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Streit um EU-Fingerabdruckdatei

Rayna Breuer18. Dezember 2012

Nationale Behörden sollen auf Vorschlag der EU-Kommission Zugriff auf die EU-Datei Eurodac mit Fingerabdrücken von Asylsuchenden erhalten. Datenschützer sehen das als Erosion der Grundrechte.

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Auf einem Monitor im zentralen StadtService in Gera sind die Fingerabdrücke einer jungen Frau zu sehen, die für den elektronischen Reisepaß der zweiten Generation bestimmt sind. (Foto: dpa)
Bild: picture alliance/ZB

Daktyloskopie ist ein kompliziertes Wort, das aus dem Altgriechischen kommt und sich aus den Wörtern für "Finger" und "Betrachten" zusammensetzt. Seit mehr als 100 Jahren ist die Auswertung von Fingerabdrücken eine bewährte Ermittlungsmethode. Denn jeder Mensch kann durch die so genannten Papillarlinien an seinen Händen und Füßen eindeutig identifiziert werden.

Fingerabdruckdateien werden national und international angelegt - auch die EU verfügt über eine solche Datenbank im Rahmen ihrer Asylpolitik. Mit dem europäischen daktyloskopischen System "Eurodac" werden Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern europaweit abgeglichen. Die Datenbank wurde im Jahr 2000 eingerichtet, damit Mitgliedsstaaten überprüfen können, ob ein Asylbewerber bereits in einem anderen EU-Mitgliedsland Asyl beantragt hat und Sozialleistungen bezieht. Nach EU-Recht dürfen Asylsuchende nicht in mehreren Ländern einen Asylantrag stellen, sondern nur in dem EU-Staat, in den sie zuerst eingereist sind.

Doch eine solche Datenbank weckt Begehrlichkeiten: Wenn es nach dem Willen der EU-Kommission und der EU-Mitgliedsstaaten geht, soll Eurodac nun auch für die polizeiliche Ermittlungsarbeit verwendet werden. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass nationale Strafverfolgungsbehörden und das Europäische Polizeiamt "Europol" künftig auf die Daten von Eurodac zurückgreifen können. Gegenwind bekommt die EU-Kommission dabei von Datenschützern und Menschenrechtsorganisationen, die diese geplante Reform auf das Schärfste kritisieren.

Eine Asylbewerberin im Wohnheim der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree), aufgenommen am 20.06.2011. (Foto: dpa)
Asylbewerber im Wohnheim der Ausländerbehörde BrandenburgBild: picture-alliance/ZB

Die Vermessung des Fingers

"Nur weil die Daten bereits gesammelt worden sind, sollten sie nicht für einen anderen Zweck verwendet werden, da dies einen weitreichenden negativen Effekt auf das Leben von Einzelnen haben kann", meint Peter Hustinx. Der Europäische Datenschutzbeauftragte befürchtet, dass Asylsuchende ausgegrenzt und stigmatisiert werden, wenn der erweiterte Zugriff auf ihre Daten erleichtert wird. Die Kommission habe keine ausreichenden Gründe für dieses Vorgehen bei Asylsuchenden vorgelegt. "Während Asylbewerber durch Eurodac identifiziert werden können, ist dies bei anderen Personen nicht möglich, weil entsprechende Datenbestände nicht für alle gesellschaftlichen Gruppen bereitstehen", kritisiert Hustinx.

EU-Datenschutzbeauftragter Peter Hustinx (Foto: dpa)
"Negativer Effekt": EU-Datenschützer Peter HustinxBild: picture-alliance/dpa

Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat sich für die polizeiliche Nutzung von Eurodac ausgesprochen - gegen die Stimmen der EU-Abgeordneten von Grünen und Linken. "Wir finden, dass durch die neue Reform von Eurodac Asylsuchende stigmatisiert werden. Sie werden in eine Ecke mit Schwerverbrechern gesteckt. Das sind Menschen, die Schutz suchen", sagt Ska Keller, grüne Abgeordnete im EU-Parlament im Gespräch mit der DW. Es sei pure Spekulation, dass dadurch Terroranschläge vereitelt und Terroristen gefunden werden können.

Karl Kopp von der Organisation "Pro Asyl" hält den Vorschlag der EU-Kommission sogar für "fatal". Es sei ein Desaster für den Datenschutz und eine Diskriminierung der Asylsuchenden. "Schutzsuchende werden durch diesen Vorstoß unter einen Generalverdacht gestellt." Bereits jetzt können Ermittler grenzüberschreitend auf Fingerabdrücke und andere Strafverfolgungsdaten aus anderen Mitgliedsstaaten zurückgreifen. "Die Kommission hat keinerlei Nachweis dafür erbracht, dass die gegenwärtigen Instrumente nicht ausreichen, noch hat sie irgendeinen anderen materiellen Grund dargelegt, warum der Zugriff auf Asylbewerberdaten notwendig sei", so heißt es in einem Statement des Europäischen Datenbeauftragten.

Karl Kopp von der Organisation PRO ASYL
"Fataler Vorschlag": Karl Kopp von der Organisation "Pro Asyl"Bild: PRO ASYL

Zugriff ja, aber limitiert

Doch es gibt auch Unterstützer für die Pläne der Kommission. "Die Verordnung wird die Sicherheit in der EU erhöhen", meint Monica Luisa Macovei, EU-Abgeordnete der Europäischen Volkspartei aus Rumänien und parlamentarische Berichterstatterin im Fall Eurodac. Sie kann die Argumente der Kritiker nicht verstehen, denn der Zugriff auf die Datenbank sei sehr beschränkt: "Wenn zum Beispiel die deutschen Polizeibehörden bei einer kriminellen Tat oder einem Terroranschlag Fingerabdrücke sichern und keine Übereinstimmung in ihren Datenbanken oder in den der anderen EU-Länder finden, können sie als nächstes die Fingerabdrücke an Eurodac schicken. Aber sie haben keinen direkten Zugriff auf die EU-Datenbank", unterstreicht Macovei im Interview mit der Deutschen Welle.

Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass die Mitarbeiter von Eurodac nicht den Namen einer verdächtigen Person preisgeben dürfen. Es soll geprüft werden, ob es innerhalb der EU einen Abgleich gibt und wenn ja, aus welchem Land dieser stammt. Alles weitere klären die Mitgliedsstaaten auf bilateraler Ebene. "Wir nehmen nicht an, dass diese Menschen, die in Eurodac registriert sind, eine kriminelle Akte haben. Es hat nichts mit Diskriminierung oder Stigmatisierung zu tun", so Macovei.

Weitere EU-Pläne

Die Vorschläge der EU-Kommission gehen aber über die neue Eurodac-Verordnung hinaus und rufen damit weitere Kritiker auf den Plan. "Die Kommission möchte generell die Datensammlung ausweiten und die Information der Strafverfolgung zur Verfügung stellen", sagt Ska Keller. "Ein Beispiel ist das sogenannte 'Smart Borders'-Paket, das zwar noch nicht vorgeschlagen wurde, aber seit längerem in der Pipeline ist. Es geht darum, dass künftig alle Personen aus Drittstaaten, die in die EU einreisen wollen, elektronisch erfasst werden, ihnen also auch Fingerabdrücke abgenommen werden." Diese Pläne gehen vielen EU-Abgeordneten, Datenschützern und Menschenrechtlern entschieden zu weit.

EU-Abgeordnete Ska Keller (Foto: dpa)
"Asylsuchende stigmatisiert": EU-Abgeordnete Ska KellerBild: picture-alliance/dpa