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Glaube

Vatikan lehnt Todesstrafe ab sofort absolut ab

2. August 2018

Papst Franziskus ist seit langem ein entschiedener Gegner der Todesstrafe. Nun ist das absolute Nein zur Hinrichtung eines Menschen in staatlichem Auftrag in den Katechismus der katholischen Kirche aufgenommen worden.

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Öffentliche Hinrichtung zweier Männer in der iranischen Stadt Maschhad (Foto: MIZAN)
Öffentliche Hinrichtung zweier Männer in der iranischen Stadt MaschhadBild: MIZAN

"Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat", heißt es Vatikanangaben zufolge in der neuen Fassung des entsprechenden Katechismus-Abschnitts. Es gebe wirksamere Sanktionen, "welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen". Die Kirche lehre deshalb, dass "die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt". Gleichzeitig setze sie sich entschieden für deren Abschaffung weltweit ein.

Todesstrafe bislang nicht völlig ausgeschlossen  

Bisher schloss der Katechismus - die Leitlinie der katholischen Lehre - die Todesstrafe als letztes Mittel nicht prinzipiell aus. "Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität - nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren - als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen", heißt es in der Mitteilung des Vatikans weiter. In der 1995 unter dem Einfluss der Enzyklika "Evangelium vitae" von Papst Johannes Paul II. veränderten Fassung des Katechismus hieß es noch, dass die Todesstrafe gerechtfertigt sei, wenn es keinen anderen Weg gebe, "um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen".

Papst Franziskus bei der diesjährigen Karfreitagsprozession am Kolosseum in Rom (Foto: Reuters/S. Rellandini)
Papst Franziskus bei der diesjährigen Karfreitagsprozession am Kolosseum in Rom. Am Karfreitag gedenken die Christen der wohl bekanntesten Exekution in der WeltgeschichteBild: Reuters/S. Rellandini

Papst Franziskus hatte die Todesstrafe bereits 2015 für unzulässig erklärt. Unabhängig von der Weise, in der sie vollzogen werde, sei sie grausam, unmenschlich und erniedrigend, hatte er damals betont. Darüber hinaus sei sie wegen der Möglichkeit von Justizirrtümern abzulehnen. Vor diesem Hintergrund habe Franziskus dazu aufgerufen, den entsprechenden Passus im Katechismus zu verändern, schreibt der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, in einem Brief an die Bischöfe weltweit über den neuen Artikel, den der Papst demnach ausdrücklich gebilligt hat.

Vatikan schaffte Todesstrafe 1969 ab

In früheren Jahrhunderten hatten Päpste als Oberhäupter des Kirchenstaats ein ihrer Zeit entsprechendes unbefangenes Verhältnis zur Todesstrafe. Bis ins 19. Jahrhundert beschäftigten sie Scharfrichter; die letzte Exekution fand 1868 statt.

Ein deutliches Abrücken erfolgte erst nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965), als Papst Paul VI. 1969 die Todesstrafe im Vatikanstaat abschaffte. 1975 verwandte er sich für fünf spanische Terroristen und versuchte, den damaligen Diktator Francisco Franco - allerdings vergeblich - zu einer Umwandlung des Todesurteils zu bewegen. Grundsätzlicher bezeichneten Johannes Paul II. (1978-2005) und Benedikt XVI. (2005-2013) die Anwendung der Todesstrafe als unnötig und traten für deren allgemeine Abschaffung ein.

sti/kle (afp, dpa, rtr, epd, kna)