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Strafprozess gegen Ex-VW-Chef Winterkorn

9. September 2020

Schon im vorigen Jahr hatten Ermittler den ehemaligen VW-Konzernchef Martin Winterkorn angeklagt. Es geht um den Skandal um manipulierte Diesel-Abgaswerte. Nun ließ das Landgericht Braunschweig die Anklage zu.

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Deutschland Anklage gegen Ex-VW-Chef Winterkorn
Martin Winterkorn muss sich vor Gericht verantworten (Archiv) Bild: picture-alliance/dpa/B. von Jutrczenka

Knapp fünf Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals bei Volkswagen hat das Braunschweiger Landgericht die Betrugsanklage gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn zugelassen. Die zuständige Kammer sieht bei dem 73-Jährigen einen hinreichenden Tatverdacht, dass der Ex-Manager wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs verurteilt werden könnte. Deswegen wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens zugelassen, wie aus einer Erklärung des Gerichts hervorgeht. Wann der Prozess beginnt, ist noch offen.

Gegen vier weitere Angeklagte sieht das Gericht ebenfalls einen hinreichenden Tatverdacht wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall sowie wegen weiterer Straftaten.

Autokäufer um hunderte Millionen Euro betrogen 

Die Ermittler hatten Winterkorn bereits im April 2019 angeklagt. Neben dem Vorwurf des schweren Betrugs wird ihm vorgehalten, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unterlaufen zu haben. Es geht um die Manipulation der Abgaswerte von Millionen Diesel-Fahrzeugen bei Volkswagen. Laut Gericht steht ein Vermögensschaden der Käufer in Höhe von insgesamt mehreren hundert Millionen Euro im Raum.

Die Käufer bestimmter Fahrzeuge aus dem VW-Konzern seien über die Beschaffenheit der Autos und speziell die sogenannte Abschalteinrichtung in der Motorsteuersoftware getäuscht worden, erklärt das Gericht in seiner Mitteilung weiter. Dadurch sei die Einhaltung der Stickoxidemissionen lediglich auf dem Teststand gewährleistet gewesen, nicht aber im normalen Betrieb. Die Käufer hätten dadurch einen Vermögensschaden erlitten.

Eine Wirtschaftsstrafkammer aus drei Richtern prüfte in den vergangenen Monaten, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Zunächst sollen sich einige Zweifel des Gerichts an der Argumentation der Braunschweiger Staatsanwaltschaft ergeben haben. Im Herbst hatte Richter Christian Schütz die Strafverfolger um weitere Erläuterungen gebeten.

Volkswagen hatte im September 2015 nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Experten in den USA die Manipulation an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide ausgestoßen wurden als in Tests.

se/qu (dpa, afp, rtr, landgericht-braunschweig.de)