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Klage abgewiesen

4. Juli 2007

Bundestagsabgeordnete müssen künftig ihre Nebeneinkünfte offen legen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen von neun Parlamentariern gegen die 2005 geschaffenen Transparenzregeln abgewiesen.

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Reichstag im Regen
Im Bundestag ist Offenheit gefragtBild: AP

Das freie Mandat der Abgeordneten sei nicht verletzt, entschied das Karlsruher Gericht. Das Urteil fiel denkbar knapp aus: Vier der acht Richter des Zweiten Senats wollten die bis zu der Karlsruher Entscheidung vorerst ausgesetzten Vorschriften kippen. Bei Stimmengleichheit gelten Klagen laut Gesetz als abgewiesen.

Damit werden alle nennenswerten Nebeneinkünfte der Abgeordneten - sowohl monatliche Bezüge als auch einzelne Geldzuflüsse - in Zukunft auf den Internetseiten des Bundestags veröffentlicht, und zwar in drei Stufen: 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro sowie mehr als 7000 Euro. (Az: 2 BvE 1/06 - 4/06 vom 4. Juli 2007)

"Anspruch des Volkes" oder "publizistische Prangerwirkung"?

Außenansicht des Bunesverfassungsgerichts in Karlsruhe
Knapp war die Entscheidung des BundesverfassungsgerichtsBild: dpa

Nach den Worten der vier Richter, die sich im Senat durchgesetzt haben, sollen die Wähler damit über mögliche Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten ihrer Volksvertreter informiert werden. "Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem - und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen." Dies sichere die Fähigkeit des Bundestags, "unabhängig von verdeckter Beeinflussung durch zahlende Interessenten das Volk als Ganzes zu vertreten", befanden die Richter, zu denen der in diesem Verfahren federführende Siegfried Broß zählt.

Die unterlegene Hälfte des Senats, darunter Vizepräsident Winfried Hassemer, sieht in der Offenlegungspflicht einen Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte freie Mandat des Abgeordneten. Der Umstand, dass allein Bruttoeinnahmen veröffentlicht würden, könne zu Fehlschlüssen in der Öffentlichkeit führen und dadurch eine "publizistische Prangerwirkung" entfalten. "Wer hohe Mittelzuflüsse offen legen muss, daraus aber wegen hoher betrieblicher Kosten kaum Gewinn erzielt, wird praktisch genötigt, seine komplette Einkommensteuererklärung zu veröffentlichen", kritisierten die Richter.

"Mehr als nur eine ehrenamtliche Nabentätigkeit"

Im Ergebnis billigte der gesamte Senat die so genannte Mittelpunktregelung, wonach die Ausübung des Mandats "im Mittelpunkt" der Tätigkeit eines Bundestagsabgeordneten stehen muss. Allerdings gab der gespaltene Senat auch hier deutlich unterschiedliche Lesarten zu Protokoll.

Nach den Worten der "Broß-Fraktion" verlangt die Demokratie in einer komplizierten Wirtschafts- und Industriegesellschaft vom Abgeordneten mehr als nur eine ehrenamtliche Nebentätigkeit. Vielmehr erfordere sie "den ganzen Menschen, der allenfalls unter günstigen Umständen neben seiner Abgeordnetentätigkeit noch versuchen kann, seinem Beruf nachzugehen". Dafür werde ihm mit den Diäten auch ein voller Lebensunterhalt aus Steuermitteln gewährt.

"Freie Abgeordnete brauchen Vertrauen"

Dagegen setzt die unterlegene "Hassemer-Fraktion" auf den in der Gesellschaft verwurzelten Abgeordneten, der dank seiner Berufstätigkeit unabhängig von Zwängen seiner Partei oder auch der Medien entscheiden kann. "Wer freie Abgeordnete will, muss auch ein Mindestmaß an Vertrauen aufbringen, dass die vom Volk Gewählten ganz überwiegend mit Umsicht und verantwortlich mit ihrer Freiheit umgehen."

Zu den Klägern gehören der CDU-Politiker Friedrich Merz sowie sein SPD-Kollege Peter Danckert. In der Anhörung im Oktober 2006 in Karlsruhe hatte Merz eindringlich vor einer Entwicklung hin zum reinen Politfunktionär gewarnt, weil die Transparenzregeln etwa auf Freiberufler und Unternehmer abschreckend wirkten. (wga)