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Politik

Polizeibeamter mit Nazi-Tattoo entlassen

17. November 2017

Ein Polizeibeamter, der Tätowierungen mit verfassungswidrigen Symbolen trägt und öffentlich den Hitlergruß zeigt, kann aus dem Staatsdienst entlassen werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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Deutschland | Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Das Bundesverwaltungsgericht in LeipzigBild: picture-alliance/dpa/dpa-tmn/S. Willnow

Ein rechtsextremer Polizist darf nach einem höchstrichterlichen Urteil wegen mangelnder Verfassungstreue als Beamter entlassen werden. Dieses Urteil fällte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Geklagt hatte das Land Berlin. Es gab damit in dritter Instanz dem Land Berlin Recht, das bereits 2007 Disziplinarklage gegen den Polizisten erhoben und den Mann suspendiert hatte. In den beiden Vorinstanzen beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht hatte noch der Beamte gewonnen, der bislang auch noch seinen Dienstbezüge erhielt.

Im verhandelten Fall geht es um einen 1974 geborenen Polizisten, der Runen-Tattoos, Noten des Horst-Wessel-Liedes sowie Embleme rechtsextremistischer, rassistischer Musikgruppen auf der Haut trägt. Von dem Kommissar aus Berlin existieren Fotos, auf denen er den Hitlergruß zeigt, und in seiner Wohnung wurden umfangreiche Nazi-Devotionalien gefunden.

Besondere Treuepflicht

Zur Begründung des Beschlusses verwiesen die Leipziger Richter auf das "besondere öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis". Wörtlich erklärte das Gericht weiter: "Sie müssen sich daher zu der Verfassungsordnung, auf die sie vereidigt worden sind, bekennen und für sie eintreten. Wer die freiheitlich-demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung des Grundgesetzes ablehnt, ist für die Ausübung eines öffentlichen Amts nicht geeignet. Auf die Strafbarkeit treuepflichtwidriger Verhaltensweisen kommt es dabei nicht an."

Die Treuepflicht eines Beamten könne "auch durch das Tragen von Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt verletzt werden", entschied der 2. Senat des Gerichts. Der Körper werde durch Tattoos bewusst als Kommunikationsmedium eingesetzt. "Es ist beinahe kaum eine intensivere Bekundung der inneren Einstellungen denkbar, als sich diese eintätowieren zu lassen und sie so nach außen wirksam werden zu lassen", sagte der Vorsitzende Richter Ulf Domgörgen.

Da Tätowierungen aber auch viel Spielraum für Interpretationen ließen, komme es immer auf eine Würdigung der Gesamtumstände an, erklärte Domgörgen. Im Fall des Berliner Polizisten kamen die Bundesrichter zu dem Schluss, dass er sich trotz aller Lippenbekenntnisse zum Grundgesetz grundsätzlich und dauerhaft von den Prinzipien der Verfassungsordnung abgewendet hat. Dies führe zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Polizeigewerkschaft erleichtert

Berlins Innensenator Andreas Geisel begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Wer sich - offen oder verdeckt - extremistisch äußert und verhält, hat in unserer Polizei nichts zu suchen", erklärte der SPD-Politiker. Die Gewerkschaft der Polizei in Berlin zeigte sich erleichtert: In dem Fall habe ein Nazi jahrelang vom "lahmenden System" profitiert. "Wir sind froh, dass das Bundesverwaltungsgericht heute endlich einen Riegel vorgeschoben hat", erklärte Sprecher Benjamin Jendro. "Es sollte jetzt schnellstmöglich geklärt werden, ob diese Person noch Verbindungen zu gleichgesinnten Sympathisanten im aktiven Dienst hat."

kle/rb (dpa, epd, afp)