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Todesurteil gegen Minsker U-Bahn Attentäter

30. November 2011

Genickschuss - so vollstreckt Weißrussland die Todesstrafe. Genau das droht jetzt Dmitrij Konowalow und Wladislaw Kowaljow. Die beiden sollen einen Bombenanschlag in der Minsker U-Bahn verübt haben.

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Die Angeklagen mussten den Prozess in einem Käfig verfolgen (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Das Oberste Gericht Weißrusslands verurteilte die beiden Männer zum Tode. Bei dem Anschlag waren am 11. April dieses Jahres 15 Menschen getötet und mehr als 300 verletzt worden. Richter Alexander Fedorzow bezeichnete die beiden 25-jährigen Angeklagten Konowalow und Kowaljow als "extreme Gefahr für die Gesellschaft". Das Gericht folgte in allen Punkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Konowalow wurde wegen Terrorismus und Kowalew wegen Mitwisserschaftschaft verurteilt. Die Verteidigung hatte Freisprüche aus Mangel an Beweisen beantragt.

Kritik am Urteil

Rosen und Kerzen erinnern an die Opfer der U-Bahn-Anschläge. (Foto: dpa)
Rosen und Kerzen erinnern an die Opfer der U-Bahn-Anschläge.Bild: picture alliance/dpa

Nach der mehr als vierstündigen Urteilsverkündung riefen viele der rund 500 Zuschauer laut "Schande". Nach Ansicht von Ljubow Kowaljow, der Mutter eines der beiden Verurteilten, handelte es sich um einen Schauprozess. Geständnisse seien durch Folter und Druck erzwungen worden.

Die Menschenrechtlerin Ljudmila Grjaznova, die als Beobachterin im Minsker Gericht dabei war, sieht das ähnlich. Die Schuld der der Angeklagten sei nicht bewiesen worden. Das Gericht habe wichtige Hinweise nicht beachtet. Es seien keine Spuren von Sprengstoff bei den Angeklagten nachgewiesen worden. Das Video aus der Überwachungskamera sei eine Montage gewesen. Außerdem wären die möglichen Motive der Angeklagten unklar geblieben.

Rainer Lindner, von der deutsch-belarussischen Gesellschaft
Rainer Lindner, von der deutsch-belarussischen GesellschaftBild: Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft

Auch Rainer Lindner, Vorsitzender der deutsch-belarussischen Gesellschaft, kritisierte den Verhandlungsverlauf: "Die Ursachen, Motive und die Täterschaft liegen aus meiner Sicht auch nach diesem Prozess weiter im Dunkeln." Es habe, so Lindner, an Transparenz und auch Teilhabe internationaler Beobachter gefehlt. "Gemessen an den Erwartungen, die wir in Europa und im Europarat haben, ist das Urteil nicht akzeptabel."

Zweifel am Prozessverlauf

Dmitrij Konowalow hatte die Tat zu Beginn des Prozesses zugegeben. Sein Mitangeklagter Wladislaw Kowaljow widerrief im Prozess sein Schuldgeständnis. Er warf den Ermittlungsbeamten vor, das Geständnis von ihm erpresst zu haben.

Weißrussische Ermittler verdächtigen die Männer zudem, für zwei Bombenanschläge in der Stadt Witebsk im Jahr 2005 und für eine Explosion in Minsk während der Feiern zum Unabhängigkeitstag im Jahr 2008 verantwortlich zu sein.

In Weißrussland halten sich Gerüchte, dass der Geheimdienst KGB oder andere Kräfte im Machtapparat hinter dem Blutbad in der Minsker U-Bahn stecken könnten. In Internetblogs hatten Bürger die Meinung vertreten, dass die Führung - nach dem Vorbild des Sowjetdiktators Josef Stalin - mit blutigem Staatsterror von der schweren Krise im Land ablenken wolle.

Weißrusslands autoritärer Staatschef Alexander Lukaschenko (Foto: dpa)
Weißrusslands autoritärer Staatschef Alexander LukaschenkoBild: picture alliance/dpa

Die Hinrichtung der beiden angeblichen Terroristen könnte bereits am Donnerstag stattfinden. Weißrussland ist das einzige europäische Land, das die Todesstrafe noch vollstreckt. Zuletzt wurden im Juli zwei Männer durch Erschießen hingerichtet.

Die letzte Hoffnung von Konowalow und Kowaljow ist eine Begnadigung durch Präsident Alexander Lukaschenko. Allerdings hatte Lukaschenko im Vorfeld "die härteste denkbare Strafe" für die Angeklagten gefordert.

Proteste gegen Todesstrafe

Menschenrechtsgruppen und Oppositionsparteien, die nicht im Parlament vertreten sind, hatten im Vorfeld der Urteilsverkündung gegen die drohende Todesstrafe protestiert. Mehr als 45.000 Menschen unterstützten in den vergangenen Tagen eine Petition gegen Exekutionen. Auch die weißrussische katholische Bischofskonferenz veröffentlichte auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegen die Todesstrafe.

Mahnwachen von Menschenrechtsaktivisten gab es nicht nur in Weißrussland, sondern auch vor den Botschaften des Landes in Berlin und Brüssel.

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, verurteilte die Verhängung der Todesstrafe. "Ich fordere die Umwandlung in eine Haftstrafe. Hinrichtungen sind niemals zu rechtfertigen." Die Todesstrafe sei weder als Strafe noch zur Verbrechensbekämpfung geeignet. "Justiz-Irrtümer können niemals ausgeschlossen werden."

Weißrusslands Flagge mit Trauerflor zum Gedenken an die Anschlagsopfer (Foto: ap)
Weißrusslands Flagge mit Trauerflor zum Gedenken an die AnschlagsopferBild: AP

Der Europarat appelliert an Weißrussland, die Todesstrafe nicht zu vollstrecken. Der Anschlag in der U-Bahn sei barbarisch gewesen, sagte Europarats-Generalsekretär Thorbjörn Jagland in Straßburg. Allerdings bräuchten die Opfer und Hinterbliebenen Gerechtigkeit und nicht Rache.

Menschenrechtsorganisationen gehen davon aus, dass seit der staatlichen Unabhängigkeit vor zwanzig Jahren etwa 400 Menschen in Weißrussland hingerichtet wurden. Die Behörden informieren Angehörige erst im Nachhinein von der Vollstreckung eines Urteils, wenn der Leichnam bereits an einem geheimen Ort beerdigt wurde. EU und Europarat haben von der Regierung in Minsk wiederholt das Ende der Todesstrafe gefordert. Allerdings hatte 1996 bei einem Volksentscheid eine Mehrheit von 80 Prozent der Wähler eine Abschaffung abgelehnt.

Katastrophale Menschenrechtslage

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) kritisiert die Todestrafe in Weißrussland schon lange. Die Lage der Menschenrechte in dem Land sei "katastrophal" sagt AI-Weißrussland-Expertin Simone Zander. "Seit der letzten Präsidentenwahl ging es rapide bergab", sagt Zander. "Ich sehe kein Licht am Horizont." Die Polizei sei "nicht zimperlich". Geständnisse kämen unter Druck und Folter zustande. Man könne nicht von einem Rechtsstaat mit einer unabhängigen Justiz sprechen. Besonders im Zusammenhang mit Menschrechtlern und Oppositionellen gebe es keine fairen Verfahren.

Rainer Lindner von der deutsch-belarussischen Gesellschaft fordert trotzdem, den Kontakt mit Weißrussland nicht abbrechen zu lassen: "Niemand kann es sich in Europa dauerhaft leisten nicht miteinander zu reden. Dass wir mit der aktuellen Führung des Landes nicht mehr zu einer Wertekongruenz gelangen werden, liegt auf der Hand aber wir müssen einen Modus-Vivendi finden." Schließlich würden sich die meisten Menschen in Weißrussland noch immer an Europa orientieren. Diese Perspektive dürfe ihnen nicht genommen werden.

Autor: Nils Naumann
Redaktion: Arnd Riekmann