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Stimmengewichtung im Europäischen Rat

8. Dezember 2002
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Bundeskanzler Schröder: Künftig mehr Gewicht im Europäischen RatBild: AP

Bei einstimmigen Beschlüssen oder einfachen Mehrheitsbeschlüssen hat jedes Land, ob groß oder klein, eine Stimme. Stimmenthaltungen sind möglich, verhindern den Beschluss aber nicht. Bei Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit haben die Länder ein unterschiedliches Gewicht, je nach Landesgröße. In der EU der 15 gibt es insgesamt 87 Stimmen (z.B. Deutschland hat zehn, Luxemburg hat zwei). 67 werden für eine qualifizierte Mehrheit benötigt. Dazu gehören rechnerisch mindestens acht Staaten. 26 Stimmen können also einen Beschluss verhindern. Der Vertrag von Nizza sieht für eine vergrößerte Union eine neue Stimmgewichtung vor. Sie wird ab 1. Januar 2005 gelten.

Es waren die bevölkerungsreichsten Mitgliedsstaaten, die auf eine Änderung der Stimmgewichtung drängten. Der Grund: bei Beibehaltung des gegenwärtigen Systems hätten nach der Erweiterung die kleinen Mitglieder Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit fassen können, ohne Hilfe der Großen. Mit der neu vereinbarten Stimmgewichtung sollen die unterschiedlichen Bevölkerungsstärken der Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden.

Deutschland wird nach der Erweiterung dieselbe Stimmenzahl (29) haben, wie die drei anderen großen Länder Großbritannien, Frankreich und Italien. Künftig kann ein Mitgliedsstaat beantragen, dass eine Entscheidung erst dann gültig sein soll, wenn die zustimmenden Mitgliedsstaaten mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren.