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Stichwort: Vermittlungsausschuss

20. Dezember 2010

Wenn die Meinungen von Bundesrat und Bundestag aufeinanderprallen, so wie jetzt bei der Hartz-IV-Reform, muss im Vermittlungsausschuss weiter gestritten werden. Doch was bedeutet das konkret?

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Der Sitzungssaal des Vermittlungsausschusses im Gebäude des Bundesrats in Berlin (Foto: AP)
In kleinerer Runde soll im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss gefunden werdenBild: AP

Deutschland ist eine Bundesrepublik. Einerseits gibt es einzelne Bundesländer, die in der Länderkammer, also dem Bundesrat, ihre Meinung verteten können. Und andererseits kommen politische Vertreter aus ganz Deutschland im Bundestag zusammen, unabhängig von den Bundesländern.

Immer wieder kann es vorkommen, dass die Machtverteilung im Bundestag und im Bundesrat unterschiedlich ist. Das ist auch gegenwärtig der Fall. Im Bundestag liegt die Regierung der Christdemokraten und Liberalen vorn: Die Union aus CDU und CSU und die FDP haben dort die meisten Stimmen. Im Bundesrat ist das aber anders: Weil im größten Bundesland Nordrhein-Westfalen im Sommer 2010 die Sozialdemokraten der SPD zusammen mit den Grünen an die Macht gekommen sind, haben diese Parteien auch mehr Sitze im Bundesrat bekommen. Dadurch hat die Regierung ihre Mehrheit im Bundesrat verloren. Und das macht das Regieren gerade ziemlich schwierig.

Hier ist Vermittlung nötig

Der Begriff "Hartz IV" im Duden unter einer Lupe (Foto: AP)
Hartz-IV-Reform - ein Kompromiss muss herBild: AP

Nicht alle Gesetze müssen sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat beschlossen werden, gerade aber die meisten großen Gesetzesänderungen. Weil es im Bundestag und im Bundesrat jetzt andere Stimmenverteilungen gibt, sind sich die beiden Kammern oft uneins: Was im Bundestag schon beschlossen wurde, wird vom Bundesrat abgelehnt. Immer dann tritt der Vermittlungsausschuss zusammen. Das ist in dieser Wahlperiode schon mehrfach passiert.

Der Vermittlungausschuss hat bereits über das Erneuerbare-Energien-Gesetz beraten, über die Bafög-Reform, die Bankenrichtlinie und die Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger. Jetzt also geht es um die umstrittene Hartz-IV-Erhöhung. Fünf Euro mehr sollen Hartz-IV-Empfänger monatlich bekommen, die Gegner des Gesetzes sagen, das sei zu wenig, der Vermittlungsausschuss muss also wieder zusammenkommen.

32 Vertreter aus Bundestag und Bundesrat

Das Gremium besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und 16 Mitgliedern des Bundestages. Aus dem Bundestag kommen Vertreter je nach der Stärke ihrer Fraktion. Die Bundestagsfraktionen entsenden in der Regel ihre ersten Parlamentarischen Geschäftsführer und Mitglieder des Fraktionsvorstands. Die Bundesländer bestimmen selbst, wen sie in den Ausschuss schicken. Aus jedem Bundesland kommt dabei ein Vertreter, das ist meist der jeweilige Ministerpräsident.

Die 32 Mitglieder des Vermittlungsausschusses dürfen selbstständig entscheiden und sind laut Artikel 77, Absatz 2 nicht an Weisungen ihrer Parteien gebunden. Sie stimmen gemeinsam in einem Plenum ab, und nicht nach Kammern getrennt. Vorsitzender ist derzeit der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Strobl, der sich vierteljährlich mit dem Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen von der SPD als Bundesrats-Vertreter abwechselt.

Auf der Suche nach Konsens

Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses ist es, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden. Eine Minimal- oder Maximaldauer, bis es zu einem Beschluss kommt, gibt es nicht. Und weil die Suche nach Kompromissen oft schwierig ist, sind Sitzungen bis in die späten Abendstunden keine Seltenheit. Ein Konsens muss von Bundestag und Bundesrat dann erneut gebilligt werden. Gibt es im Ausschuss keine Einigung oder wird das Gesetz in einer der Kammern abgelehnt, ist der Kompromiss gescheitert. Wenn der neue Gesetzentwurf von beiden Kammern beschlossen wird, war der Vermittlungsausschuss erfolgreich.

Es gibt auch Kritik an diesem Verfahren: Dem Vermittlungsausschuss wird häufig vorgeworfen, dass er für schlechte Kompromisse oder wenig geeignete, abgeschwächte Reformen sorgt. Auf der Suche nach einem für alle tragbaren Konsens würden klare Entscheidungen auf der Strecke bleiben. Außerdem beklagen Kritiker, die Arbeit des Ausschusses sei für den Bürger nicht nachvollziehbar. Es sei unklar und untransparent, wie Entscheidungen zustande kämen, Länderinteressen und Bundesinteressen würden so miteinander vermengt, dass es für die Wähler später schwierig werde, noch kompetente Entscheidungen zu treffen. Ohne Vermittlungsausschuss würden allerdings viele schon vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderungen im Sande verlaufen.

Hartz-IV: Ein Kind des Vermittlungsausschusses

Für die rot-grüne Koalition unter Bunderkanzler Gerhard Schröder waren die Beratungen im Vermittlungsausschuss schon fast Routine. 2000 wurde so die Steuerreform durchgesetzt. Zwischen 2002 und 2005 landete schließlich ein Viertel der Gesetze im Vermittlungsausschuss. Ende 2003 kamen so auch die Hartz-IV-Regelungen zustande.

Lange Zeit war es dann still um den Ausschuss, in der Zeit der Großen Koalition gab es kaum Einsatz-Möglichkeiten. Damit ist es jetzt aber vorbei, und auch Hartz-IV-Themen müssen wieder vom Vermittlungsausschuss beraten werden.

Autor: Klaus Jansen
Redaktion: Nicole Scherschun