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Gesellschaft

Tödliches Autorennen in Berlin

Heiner Kiesel
23. Februar 2017

Zwei Autofahrer sind des gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. Bei ihrem illegalen Wettrennen rund um den Berliner Kudamm wurde ein Rentner getötet. Sein Sohn Maximilian nimmt als Nebenkläger am Prozess teil.

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Deutschland Aufräumarbeiten nach illegalen Autorennen in Berlin BdT
Bild: picture-alliance/dpa/B. Pedersen

Er ist nicht dran, aber Maximilian W. kann jetzt einfach nicht mehr nur zuhören. Er sitzt als Nebenkläger im Saal 621 des Berliner Landgerichts. Vor gut einem Jahr starb sein 69-jähriger Vater, als dessen Jeep von einem Audi A 6 Quattro mit 160 Stundenkilometern gerammt wurde.

Zwei Männer sind deshalb angeklagt. Sie sitzen im Mittelgang auf Stühlen mit anthrazitfarbenen Polstern: Hamdi H. und Marvin N., 24 und 27 Jahre alt. Es ist der 16. Verhandlungstag. Marvin N.s Anwalt trägt sein Plädoyer vor. Es ist bereits das dritte von Seiten der Verteidigung. "Ich muss jetzt auch mal was sagen", ruft Maximilian W. gepresst dazwischen. Der Vorsitzende Richter hebt die Hände. Jetzt nicht, alles der Reihe nach.

Das Verfahren vor dem Berliner Landgericht hat in ganz Deutschland großes Interesse hervorgerufen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Kritik an zu milden Urteilen gegen Raser. Hier aber ist es ein Mordprozess gegen zwei Autofahrer, die beide schon wiederholt wegen ihrer riskanten Fahrweise auffällig geworden waren.

Staatsanwalt Christian Fröhlich und Vertreter der Nebenklage
Staatsanwalt Christian Fröhlich (links) sieht klare Belege für Vorsatz und niedere Beweggründe bei den AngeklagtenBild: DW/H. Kiesel

Anfang der Woche hat Staatsanwalt Christian Fröhlich seine Anklage begründet. "Es geht um die Frage, ob es tatsächlich Mord ist oder wie die Verteidigung es sieht: eine zu einem Mordvorwurf konstruierte fahrlässige Handlung", sagte Fröhlich. Eineinhalb Stunden hat er sich für sein Plädoyer Zeit genommen.

Ein Toter und Trümmerteile auf 70 Metern

Die ganzen bitteren Details des tödlichen Zusammenstoßes breitet er dabei noch einmal aus. Wie die Fahrer über den nächtlichen Kurfürstendamm und die Tauentzienstraße brettern, sich ein Rennen liefern, 13 Ampeln passieren - die meisten rot. Dann erreichen sie die Unfall-Kreuzung: Hamdi H. in dem 225-PS starken Audi A6, Marvin N. in einem Mercedes-Benz CLA 45 AMG mit 381 PS.

Wieder ist die Ampel rot. Hamdi H. hat das Gaspedal durchgedrückt, sein Fahrzeug bohrt sich in den Wagen des Rentners Michael W. der bei Grün losgefahren ist. Das Auto von Marvin N. streift den Audi, trifft eine Ampel, prallt auf Granitelemente am Straßenrand. Trümmerteile werden über 70 Meter verteilt. Michael W. stirbt.

"Das Opfer hatte nicht den Hauch einer Chance." Es habe den beiden bewusst sein müssen, dass es Opfer geben könnte. Der Staatsanwalt leitet aus den Zeugenaussagen ab, dass sich die beiden auf ein Autorennen verständigt haben. Sie seien in vollem Bewusstsein des Risikos für unschuldige Dritte losgerast, das entspricht für den Staatsanwalt dem Kriterium des Vorsatzes. Sie hätten die Tat aus niederen Beweggründen ausgeführt - für ihr Ego.

Die Fahrzeuge selbst sind in Fröhlichs Darstellung "gemeingefährliche Waffen". Es entsteht ein Psychogramm von zwei Männern, die ihr Selbstwertgefühl und ihren sozialen Status eng mit ihren kraftvollen Fahrzeugen verknüpfen. "Irrsinnig", sagt der Staatsanwalt oft, wenn er Zeugenaussagen zu dem Geschehen zitiert. Fröhlich fordert, dass die beiden lebenslänglich ins Gefängnis müssen und nie mehr ans Steuer dürfen. Die Angeklagten folgen den Ausführungen mit unbewegten Mienen.

Anwälte beklagen Gesetzeslücke bei Raserei

In ihrer Antwort auf die Darlegungen der Staatsanwaltschaft lassen die Verteidiger von Hamdi H. und Marvin N. keinen Zweifel daran, dass der Vorfall schrecklich und unentschuldbar sei. Es sei sinnlos gewesen und ihr Beileid gehöre den Söhnen, beginnt Peter Zuriel. Dann betont er, dass sein Mandant zu Beginn der Fahrt davon ausgegangen sei, dass alles unter Kontrolle sei: "Deswegen hat er sich ja nicht mal angeschnallt." Einen Vorsatz könne man aus den vorliegenden Beweisen nicht ableiten.

Zuriel greift die Argumentation der Anklage grundsätzlich an. "Jeder Rotlichtverstoß könnte so ebenso zu einem Tötungsvorsatz führen", gibt er zu bedenken. Ein Mord könne es also nicht gewesen sein. Zuriel äußert sich in seinen Ausführungen kritisch zu den gesetzlichen Möglichkeiten, notorische Raser empfindlich zu bestrafen: "Da gibt es eine Regelungslücke, das ist unstrittig."

Verteidiger Hamdi H.s
Peter Zuriel (rechts) verteidigt Hamdi H. - den Mordvorwurf weist er zurückBild: DW/H. Kiesel

Für Hamdi H. erwartet Zuriel eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und eine Freiheitsstrafe, "die nicht im unteren Bereich liegen wird". Ihm drohen bis zu fünf Jahren Haft. Im Fall von Marvin N. forderte dessen Anwalt eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und zwei Jahre Haft auf Bewährung: "Herr N. kann für den Tod von Herrn W. nicht mitverantwortlich gemacht werden." Marvin N. habe eine gute Haftprognose, keine Vorstrafen und sei seit Prozessbeginn extremen Belastungen durch die öffentliche Berichterstattung ausgesetzt gewesen.

Sohn des Opfers konfrontiert Angeklagte

Prozess gegen die Berliner Kudamm-Raser
Maximilian W. hat seinen Vater bei dem Unfall verlorenBild: DW/H. Kiesel

Schließlich darf Nebenkläger Maximilian W. doch noch das Wort ergreifen. Er richtet sich auf und richtet seinen Blick auf die Anwälte und Angeklagten, die nur wenige Schritte von ihm entfernt sitzen. Er beklagt, dass die Täter sich bei ihm nie wirklich entschuldigt hätten. "Ich empfinde das persönlich als Verachtung gegenüber den Opfern", sagt er.

Marvin N.s Anwalt entgegnet, dass es wohl keine wirklich angemessene Form der Entschuldigung bei so einem Unglück geben könne: "Das sind doch alles nur Floskeln, ich rate meinen Mandanten davon in der Regel ab." Marvin N. bleibt entsprechend ruhig. Ganz anders jedoch der Mann, der den Wagen des Opfers durchstoßen hat. Hamdi H. steht auf, dreht sich nach rechts zu Maximilian W., er schluchzt, bittet mit Tränen erstickter Stimme um Verzeihung. Der Angesprochene starrt stumm zurück.

Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.