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Stichwort: Ladenschluss

8. Januar 2005

Seit 1956 sind die gesetzlichen Regelungen zum Ladenschluss in Deutschland immer wieder verändert worden. Dabei wurden die Öffnungszeiten verlängert und liberalisiert. Eine Chronologie.

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Bild: AP


28.11.1956:
Das "Gesetz über den Ladenschluss" wird verabschiedet. Geschäfte dürfen montags bis freitags von 7 bis 18.30 Uhr und samstags bis 14 Uhr geöffnet sein.

17.7.1957: Am ersten Samstag im Monat kann man bis 18 Uhr einkaufen.

1960: An den vier Adventssonnabenden wird eine Öffnungszeit bis 18 Uhr erlaubt. Nach dieser letzten Änderung wird am Ladenschlussgesetz knapp 30 Jahre lang nicht gerüttelt.

Oktober 1989: Als "Dienstleistungsabend" wird der lange Donnerstag bis 20.30 Uhr eingeführt.

1.11.1996: Die Ladenöffnungszeiten werden erneut gelockert. Wochentags darf zwischen sechs und 20 Uhr, samstags bis 16 Uhr geöffnet werden. Der lange Donnerstag entfällt.

Juli 1999: Der Berliner Kaufhof am Alexanderplatz hält mit einem Trick seine Verkaufsräume samstags und sonntags geöffnet: Er deklariert sein Angebot komplett als "Berliner Souvenirs", die gesetzlich auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten verkauft werden dürfen. Ein Juwelier erwirkt eine Unterlassung. Der Kaufhof reicht später eine Verfassungsbeschwerde ein.

Oktober 1997: Das Berliner "Kulturkaufhaus" Dussmann umgeht mit der "Prokuristenregel2 das Ladenschlussgesetz. Leitende Angestellte dürfen in der Hauptstadt auch außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten arbeiten. Dussmann ernennt einen Teil seiner Mitarbeiter zu Prokuristen und hat fortan wochentags bis 22 Uhr sowie an sechs Sonntagen im Jahr geöffnet.

1. Juni 2003: Die Ladenöffnungszeiten werden nochmals verlängert. Auch an Samstagen können Geschäfte bis 20 Uhr, statt wie bisher bis 16 Uhr öffnen.

4. November 2003: Auf die Klage der Kaufhof AG hin verhandelt das Bundesverfassungsgericht erstmals über die Ladenöffnungszeiten. Die Warenhauskette will, dass das Verkaufsverbot an Werktagen nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen beseitigt wird. Sie argumentiert mit der Berufsfreiheit und dem Recht auf Chancengleichheit.

April 2004: Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) schlägt anlässlich eines geplanten Bürokratieabbaus vor, dass künftig die Länder die Sonn- und Feiertagsöffnungen regeln sollen. An Werktagen soll rund um die Uhr geöffnet werden können.

9. Juni 2004: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen bestehen bleibt. (epd)