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Urteil im Siemensprozess

24. November 2008

Eine Bewährungsstrafe für einen früheren Siemens-Vorstand und Gefängnis für den einstigen Chef der Arbeitnehmerorganisation AUB - das sind die Strafen im Prozess um verdeckte Millionenzahlungen von Siemens an AUB.

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Der ehemalige Siemens- Vorstand Johannes Feldmayer, Mitte, steht mit seinen Anwälten in einem Saal des Landgerichts in Nürnberg (Quelle: AP)
Haftstrafe auf Bewährung - der ehemalige Siemens-Vorstand Johannes Feldmayer (Mitte)Bild: AP

Der frühere Siemens-Zentralvorstand Johannes Feldmayer ist wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung und einer Geldstrafe von 28.800 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg sah es am Montag (24.11.) als erwiesen an, dass Feldmayer sich im Zusammenhang mit Millionen-Zahlungen durch Siemens an die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) strafbar gemacht hat.

Der mitangeklagte langjährige Chef der Alternativgewerkschaft, Wilhelm Schelsky, erhielt eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Das Gericht verurteilte den 60-jährigen wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Untreue.

Wilhelm Schelsky (Quelle: AP)
Der ehemalige Vorsitzende der Gewerkschaft AUB Wilhelm Schelsky erhielt eine vierjährige HaftstrafeBild: AP

Feldmayer und Schelsky, der seit Februar 2007 in Untersuchungshaft sitzt, hatten im Januar 2001 einen Beratervertrag geschlossen. Demnach sollte Schelsky die AUB als Gegengewicht zur einflussreichen Gewerkschaft IG Metall aufbauen und dadurch die Mitbestimmungsverhältnisse im Konzern nachhaltig verändern. Dafür erhielt Schelsky zwischen Januar 2001 und November 2006 insgesamt rund 30,3 Millionen Euro von dem Konzern. Einen Teil der Mittel soll Schelsky laut Anklage für private Interessen und zur Unterstützung von Sportlern und Sportvereinen verwendet haben.

"Feldmayer hatte Pech"

Zwar sei die Zusammenarbeit mit Schelsky bereits 1990 von den damaligen Mitgliedern der obersten Siemens-Führung vertraglich beschlossen worden. Feldmayer habe aber 2001 die Fortsetzung dieser Vereinbarung unterschrieben. "Man muss sagen, dass Feldmayer Pech hatte", sagte der Vorsitzende Richter Richard Caspar. Eine Kontrolle über die Verwendung der erhaltenen Mittel habe nur lückenhaft stattgefunden. "Schelsky hatte freie Hand".

Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Feldmayer eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren und für Schelsky sechs Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidiger Feldmayers hatten dagegen Freispruch gefordert, die Anwälte Schelskys eine Verurteilung lediglich wegen privater Steuerhinterziehung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung.

IG Metall erwartet Lehren für Mitbestimmung

Die IG Metall erwartet nach dem Urteil von allen Unternehmen strikte Neutralität bei der betrieblichen Mitbestimmung. "Mit versteckten Zahlungen in Millionenhöhe an die Pseudogewerkschaft AUB hat Siemens versucht, einen verlängerten Arm des Arbeitgebers im Betriebsrat zu installieren", sagte der bayerische IG-Metall-Chef Werner Neugebauer am Montag. Mit der Verurteilung Feldmayers und Schelskys sei "ein für alle Mal klar, dass solche Beeinflussungen von Betriebsratswahlen illegal und strafbar sind". (je)