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Politik

Verfahren zu Todesflug AF 447 eingestellt

5. September 2019

Zehn Jahre nach dem Absturz einer Air-France-Maschine mit 228 Toten haben französische Ermittlungsrichter eine Einstellung des Justiz-Verfahrens verfügt. Hinterbliebene reagierten empört und kündigten Rechtsmittel an.

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Bergung von Wrackteilen im Jahr 2009
Bergung von Wrackteilen im Jahr 2009Bild: picture-alliance/dpa

Der Unglücksflugs AF 447 von Rio in Richtung Paris vor gut zehn Jahren bleibt vorerst ohne juristische Folgen: Das Verfahren gegen die Fluggesellschaft und den europäischen Flugzeugbauer Airbus wurde eingestellt, wie es von Seiten der französischen Ermittler in Paris hieß.

Die Ermittlungsrichter stellen sich damit gegen die Staatsanwaltschaft, die Air France - aber nicht Airbus - wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht bringen wollte. Die Ermittler werfen der Airline nach früheren Angaben unter anderem vor, die Piloten nicht ausreichend geschult zu haben.

Von den Radarschirmen verschwunden

Die Air-France-Maschine war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Rio de Janeiro in die französische Hauptstadt von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus stürzte 650 Kilometer von der Insel Fernando de Noronha entfernt in den Atlantik. Lange war die Ursache unklar. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4000 Metern Tiefe geborgen. Unter den Opfern des Unglücksflugs AF 447 waren auch 28 Deutsche.

Ein Teil der Unglücksmaschine wird an Land gebracht
Ein Teil der Unglücksmaschine wird an Land gebrachtBild: picture-alliance/dpa/A. Severo

2012 stellten Ermittler fest, dass die Crew mit der Lage überfordert war, nachdem die für die Geschwindigkeitsmessung genutzten Pitot-Sonden vereist waren. Eigentlich sei die Situation beherrschbar gewesen. Der Unfall erkläre sich durch das beispiellose Zusammenkommen mehrerer Umstände, schrieben nun die Ermittlungsrichter.

"Verhöhnung der Opfer"

Hinterbliebene reagierten empört. Die Verfahrenseinstellung komme einer Verhöhnung der Opfer gleich, erklärte der Anwalt des größten Verbands von Hinterbliebenen in Frankreich. Der Verband will juristisch gegen die Entscheidung der Ermittlungsrichter vorgehen.

stu/rb (dpa, afp)