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Tauziehen um fünf Euro mehr im Monat

26. September 2010

Im Kanzleramt sind die Spitzen von Union und FDP zusammengekommen, um über die künftigen Hartz-IV-Leistungen zu beraten. Es wird wohl nur eine geringfügige Erhöhung für die Langzeitarbeitslosen geben.

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Hand greift in das Fach einer Registrierkasse (Foto: AP)
Nur fünf Euro mehr pro Hartz-IV-Empfänger sind angeblich in der StaatskasseBild: EZB

Der Regelsatz solle um fünf Euro auf dann 364 Euro erhöht werden, hieß es vor der Spitzenrunde, die seit Sonntagmittag (26.09.2010) im Berliner Kanzleramt zusammensitzt. Dies habe Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Koalitionären vorgeschlagen, teilte FDP-Verhandlungsführer Heinrich Kolb der Nachrichtenagentur dpa mit.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnte es erneut ab, für die Neuregelung der Hartz-IV-Sätze mehr Geld auszugeben. Er bekräftigte, dass von der Leyen alle Mehrkosten, die über den bereits im Etat eingeplanten Betrag von 480 Millionen Euro hinausgingen, selbst erwirtschaften müsse. "Das ist völlig unstreitig mit der Arbeitsministerin und dabei bleibt es", sagte Schäuble im Deutschlandfunk.

CSU gegen Erhöhung, FDP für bessere Zuverdienstmöglichkeiten

CSU-Vorsitzender Horst Seehofer (Foto: AP)
Wenn es nach CSU-Chef Seehofer geht, gibt es gar keinen ZuschlagBild: AP

Die CSU hat im Vorfeld des Treffens Widerstand dagegen angekündigt, dass die Hartz-IV-Sätze überhaupt angehoben werden. "Der Sozialstaat darf nicht aus dem Ruder laufen, er muss bezahlbar bleiben", sagte CSU-Chef Horst Seehofer der "Bild am Sonntag".

Die FDP besteht unterdessen auf bessere Zuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose. "Das ist für uns ein elementarer Bestandteil des Gesamtpakets", sagte die Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Birgit Homburger. Ziel sei es, mehr Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen.

FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger (Foto: AP)
Laut FDP-Fraktionchefin Homburger gehört ein Internet-Anschluss inzwischen zum GrundbedarfBild: AP

Homburger verteidigte im "Tagesspiegel am Sonntag" zugleich den Plan, Alkohol und Tabak aus der Berechnung zu streichen. Zugleich sprach sie sich dafür aus, Zugang zu modernen Kommunikationsmitteln als neue Regelleistungen anzuerkennen. "Es gibt gute Argumente dafür, dass heute ein Internet-Zugang zum Grundbedarf gehört", so die FDP-Politikerin.

SPD-Länder kündigen Widerstand an

Der stellvertretende SPD-Vorsitzende und Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, kündigte Widerstand der SPD-geführten Länder im Bundesrat gegen die Hartz-IV-Reform der Bundesregierung an. "Die SPD gibt sich nicht dafür her, Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch Minimalkorrekturen bei Hartz IV zu unterlaufen", sagte Wowereit mit Blick auf die sich abzeichnende minimale Erhöhung des Regelsatzes.

Das Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes Annelie Buntenbach warf der Regierung vor, die Hartz-IV-Empfänger nicht wirksam vor Armut zu schützen. Die zu erwartende Erhöhung ihrer Bezüge sei so niedrig, dass Familien mit Kindern kaum mehr ins Schwimmbad gehen könnten.

Mehrheit der Deutschen gegen Anhebung

Zwei Männer vor Supermarktregal mit Alkoholika (Foto: AP)
Die Ausgaben für Alkohol werden womöglich aus dem Regelsatz herausgerechnetBild: AP

Die Mehrheit der Deutschen (56 Prozent) lehnt einer Umfrage zufolge jede Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze ab. Nach einer repräsentativen Emnid-Erhebung im Auftrag der "Bild am Sonntag" sind 14 Prozent sogar der Meinung, dass die Leistungen gekürzt werden sollten. 42 Prozent sagen, der Regelsatz solle bei den derzeitigen 359 Euro bleiben. Nur 36 Prozent sprechen sich für eine Erhöhung von Hartz IV aus. Das Urteil der Anhänger von CDU und CSU fällt besonders deutlich aus: 61 Prozent sind gegen eine Erhöhung.

Den Angaben zufolge sagen 75 Prozent der Bürger, Ausgaben für Alkohol und Tabak sollten aus den Leistungen herausgerechnet werden, nur 22 Prozent sind anderer Ansicht. Emnid befragte für die Untersuchung insgesamt 502 Personen.

Die Neuregelung der Arbeitslosenhilfe ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Es verlangt transparente Regeln für die Berechnnung der Leistungen.

Autor: Thomas Grimmer (dpa, epd, afp)
Redaktion: Hartmut Lüning

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