1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Thüringer Rechtsrock-Konzert muss umziehen

5. Oktober 2018

Die Bühne für das Neonazi-Konzert im thüringischen Magdala war schon aufgebaut, als ein Gericht die Nutzung der Anfahrtswege untersagte. Die Veranstaltung soll ganz in der Nähe trotzdem stattfinden.

https://p.dw.com/p/3646E
Deutschland Rechtsrock-Konzert in Magdala | Juni 2018
Rechtsrock-Konzert in Magdala (Archivbild vom Juni 2018) Bild: picture-alliance/dpa/FrM

Am Nachmittag sei dem Veranstalter eine Einstweilige Verfügung des Amtsgerichtes Weimar ausgehändigt worden, teilte die Polizei mit. Auf Antrag der Stadt Magdala sei damit die Nutzung von Zufahrtswegen  zum Konzertgelände untersagt worden. Nach Angaben eines Polizeisprechers gibt es zunächst keine Möglichkeit, dagegen Rechtsmittel einzulegen.

Der Veranstalter sei aufgefordert worden, alle Personen von dem Gelände zu entfernen, hieß es. Dieses dürfe erst am Montagmorgen wieder betreten werden. Zum Zeitpunkt der Übergabe des Gerichtsbeschlusses hätten sich dort nur Aufbaukräfte aufgehalten. Versammlungsteilnehmer seien noch nicht eingetroffen. Zu dem zweitägigen Konzert, das am Freitagabend beginnen sollte, wurden Tausende Neonazis erwartet.

Umzug nach Apolda

Inzwischen kündigte der Veranstalter an, das Konzert in das etwa 20 Kilometer entfernte Apolda zu verlegen. Der Marktplatz der 22.000-Einwohner-Stadt war zuvor bereits als zweiter Versammlungsort angemeldet worden. Allerdings sei dort erst im Laufe des Tages gegen Auflagen des Landratsamtes vorgegangen worden, sagte Thüringens CDU-Fraktions- und Parteichef Mike Mohring, der in der Kleinstadt wohnt.

Bis dahin hatte es so ausgesehen, als dürfe das Konzert in Magdala stattfinden: Das Verwaltungsgericht - ebenfalls in Weimar hatte die Auflagen für diesen Veranstaltungsort fast völlig gekippt. Diese Entscheidung hatte auch das Oberverwaltungsgericht Weimar in der Nacht zu Freitag bestätigt. 

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) äußerte sich darüber enttäuscht. Er könne das Argument der Verwaltungsrichter nicht akzeptieren, dass es zu wenig Zeit gegeben habe, um die vom Landratsamt verhängten Auflagen zu prüfen, sagte er dem MDR. Nach seinen Angaben hätten den Gerichten umfassende Informationen vorgelegen, etwa zu den auftretenden Neonazi-Bands. Ihm sei schleierhaft, wie das ignoriert werden konnte. Kritik kam auch von der Linken sowie von der Mobilen Opferberatung in Thüringen.

Mögliche Proteste

Das Aus für den Neonazi-Aufmarsch in Magdala bewertete Max Reschke vom Bündnis "Buntes Weimarer Land" positiv. "Das ist ein Erfolg für unser Netzwerk, für alle, die sich trauen, diesen gefährlichen Leuten entgegenzutreten", sagte er. Allerdings müsse man mit der neu entstanden Situation auch richtig umgehen.

Auch wenn es für die Rechtsextremen nur zu einer abgespeckten Variante ihres Konzertes in Apolda reichen sollte, dürfe dies nicht unwidersprochen geschehen. Über geeignete Formen des Protestes am Samstag müsse man sich nun aber erst noch verständigen. 

Bereits zweites Verbot

Das als "Rock gegen Überfremdung 3" titulierte Konzert wurde damit bereits zum zweiten Mal auf zivilrechtlichem Wege verboten. Die ursprünglich für das letzte Wochenende im August in Mattstedt geplante Veranstaltung hatten der Bund als Teileigentümer und die Gemeinde wegen unklarer Eigentumsverhältnisse auf dem dafür vorgesehenen Gelände untersagt. Das Verwaltungsgericht Weimar hatte damals zunächst die Einsprüche gegen das Verbot zurückgewiesen.

In Thüringen kommt es in jüngster Vergangenheit, nicht zuletzt wegen der verkehrstechnisch günstigen Lage, immer wieder zu größeren Rechtsrock-Konzerten. Bisher stand die Kleinstadt Themar im Landkreis Hildburghausen dabei besonders im Fokus. Dort versammelten sich im vergangenen Sommer bis zu 6000 Neonazis.

Versuche der Landesregierung, für derartige Veranstaltungen höhere juristische Hürden zu errichten, scheiterten bisher vor den Verwaltungsgerichten an der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit.

gri/jj (epd, dpa)