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"Eine wichtige politische Waffe"

Anne Allmeling2. Januar 2015

Palästinenserpräsident Mahmud Abbas hat Palästina den Weg zu einem Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof bereitet. Der Völkerrechtler Christian Tomuschat befürchtet, dass das die Spannungen mit Israel verschärft.

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Abbas unterzeichnet Statut zum IStGH 31. Dez. 2014
Bild: Reuters

DW: Die Palästinenser streben ein Klagerecht beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag an. Was können sie damit erreichen?

Tomuschat: Zunächst einmal muss das Römische Statut ratifiziert werden, das die Grundlage für den Internationalen Strafgerichtshof bildet. Das wird wahrscheinlich in den nächsten Tagen geschehen. Die Generalversammlung hat Palästina als einen Staat anerkannt. Insofern müssten alle rechtlichen Hindernisse beseitigt sein. Als Vertragsstaat kann Palästina dann eine Anzeige erstatten wegen einer bestimmten Situation, das heißt wegen der Begehung eines vom Statut erfassten Verbrechens.

Aber nicht alle Länder haben das Römische Statut angenommen. Warum?

Dahinter steckt die Befürchtung, dass eigene Staatsangehörige vom Internationalen Strafgerichtshof verfolgt werden könnten - natürlich mit rechtsstaatlichen Mitteln. Das trifft vor allem für die USA zu, die der Auffassung sind, eine solche internationale Strafinstanz sei überflüssig und könne zu politischen Zwecken missbraucht werden. Für China und Russland trifft das ebenfalls zu. Keiner der beiden Staaten hat sich der Jurisdiktion, also der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs, unterworfen - aus ganz ähnlichen Gründen. Denn letzten Endes bedeutet die Akzeptierung des Römischen Statuts eine Kontrolle des Internationalen Strafgerichtshofs über die Politik des jeweiligen Landes. Und das wollen die Regierungen nicht akzeptieren.

Das gilt ja auch für Israel. Gleichzeitig scheint der Antrag der Palästinenser die israelische Regierung unter Druck zu setzen. Denn Ministerpräsident Netanjahu hat auf den Vorstoß der Palästinenser mit der Drohung reagiert, selbst gegen die Palästinenserführung klagen zu wollen. Wäre das überhaupt möglich, ohne dass Israel dem Internationalen Strafgerichtshof beitritt?

Das müsste Israel zunächst einmal tun. Die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs erstreckt sich auf die Staatsangehörigen jedes seiner Vertragsstaaten, aber auch auf Taten, die auf dem Gebiet eines Vertragsstaates begangen worden sind. Wenn Palästina als Vertragspartei anerkannt ist, dann würden sämtliche schweren Straftaten, die auf palästinensischem Gebiet begangen werden oder begangen worden sind, etwa von israelischen Soldaten, unter die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen - zumindest vom Zeitpunkt des Beitritts an. Das hätte also eine Wirkung für die Zukunft.

Völkerrechtler Christian Tomuschat (Foto: Tomuschat)
Völkerrechtler Christian TomuschatBild: Tomuschat

Für Straftaten aus der Vergangenheit gilt das nicht?

Sicherlich nicht. Im Vertragsrecht gilt das Grundprinzip, dass alle Rechte, die aus einem Vertragswerk erwachsen, immer nur vom Zeitpunkt der Ratifikation an gelten. Aber immerhin: Das ist etwas, das für die Palästinenser zu einer wichtigen politischen Waffe werden könnte, auch für die Verhandlungen mit Israel. Ob es klug ist, diese Waffe einzusetzen, und ob das überhaupt weiterführt - das ist eine andere Frage.

Warum?

Man kommt da in unendliche Streitigkeiten und Schwierigkeiten hinein, vor allem bei der Aufklärung der Straftaten, für die Beweise gesammelt werden müssen. Es ist ganz eindeutig, dass sich die israelische Regierung unter Druck gesetzt fühlt und nicht bereit sein wird, in Verhandlungen irgendwelche Konzessionen zu machen. Ich hätte auf palästinensischer Seite zunächst einmal die anderen multilateralen Völkerrechtsabkommen und Menschenrechtsabkommen ratifiziert, bevor ich diesen letzten Schritt gehe und auch dem Römischen Statut beitrete. Das verschärft ganz offensichtlich die Spannungen.

Professor Dr. Dr. h.c. Christian Tomuschat ist emeritiertes Mitglied der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, ehemaliges Mitglied des UN-Menschenrechtsausschusses und ehemaliges Mitglied und Vorsitzender der UN-Völkerrechtskommission.

Die Fragen stellte Anne Allmeling.