1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Opposition will Rückkehr zur Gewaltenteilung

Daniel Derya Bellut
18. Juli 2019

Vor einem Jahr wurde in der Türkei das Präsidialsystem eingeführt. Die Kritik daran wächst - besonders die Opposition würde es gerne wieder abschaffen. Doch ist das rechtlich realistisch? Und wie steht Erdogan dazu?

https://p.dw.com/p/3MF5q
Türkei l Bürgermeisterwahl in Istanbul wird wiederholt l Präsident Erdogan
Recep Tayyip ErdoganBild: Reuters/Presidential Press/M. Cetinmuhurdar

Recep Tayyip Erdogan hat als türkischer Präsident so viel Macht wie keiner seiner Amtsvorgänger. Dafür hat er selber gesorgt: Im April 2017 führte er ein Verfassungsreferendum durch, bei dem er die Bevölkerung über ein neues Regierungssystem abstimmen ließ - ein präsidentielles System, bei dem Gewaltenteilung zwischen der Exekutive und der Legislative dadurch nicht mehr klar getrennt, weil der Präsident mehr Exekutivbefugnisse bekommt. Die Mehrheit der Türken entschied sich damals für die Verfassungsänderung. Nach der Präsidentschaftswahl im Juni 2018 trat das neue System in Kraft. Und wie zu erwarten war, wurde Erdogan der neue "Super-Präsident".

Gut ein Jahr nach der Einführung sind einige Türken unzufrieden mit dem neuen Regierungssystem. Es mehren sich Diskussionen darüber, ob es möglich ist, wieder zu dem alten Regierungssystem zurückzukehren. Erdogan kann diese Diskussionen nicht nachvollziehen: Das präsidiale System sei der "Volkswille", der zu respektieren sei. Es gehe eher darum, "störende Aspekte" zu reparieren, lautet seine Argumentation. Die Opposition, auf der anderen Seite, hat für das präsidiale System kaum etwas übrig: Es manifestiere ein "Ein-Mann-Regime", lautet häufig die Kritik.

Doch ist eine Rückkehr zum parlamentarischen System im Sinne der Opposition rechtlich überhaupt möglich? Türkische Juristen beantworten die wichtigsten Fragen.

Ibrahim Kaboglu
Ibrahim Kaboglu ist türkischer Verfassungsrechtler Bild: privat

Deutsche Welle: Was müsste rechtlich erfolgen, um zu einem parlamentarischen System zurückzukehren?

Verfassungsrechtler Ibrahim Kaboglu: Der Übergang von einem parlamentarischen System zu einem Präsidialsystem erfolgte über eine Verfassungsänderung. Denselben Weg müsste man auch bei einer Rückkehr zum alten System einschlagen. Wenn es möglich ist, ein 100 Jahre gewachsenes parlamentarisches System abzuschaffen, dann ist eine Rückkehr auch im Bereich des Möglichen. Voraussetzung ist jedoch, dass entweder eine Partei oder das Parlament aktiv wird: Ein erster Schritt zum Systemwechsel wäre, die Verfassungsänderung auf die Tagesordnung zu setzen.

Wie kommt ein Vorschlag zur Verfassungsänderung auf die Tagesordnung?

Ibrahim Kaboglu: Mit Hinblick auf die aktuelle Verfassung kann das Parlament eine Verfassungsänderung selber auf die Tagesordnung setzen. In dem neuem System können sowohl die Regierungs- als auch die Oppositionsparteien einen Vorschlag auf Verfassungsänderung stellen. Doch die im Parlament repräsentierten Oppositionsparteien - die CHP,die Iyi Parti und die HDP - sind zurzeit nicht dazu in der Lage, jeweils eigenständig einen Vorschlag einzureichen, denn der Antrag muss von mindestens 200 Parlamentariern unterschrieben werden. Lediglich die Regierungspartei AKP hat mit zurzeit 291 Sitzen genug Parlamentarier, um so einen Vorschlag auf die Tagesordnung des Parlaments zu setzen.

Für eine endgültige Verabschiedung einer Verfassungsänderung im Parlament ist sogar die Zustimmung von 360 Abgeordneten nötig. Das bedeutet, dass die Regierungspartei AKP sogar zusammen mit ihrem Bündnispartner, der MHP, keine Verfassungsänderung alleine durchzuboxen könnte. Denn wenn man die Abgeordneten der MHP dazu addiert, dann kommt man auf die nicht ausreichende Zahl von 340 Sitzen. Ohne die Unterstützung der Opposition kann das regierende Bündnis aus MHP und AKP also keine Verfassungsänderung durchführen. 

Welche Rolle spielt der Präsident bei einer Verfassungsänderung?

Staatsanwalt Ömer Faruk Eminagaoglu: Der Präsident muss eine Verfassungsänderung, die vom Parlament mit über 360 Stimmen verabschiedet wurde, nicht zwangsläufig genehmigen. Er kann die Änderung direkt genehmigen oder er leitet ein Referendum ein. Somit spielt der Präsident bei einer Verfassungsänderung eine entscheidende Rolle. Er ist es, der die Idee nach vorne bringen muss. Es sieht derzeit nur überhaupt nicht danach aus, dass Erdogan eine Verfassungsänderung befürworten könnte. Er steht nicht dahinter.

Die Debatte ist dadurch ins Rollen gekommen, dass Kritiker bemängeln, dass das Präsidialsystem zu ineffektiv sei. Der AKP-Sprecher Omer Celik hat selber zugegeben, dass es in den vergangenen Monaten zu einem "Bürokratie-Stau" gekommen ist. Um diesen Stau zu überwinden, wolle man das präsidentielle System "röntgen". Was bedeutet das rechtlich?

Türkei Ömer Faruk Eminagaoglu Rechtswissenschaftler
Staatsanwalt Ömer Faruk EminagaogluBild: DW/H. Köylü

Ömer Faruk Eminagaoglu: Durch die derzeitigen Bürokratie-Probleme ist der Eindruck in der öffentlichen Wahrnehmung entstanden, dass eine Verfassungsänderung in Kraft treten könnte. Das ist aber falsch, denn bis irgendetwas bewirkt werden kann, müsste die Regierung die Gewaltenteilung wieder herstellen. Es geht der Regierung außerdem nicht darum, eine Verfassungsänderung durchzuführen. Es geht der Regierung eher darum, dass sich die verschiedenen Organe und das Personal des Staates besser in das neue System integrieren.

Ibrahim Kaboglu: Das Präsidialsystem zu kippen, ist letzten Endes unrealistisch. Zwar sind die Oppositionsparteien für eine Verfassungsänderung bereit. Aber das alles nützt nichts, wenn Erdogan - wie jetzt gerade - eine Doppelfunktion erfüllt. Zurzeit ist er sowohl Vorsitzender der Regierungspartei als auch Präsident der Türkei. Er müsste eigentlich unparteiisch sein und den Parteivorsitz abgeben. Nur durch eine Überparteilichkeit des Präsidenten wäre eine Rückkehr zum parlamentarischen System denkbar.