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Burg Rheinfels: Gericht weist Klage ab

Bettina Baumann
25. Juni 2019

95 Jahre - so lange besitzt die Stadt St. Goar Burg Rheinfels. Dann meldete der Prinz von Preußen Besitzansprüche an, zog vor Gericht. Dieses wies seine Klage nun ab. Wie es weitergeht, ist noch unklar.

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Deutschland Burg Rheinfels am Rhein über St. Goar
Bild: picture-alliance/imageBroker

Wem gehört Burg Rheinfels heute, der im malerischen Loreley-Tal gelegene ehemalige Familienbesitz des Adelsgeschlechts der Hohenzollern? Für Georg Friedrich Prinz von Preußen ist die Sache klar: jedenfalls nicht der derzeitigen Eigentümerin, der rheinland-pfälzischen Stadt St. Goar - sondern ihm. Und so fordert der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers das Anwesen mit einer Klage gegen die Stadt, das Land Rheinland-Pfalz und das dort ansässige Burghotel zurück.

Vor dem Landegericht Koblenz musste der Prinz aber nun eine Niederlage einstecken. "Die Klage wird abgewiesen", sagte der Vorsitzende Richter Christian Stumm am Dienstag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Kläger weiterhin offen für einvernehmliche Lösung 

Der Bürgermeister von St. Goar, Horst Vogt, geht davon aus, dass der Prinz in Berufung gehen und, wenn es sein muss, bis vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe ziehen werde. Ansonsten würde er "nicht einen solchen Aufwand betreiben", so Vogt im DW-Gespräch mit Verweis auf die 300-seitige Klageschrift und die Prozesskosten.

Hohenzollern-Anwalt Markus Hennig erklärte gegenüber der DW, man werde die Urteilsgründe nun genau prüfen und danach eine Empfehlung gegenüber dem Mandanten aussprechen. Da die Materie aber sehr komplex sei, könne es gut sein, dass ein anderes Gericht den Fall auch anders behandeln würde. Grundsätzlich bleibe man offen für Gespräche und versuche zu einer einvernehmlichen Lösung beizutragen.

Gert Ripp, Betreiber des noblen Hotels inmitten der Burg, sieht es ähnlich und betonte gegenüber der DW, dass er nach wie vor an eine Einigung mit dem Prinzen glaube und nicht davon auszugehen sei, dass dieser bis nach Karlsruhe gehe.  

Was steckt hinter der Rückforderung?

Seit dem 19. Jahrhundert war Burg Rheinfels im Besitz des Hauses Hohenzollern. 1924 wurde die Stadt St. Goar Eigentümerin, mit der Auflage, das riesige Gemäuer aus dem Mittelalter nicht zu verkaufen. 1998 schloss sie mit dem Hotel neben der Burgruine einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre - mit der Möglichkeit auf eine ebenso lange Verlängerung. Doch Kläger Prinz von Preußen argumentiert,
dieser Vertrag komme einem Verkauf gleich - der eigentlich untersagt sei.

Während Ripp der Meinung ist, dem Prinzen gehe es einzig und allein um sein Recht, ist St. Goars Bürgermeister Vogt überzeugt, "Geld" sei die Motivation seines "Beutezugs". "Ansonsten wäre er 90 Jahre früher mit seiner Forderung gekommen" - und nicht erst, nachdem das Land, die Stadt sowie der Pächter Millionen von Euro in die Burg investiert hätten. In der Urteilsbegründung hieß es, die Burgruine sei nach dem Untergang des Kaiserreichs als "gebundenes Sondervermögen" und somit nicht als Privatvermögen der Hohenzollern-Familie an die damalige preußische Krongutsverwaltung gegangen. Nur diese habe damit bei der Übertragung der Burg Rheinfels auf die Stadt St. Goar ein Rücktrittsrecht bei Verstößen gegen den Denkmalschutz oder einem Verkauf bekommen, um die Ruine als Kulturdenkmal zu erhalten. Damit hätte die Burg nicht wieder in die Hände der Hohenzollern-Familie, sondern allenfalls in das Eigentum des preußischen Staats fallen können. Dessen Rechtsnachfolger ist in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz.

Ruine Rheinfels | Gemälde von Nikolai von Astudin 1923
Bevor hier viel Geld investiert wurde, war die Burg Rheinfels nicht mehr als eine Ruine (Gemälde von 1923)Bild: picture-alliance/Heritage-Images

Solange unklar ist, wie es mit der Burg weitergeht, haben Pächter Ripp und Bürgermeister Vogt weitere Investitionen in die umstrittene Burg vorerst auf Eis gelegt. Georg Friedrich Prinz von Preußen und seine Anwälte haben jetzt einen Monat Zeit, um in Berufung zu gehen.