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Stichwort: Gewissen

29. Januar 2002

Wenn der Bundestag am Mittwoch (30.01.2002) über den Import menschlicher embryonaler Stammzellen abstimmt, gibt es keinen Fraktionszwang. Die Abgeordneten können unter Berufung auf ihr Gewissen entscheiden.

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Martin LutherBild: DW

Allgemein wird das Gewissen als das Bewusstsein des Menschen vom Wert seines Handelns definiert. Der Begriff bezeichnet sowohl das dem Menschen als vernünftigem Wesen vorbehaltene Vermögen, Handlungen unter sittlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, als auch die subjektive Erfahrung, für das eigene Handeln verantwortlich zu sein. Verbreitet ist die sprichwörtliche Rede vom "guten" oder "schlechten" Gewissen.

In Artikel 1 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" von 1948 betonen die Vereinten Nationen: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt." Entsprechend ist in Ländern rechtsstaatlicher Prägung die Gewissensfreiheit in den Grundrechten festgeschrieben. In Deutschland kam es wiederholt zu Debatten um das Gewissen im Zusammenhang mit "Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen".

Der Reformator Martin Luther verstand unter Gewissen das durch die Beziehung zu Gott befreite Bewusstsein. Nach der katholischen Morallehre sind alle Menschen in der Lage, ihre Handlungen als gut oder böse zu erkennen. Oberste Richtschnur ist das subjektiv sichere Gewissen, dem auch dann zu folgen ist, wenn sein Urteil im Gegensatz zur kirchlichen Lehre steht. Dabei wird auch mit der Möglichkeit des aufrichtig irrenden Gewissens gerechnet. Im katholischen Weltkatechismus von 1993 heißt es: "Das Gewissen ist ein Urteil der Vernunft, durch das der Mensch erkennt, ob eine bestimmte Tat gut oder schlecht ist." Betont wird: "Der Mensch hat das Recht, in Freiheit seinem Gewissen entsprechend zu handeln, und sich dadurch persönlich sittlich zu entscheiden." (KNA/wga)