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Teilerfolg für Google im Gerichtssaal

28. Juni 2006

Die Wissenschaftliche Buchgesellschaft hat seine Klage gegen das Internet-Unternehmen Google vor einem Hamburger Gericht zurückgezogen. Kritik am Projekt "Google Book Search" gibt es aber auch in den USA.

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Google-Hauptsitz in Mountain View im US-Bundestaat KalifornienBild: AP

Im Streit um die Digitalisierung von Büchern hat der Internet-Suchmaschinenbetreiber Google am Mittwoch (28.6.2006) vor dem Hamburger Landgericht einen Erfolg verbucht. Die Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG, Darmstadt) hat ihren Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen Google auf Anraten des Richters überraschend zurückgezogen. Nach Auffassung des Gerichts hat es in dem verhandelten Fall keine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Die Einstweilige Verfügung des Darmstädter Fachbuchverlags hatte sich sich gegen das von Google Ende 2004 gestartete Internetprojekt "Google Book Search" gerichtet. Zum ersten Mal griff damit ein deutscher Verlag den Betreiber der Internetsuchmaschine Google vor Gericht an. Die WBG wollte mit einer einstweiligen Verfügung verhindern, dass für Googles Online-Buchsuche auch Werke aus Deutschland eingescannt werden.

Auch Kritik vom Börsenverein

Die weltweit erfolgreichste Internet-Suchmaschine hatte angekündigt, rund 15 Millionen Bände aus amerikanischen und britischen Bibliotheken digitalisieren zu wollen. Der Verlag wollte in dem Prozess durchsetzen, dass Google urheberrechtlich geschützte Bücher nicht länger ohne die Zustimmung der Urheber einscannen darf. Dabei wurde das Darmstädter Verlagshaus auch vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels unterstützt.

Bei dem Google-Bibliotheksprogramm missfällt dem Börsenverein die so genannte opt-out-Praxis. Das bedeutet, wer nicht teilnehmen will, muss sich bei Google melden und seine Titel herausnehmen lassen. Zudem bietet Google das opt-out nur auf freiwilliger Basis an, ohne sich dazu bindend zu verpflichten.

Widerspruch in den USA

Google ist dagegen der Ansicht, einzelne Verträge mit Verlagen seien viel zu zeitaufwändig. Außerdem seien viele der gescannten Bücher gar nicht mehr lieferbar und würden durch das Projekt wieder für viele Leser zugänglich. Wegen des anderen Urheberrechts würden geschützte Bände nur in US-Bibliotheken gescannt.

Auch wenn die ie deutschen Verleger sich nun zurückgezogen haben, stehen sie mit ihrer Klage nicht allein da. Auch in den USA werden die Google-Aktivitäten unter Beschuss genommen. So haben auch der Schriftstellerverband Author's Guild und die Verlegervereinigung Association of American Publishers gegen Google geklagt. (mt)