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Todesstrafe für Anschlag von Marrakesch

29. Oktober 2011

Im Prozess um den Bombenanschlag auf ein Café in Marrakesch im April ist der Hauptangklagte zum Tode verurteilt worden. Doch der bestreitet die Tat und kündigte an, in Berufung zu gehen.

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Anschlag (Foto: AP)
Nach der ExplosionBild: AP

Ein halbes Jahr nach dem verheerenden Anschlag auf ein Touristencafé in Marrakesch hat ein marokkanisches Gericht am Freitag (28.10.2011) den Hauptangeklagten zum Tode verurteilt. Das Anti-Terror-Gericht in Salé nahe der Hauptstadt Rabat sah es als erwiesen an, dass der Marokkaner Adil Al-Atmani den Sprengstoff für das Attentat hergestellt hat. Als Gitarre spielender Hippie verkleidet, habe er dann die zwei Bomben in einem Café in der Altstadt versteckt.

Bei dem Anschlag auf das Café "Argana" am 28. April starben 17 Menschen, 21 wurden verletzt. Die Altstadt von Marrakesch ist von den Vereinten Nationen als Weltkulturerbe anerkannt und wird gerne von Touristen besucht. Unter den Opfern des Anschlags waren acht Franzosen und drei Touristen aus der Schweiz.

Al-Atmani und seinen acht Mitangeklagten wurde vorgeworfen, als kriminelle Bande einen Terroranschlag geplant und ausgeführt zu haben. Ein Mitangeklagter Al-Atmanis wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, weitere sieben Angeklagte zu Haftstrafen zwischen zwei und vier Jahren.

Anschlag (Foto: AP)
Das zerstörte CaféBild: AP

Adil Al-Atmani und seine Mitangeklagten hatten die Anklagen allerdings zurückgewiesen. Seine Anwälte kündigten an, in Berufung zu gehen. Marokkos Innenminister Taieb Cherqaoui hatte den Hauptangeklagten eine Woche nach der Tat als fanatischen Islamisten bezeichnet. Die Gruppe Al-Kaida im islamischen Maghreb (AQIM) wies allerdings jede Verantwortung für den Anschlag zurück.

Al-Atmani hatte unmittelbar nach seiner Festnahme ein Geständnis abgelegt, es dann aber widerrufen: Er habe "keinerlei Verbindung zu dem Attentat", erklärte er. Im Prozess lobte er die die Reformpolitik von König Mohammed VI. Das Urteil werde zeigen, ob Marokko wirklich den Weg der Reformen eingeschlagen habe. Bei der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu Tumulten, Angehörige der Angeklagten brachen in Tränen aus und beschwerten sich über die Urteile.

In Marokko gibt es die Todesstrafe, sie ist aber seit 1992 nicht mehr vollstreckt worden. In der Verfassung, die im Juli verabschiedet wurde, ist erstmals ein "Recht auf Leben" verankert.

Autor: Dirk Eckert (afp, dapd, dpa, rtr)

Redaktion: Rainer Esser