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Wenn Firmen Steuern zahlen

Marcus Kreutler15. März 2007

Die Bundesregierung hat eine Reform der Unternehmensbesteuerung beschlossen. Sie soll Deutschland als Wirtschaftsstandort konkurrenzfähiger machen. Doch mit dem Vergleich nackter Zahlen ist es nicht getan.

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Ein Rechenschieber (Quelle: Picture-Alliance / Photoshot)
Unternehmen in Deutschland können mit geringeren Steuern rechnenBild: picture-alliance/ photoshot

Alt 38,7 Prozent, neu 29,8 Prozent – diese beiden Zahlen tauchen immer wieder auf in der Diskussion um die Unternehmensbesteuerung. Allerdings handelt es sich dabei nicht einfach um eine einzige "Unternehmenssteuer", deren Satz die Bundesregierung festlegt. Vielmehr geben die beiden Zahlen die durchschnittliche Steuerlast für eine Aktiengesellschaft oder GmbH in Deutschland wieder.

Kapitalunternehmen zahlen drei Arten von Abgaben

Der Wert setzt sich aus verschiedenen Steuern zusammen: Da ist einmal die Körperschaftssteuer, die von 25 auf 15 Prozent gesenkt werden soll. Dazu kommt die Gewerbesteuer, deren Höhe je nach Gemeinde variiert. Bisher ist sie allerdings erst ab einem bestimmten Gewinn in voller Höhe fällig. Als drittes Element kommt noch der Solidaritätszuschlag hinzu.

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften berechnet sich die Steuerlast anders, nämlich aus Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und Einkommenssteuer. Von der Senkung der Körperschaftssteuer profitieren sie damit nicht. Allerdings sollen Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, nach der Reform geringer versteuert werden.

Der tatsächliche Steuersatz kann abweichen

Wirtschaftsprofessor Christoph Spengel von der Universität Mannheim beschäftigt sich mit internationaler Unternehmensbesteuerung. Er weist darauf hin, dass viele große Firmen tatsächlich mit einem höheren Steuertarif als 38,7 oder 29,8 Prozent zu rechnen habe. Sie säßen nämlich häufig in Metropolen, und dort sei der Posten "Gewerbesteuer" deutlich höher.

Die Vielfalt der Möglichkeiten macht einen Vergleich der Unternehmensbesteuerung zu anderen Ländern schwierig – dort gelten allerdings zum Teil deutlich einfachere Regelungen.

Einheitssteuer in der Slowakei

Landkarte mit nach der Höhe der Steuer eingefärbten Staatsflächen
Im Vergleich: Unternehmensbesteuerung in den EU-LändernBild: DW/Quelle KPMG International

Als revolutionär einfach und dabei günstig gilt das Steuersystem in der Slowakei. Hier führte die Regierung 2004 eine Einheitssteuer ein: Körperschaftssteuer, Einkommenssteuer und auch Mehrwertsteuer liegen seither bei 19 Prozent. Ausnahmen wurden bis auf Steuerfreibeträge für Menschen mit geringem Einkommen weitgehend abgeschafft. Das Steueraufkommen ist seit der Reform gestiegen, das Wirtschaftswachstum nach wie vor hoch. Ein solches System sei für Deutschland aber eher nicht umsetzbar, meint Christoph Spengel. Das scheitere schon an der gefühlten Gerechtigkeit bei nur einem Steuersatz für kleine und große Einkommen – und auf dem Niveau von 19 Prozent sei es schlicht nicht finanzierbar.

"Wir müssen aber auch nicht an diese Tarife herankommen", sagt Spengel, schließlich orientierten sich Unternehmen auch an Faktoren wie der Infrastruktur, dem verfügbaren Personal und einem möglichst guten Rechtsschutz. "Wir konkurrieren mit Ländern wie Frankreich, England oder Italien", so Spengel.

Trend zu geringeren Steuern

Im Vergleich mit diesen Mitbewerben kann sich der neue Tarif von 29,8 Prozent durchaus sehen lassen. So liegt der nominale Steuersatz in Frankreich bei 33,3 Prozent, in Großbritannien bei 30 und in Italien sogar bei 37,25 Prozent.

Der internationale Trend zu geringeren Steuersätzen dürfte aber weitergehen, so Spengel: "Das wird bei 30 Prozent nicht halt machen, und auch nicht bei 25." Immerhin rücke Deutschland mit der geplanten Reform auch nach der effektiven Belastung aber immerhin ins Mittelfeld – vorerst zumindest.