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Straffreier Mord an tschetschenischen Zivilisten

2. Juni 2005

Im Jahr 2002 erschossen Angehörige einer russischen Spezialeinheit sechs tschetschenische Zivilisten. Richter und Geschworene eines Gerichts in Rostow am Don haben die Täter jetzt freigesprochen.

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Tod am Checkpoint: Wer nicht anhält, wird erschossen?Bild: AP

Am Mittwoch der vergangenen Woche (25.5.) sprach das Gericht im Nordkaukasus die Angehörigen der Spezialeinheit und ihren Anführer, Hauptmann Ulmann, frei. Der Richter in Rostow am Don folgte mit seinem Urteil der Auffassung der Geschworenen, die zuvor einstimmig über den Fall entschieden hatten: Freispruch in allen Punkten der Anklage.

Mord an Zivilisten

Zum Tathergang: Im Januar 2002 hatten die Angehörigen der Spezialeinheit unter Hauptmann Ulman in Schatoys-Bezirk in Tschetschenien das Feuer auf ein Auto eröffnet, dessen Fahrer sich ihrem Befehl, den Wagen zu stoppen, widersetzt hatte. Bei dieser Schießerei wurde einer der Fahrgäste, der Direktor der örtlichen Schule, getötet. Daraufhin setzte sich Ulman mit seinem Vorgesetzen, Major Perilewskij, in Verbindung und fragte, was er mit den restlichen fünf Fahrgästen tun solle. Es handelte sich um den Stellvertreter des Direktors, den Fahrer, einen Förster und eine Rentnerin mit ihrem Neffen. Der Major befahl Ulman, die Leute zu exekutieren. Alle fünf wurden erschossen. Die Sondereinheit inszenierte eine Sprengung des Fahrzeuges. Nachdem das misslang, wurde das Auto in Brand gesteckt, um die Tat zu vertuschen.

Tat auf Befehl von oben?

In der Gerichtsverhandlung sahen Richter und Geschworene es nicht als bewiesen an, dass Ulman den Befehl zur Erschießung der Menschen von Perilewskij erhalten hatte. Die Soldaten hätten lediglich ihre Pflicht erfüllt. Hauptmann Ulman sagt, seine Untergebenen hätten auf Befehl "von oben" gehandelt, obwohl es keine Beweise für die Existenz eines solchen Befehls gibt. Trotz dieser Fakten wurden die Angeklagten freigesprochen.

Ulmans Rechtsanwalt Roman Korschitskowski sagte: "Dieser Prozess hat lange gedauert, fast 5 Monate, aber alles ist korrekt gelaufen. Wir freuen uns sehr über den Freispruch." Ulman nannte die Entscheidung des Gerichts "gerecht".

Empörung bei Angehörigen und Menschenrechtlern

Die Rechtsanwältin der Opfer, Ludmilla Tychomirowa, ist anderer Meinung: "Wir können hier nicht von Gerechtigkeit oder einem fairen Prozess sprechen." Die Geschworenen hätten sich ausschließlich auf die Aussagen der Angeklagten verlassen. Die Frage nach den ursprünglichen Befehlsgebern sei wegen Mangels an Beweisen nicht verfolgt worden. Vielmehr seien die Geschworenen der Ansicht gewesen, dass die Angeklagten den Befehl erfüllen mussten, ohne diesen zu hinterfragen. Dabei heißt es in Artikel 42 des russischen Strafgesetzbuches: "Eine Person, die bewusst einen Befehl ausführt, der offensichtlich eine Straftat darstellt, trägt die Verantwortung dafür selbst. Wenn sie den kriminellen Befehl verweigert, stellt dies keine Befehlsverweigerung dar."

Der bekannte Bürgerrechtler aus Rostow, Stanislaw Welikorettschanin, reagierte folgendermaßen auf das Urteil: "Jeder Beamte, insbesondere Militärangehörige, tragen die Verantwortung für die Ausführung von kriminellen Befehlen selbst. Im Gesetz ist unmissverständlich festgelegt, dass Vorgesetzte keine Befehle erteilen dürfen, die gesetzeswidrig sind. Aber unsere Armee handelt noch immer nach den Gesetzen, die bis 1993 gültig waren. Als noch nach der Devise gehandelt wurde: Erst schießen – dann fragen. Die Geschworenen, die im sowjetischen System groß geworden sind, stehen auf dem Standpunkt, dass der Befehl von Vorgesetzten das Gesetz für die Untergebenen ist."

Die Vorsitzender Moskauer Helsinki-Komitees, Ludmilla Alexejewa, bedauerte gegen über der Deutschen Welle die in Russland herrschende Einstellung: "Im Bewusstsein der Masse ist leider jeder Tschetschene ein Feind. Wenn es um Morde an Tschetschenen geht, meint man, dass man sie töten dürfe. Nimmt man diesen Freispruch als Maßstab, so zeugt er von der Xenophobie unserer Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf Tschetschenien."

Nach dem Freispruch werden alle Angeklagten ihren Dienst in der russischen Armee wieder aufnehmen.

Gleb Gavrik
DW-RADIO/Russisch, 25.5.2005, Fokus Ost-Südost