1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Urteile gegen Google-Mitarbeiter

24. Februar 2010

In Italien sind Google-Mitarbeiter verurteilt worden, weil sie ein beleidigendes Video auf YouTube nicht verhindert hatten. Der Film zeigte die Schikanierung eines Mannes mit Down-Syndrom.

https://p.dw.com/p/MA2C
YouTube-Website (Screenshot)
Was darf YouTube?Bild: AP

Ein italienisches Gericht hat drei Google-Mitarbeiter für schuldig befunden, weil sie die Veröffentlichung eines Schlägervideos auf den Websites von YouTube nicht verhindert haben. Sie wurden zu jeweils sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein vierter Manager wurde freigesprochen.

Auf der Liste der meistgesehenen Filme

YouTube-Screenshot
YouTube im Internet: Viele besuchen die Websites täglich

Die Staatsanwaltschaft machte geltend, die Aufnahmen hätten auf einer Liste der meistgesehenen Filme gestanden und daher bemerkt werden müssen. Richter Oscar Magi sprach die drei deswegen der Verletzung der Privatsphäre des autistischen Opfers schuldig. Vom Vorwurf der Beleidigung wurden sie freigesprochen.

Das mit einem Handy aufgenommene Video war Ende September 2006 fast zwei Monate lang in der Rubrik Google Video zu sehen. Es zeigte, wie Jugendliche in Turin einen autistischen Schüler misshandeln. Mehr als zehn Menschen standen um die Täter herum, jedoch griff keiner ein. Vier Schüler waren nach Bekanntwerden des Films bis zum Ende des Schuljahres von ihrer Schule suspendiert worden.

Freiheiten des Internets gegen Rechte Einzelner

Schild mit Google-Logo (Foto: AP)
Am Hauptquartier des Google-Konzerns in Mountain View, KalifornienBild: AP

Der in Kalifornien ansässige Google-Konzern erklärte, das Verfahren sei ein Angriff auf die Freiheiten des Internets. Den Providern werde eine unmögliche Aufgabe aufgebürdet: Sie müssten jeden Tag den gesamten hochgeladenen Inhalt auf Seiten wie YouTube überprüfen. Dagegen argumentierte die Staatsanwaltschaft, die Meinungsfreiheit müsse gegen die Rechte Einzelner abgewogen werden. Google kündigte nach dem Urteilsspruch Berufung an.

Bislang können Nutzer bei YouTube Videos hochladen, ohne dass deren Inhalt kontrolliert wird. Anstößiges Material wird erst von Usern selbst gemeldet.

Das Verfahren gegen die vier Google-Mitarbeiter - darunter der Senior Vice President des Unternehmens - fand in deren Abwesenheit und hinter verschlossenen Türen statt. Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei von ihnen ein Jahr Gefängnis gefordert, für die beiden anderen sechs Monate Haft. Geklagt hatten die Stadt Mailand und die Organisation Vividown, die sich für Menschen mit Down-Syndrom einsetzt. Das Opfer selbst hatte eine ursprüngliche Klage zurückgezogen.

Google Italien hatte angesichts der Beschwerden die Aufnahmen schließlich aus dem Netz genommen. Ein Streitpunkt ist allerdings, wie schnell der Konzern reagiert hat.

Autor: Herbert Peckmann

Redaktion: Oliver Samson