt.

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Bild: picture-alliance/dpa

ACQUIS COMMUNAUTAIRE - Das derzeitige EU-Recht. Ein französischer Ausdruck, mit dem die Summe der gemeinsamen Rechte und Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten beschrieben wird. Alle neuen Mitglieder müssen den "Acquis" übernehmen.

BEITRITTSKANDIDAT - Ein Land, mit dem über einen EU-Beitritt verhandelt wird (Kroatien, Türkei) oder verhandelt werden soll (Mazedonien). Beitrittsländer haben die Verhandlungen abgeschlossen und warten noch auf die Aufnahme (Bulgarien, Rumänien).

CHARTA DER GRUNDRECHTE - Festlegung der Grundrechte der EU-Bürger. Im Dezember 2000 feierlich proklamiert, aber bisher nicht in Kraft getreten. Die Charta ist Teil des blockierten Verfassungsentwurfs.

DDD - Demokratie, Dialog, Debatte: Aktion der EU-Kommission nach Ablehnung des Verfassungsentwurfs durch die Wähler in Frankreich und den Niederlanden, um die Bürger zu informieren.

EUROZONE ODER EUROLAND - Jene zwölf Staaten, die die Euro-Währung eingeführt haben. Von Januar 2007 an ist auch Slowenien dabei.

FÖDERALISMUSDEBATTE - Streit um die Frage, ob die EU eine Art Bundesstaat werden soll, in dem die Nationalstaaten nur noch begrenzte, innenpolitische Befugnisse haben. Derzeit ist die EU keine Föderation.

GAP - Gemeinsame Agrarpolitik. 1960 gegründet. 37 Prozent des EU-Haushalts fließen in die Landwirtschaft, sechs Prozent in die Erhaltung ländlicher Räume.

HARMONISIERUNG - Die Angleichung nationaler Rechtsvorschriften, um Hindernisse für den freien Personen- und Warenverkehr zu beseitigen.

INTERGOUVERNEMENTAL - Vereinbarungen, die zwischen den Regierungen geschlossen werden. Diese müssen immer einstimmig erfolgen. Beispiel: Beschlüsse über Erweiterung oder die neue Verfassung.

JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT - Bestimmungen, die die Anerkennung von Urteilen regeln und die Zusammenarbeit gegen grenzüberschreitende und organisierte Kriminalität.

KOHÄSION - Der soziale "Zusammenhalt" in der EU. Der Kohäsionsfonds unterstützt Projekte, mit denen die Benachteiligung bestimmter Regionen abgebaut werden soll.

LISSABON-STRATEGIE - Das im Jahr 2000 in Lissabon beschlossene Ziel, die EU innerhalb von zehn Jahren zum dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Bereits jetzt gescheitert. Wird jedes Jahr EU-Gipfelthema. Steht jetzt für Wachstumsanstrengungen, vor allem bei Forschung und Bildung.

MAASTRICHT-KRITERIEN - Sie bestimmen, ob ein EU-Land den Euro einführen darf. Regeln Anforderungen an Preisstabilität, Schuldenstand, Haushaltsdefizit, Zinsen und Wechselkurs-Stabilität.

NETTOZAHLER - Jene EU-Staaten, die mehr in den EU-Haushalt einzahlen als sie herausbekommen. 2005 überwies Deutschland als größter Nettozahler 6,06 Milliarden Euro, nach 7,14 Milliarden 2004.

OLAF - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung. Eine 1999 eingerichtete Behörde, die Betrug und Korruption in der EU bekämpft.

PSK - Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee der EU. Besteht aus Vertretern der Außenministerien der EU-Staaten. Es befasst sich mit sicherheitspolitischen Fragen, auch mit militärischen. Bereitete beispielsweise den EU-Militäreinsatz im Kongo vor.

QUALIFIZIERTE MEHRHEIT - Die Stimmen der EU-Staaten im Ministerrat sind nach Größe und Bedeutung der Länder gewichtet. Die qualifizierte Mehrheit liegt bei 232 von 321 Stimmen und entweder der Mehrheit der Mitgliedstaaten oder 62 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung.

RICHTLINIE - Eines der beiden wichtigsten Rechtsinstrumente. Die Richtlinie ist ein Rahmengesetz, das vom Ministerrat beschlossen und in nationales Recht umgesetzt wird. Mit der Verordnung hingegen wird ein in allen Staaten geltendes Recht gleichen Wortlauts geschaffen.

SCREENING - Die Überprüfung des Rechts eines Beitrittskandidaten auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht ("Acquis"). Eine Grundlage aller Beitrittsverhandlungen.

TROIKA - Ein Gremium der EU-Außenpolitik. Es besteht aus dem Außenminister des Präsidentschafts-Landes (ab Januar: Frank-Walter Steinmeier), aus dem außenpolitischen Beauftragten Javier Solana und aus EU-Außenkommissarin Benita Ferrero Waldner.

ÜBERPRÜFUNGSKLAUSEL - Sieht die Überprüfung eines Rechtsakts vor, auf den sich die Regierungen sonst nicht einigen könnten. Für die bis Ende 2013 laufende Finanzplanung wurde beispielsweise eine Überprüfung vor Ende 2009 vereinbart.

VERFASSUNG - Der Entwurf für eine Verfassung wurde im Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs beschlossen. Die Verfassung gilt unter anderem als Voraussetzung für künftige Erweiterungen. Frankreich und die Niederlande haben bei Referenden mit Nein gestimmt. Die Verfassung liegt de facto mindestens bis 2008 auf Eis.

WETTBEWERB - Die EU-Kommission ist auch für die Kontrolle des Wettbewerbs zuständig. Sie genehmigt als Kartellbehörde Firmenzusammenschlüsse, wenn der gemeinsame Umsatz mindestens fünf Milliarden Euro ausmacht. Sie kontrolliert auch, ob Staatsbeihilfen
den Wettbewerb verzerren.

ZIELE 1, 2 und 3 - Die drei Ziele der Strukturfonds:
1. Förderung von Regionen mit Entwicklungsrückstand
2. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen
3. Modernisierung der Bildungs- und Beschäftigungspolitik (ms)