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Politik

Ermittlungen zu Kriegsverbrechen nun erlaubt

5. März 2020

Dank der Zähigkeit von Anklägerin Bensouda kann der Internationale Strafgerichtshof tätig werden. Die US-Regierung kritisierte mögliche Ermittlungen gegen Amerikaner scharf und kündigte Gegenmaßnahmen an.

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Die Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, Fatou Bensouda (Foto: Getty Images/AFP/E. Plevier)
Bild: Getty Images/AFP/E. Plevier

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat den Weg für Ermittlungsverfahren zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Afghanistan freigemacht. Die Richter urteilten in Den Haag, dass auch Ermittlungen gegen Angehörige des US-Geheimdienstes CIA möglich seien. Auch zu vermeintlichen Kriegsverbrechen in mutmaßlich geheimen Gefangenenlagern der US-Streitkräfte außerhalb von Afghanistan darf die Anklage nun offiziell ermitteln. Es ist das erste Mal, dass es vor dem Gericht Ermittlungen gegen US-Bürger geben soll.

Richter Piotr Hofmanski gab die Entscheidung des IStGH in Den Haag bekannt (Foto: picture-alliance/dpa/K. Van Weel)
Richter Piotr Hofmanski (Archivfoto) gab die Entscheidung des IStGH in Den Haag bekannt Bild: picture-alliance/dpa/K. Van Weel

Taliban und US-Kräfte gleichermaßen im Visier

Die Entscheidung teilte Richter Piotr Hofmanski mit. Das IStGH kippte damit eine Entscheidung aus erster Instanz. Vor knapp einem Jahr hatte eine Kammer des Gerichts den Antrag der Anklage noch abgelehnt. Damals war die Argumentation, dass es kaum Aussicht auf eine Kooperation Afghanistans gibt und deshalb der Erfolg der Ermittlungen unwahrscheinlich ist. Chefanklägerin Fatou Bensouda (Artikelfoto) hatte die richterliche Zustimmung beantragt, um gegen Verantwortliche für Folter, willkürliche Tötungen, sexuelle Gewalt und andere Kriegsverbrechen vorzugehen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in Afghanistan seit 2003 verübt worden seien.

Bensouda will gegen mutmaßliche Täter bei den Taliban und den afghanischen Streitkräften ermitteln. Aber auch US-Soldaten und Mitglieder des US-Geheimdienstes CIA sind im Visier der Anklage. Bei einer Anhörung im Dezember sprachen sich auch Opfervertreter für die Einleitung von Ermittlungen aus.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag (Foto: picture-alliance/AP Photo/P. Dejong)
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag Bild: picture-alliance/AP Photo/P. Dejong

USA kündigen weitere Gegenmaßnahmen an

US-Außenminister Mike Pompeo kritisierte die Entscheidung des IStGH äußerst scharf. "Dies ist eine wirklich atemberaubende Aktion einer nicht rechenschaftspflichtigen politischen Institution, die sich als juristische Einrichtung tarnt", sagte Pompeo in Washington. Die USA würden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um US-Bürger vor diesem "unrechtmäßigen sogenannten Gericht" zu schützen. "Ich will nicht vorgreifen, welche Schritte wir gehen werden", sagte er. Mit einer Ankündigung dazu sei "wahrscheinlich in mehreren Wochen" zu rechnen.

US-Präsident Donald Trump hatte bereits im Vorfeld Gegenmaßnahmen ergriffen. Schon kurz vor der Entscheidung in erster Instanz verhängte Washington Visasperren gegen Mitarbeiter des Gerichts. Selbst Chefanklägerin Bensouda wurde das Visum für die USA entzogen. Die USA gehören dem IStGH nicht an.

Der Internationales Strafgerichtshof verfolgt Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. 123 Staaten haben den Grundlagenvertrag des Gerichtes ratifiziert, die sogenannten römischen Statuten. Nicht nur die USA sondern auch Israel und Russland glänzen in Den Haag durch Abwesenheit. Ermittlungen beim Weltstrafgericht ziehen sich in der Regel über Jahre hinweg. Es ist nicht abzusehen, ob sie in diesem Fall auch zu Haftbefehlen oder einem Prozess führen werden.

sti/djo (afp, dpa)