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Verfassungscharta für neue Staatenunion Serbien und Montenegro beschlossen

9. Dezember 2002

– Keine gemeinsame Hauptstadt - Kosovo als Teil Serbiens definiert

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Belgrad, 7.12.2002, B92, engl., nach FONET

Serbien und Montenegro ist der Name der neuen Staatenunion, die die Kombination zweier gleicher Mitgliedstaaten, des Staates Montenegro und des Staates Serbien, darstellt. Letzterer schließt auch die beiden autonomen Regionen Vojvodina und das Kosovo ein, das sich derzeit laut der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats unter internationaler Verwaltung befindet.

In der neuen Charta ist die Grenze zwischen Serbien und Montenegro festgelegt. Sie kann nicht ohne ein Abkommen beider Parteien geändert werden. Ein Bürger eines der Mitgliedstaaten ist automatisch ein Bürger Serbien-Montenegros. Die Bürger haben in beiden Staaten der neuen Union die gleichen Rechte, mit Ausnahme des Wahlrechts. Serbien und Montenegro werden einen Präsidenten für beide Staaten sowie ein Parlament, einen Ministerrat, eine Armee und einen Gerichtshof haben.

Der kombinierte Staat wird keine Hauptstadt haben, aber Belgrad wird das Verwaltungszentrum sein, wo das Parlament und der Ministerrat ihren Sitz haben werden. Das oberste Gericht wird seinen Sitz in Podgorica, Montenegro haben.

Das Parlament wird eine Kammer haben und aus 126 Abgeordneten bestehen, 91 aus Serbien und 35 aus Montenegro. Sie werden von den Bürgern des jeweiligen Staates nach europäischen, demokratischen Standards auf der Grundlage der Gesetze des jeweiligen Staates für vier Jahre gewählt.

In den ersten beiden Jahren werden die Abgeordneten indirekt aus den Parlamenten Serbiens und Montenegros und den Bundesparlamenten gewählt.

Der Präsident und der Vizepräsident der neuen Union von Serbien und Montenegro werden von diesen Abgeordneten gewählt. Ihre Ämter können nicht beide von Bürgern ein und desselben Mitgliedstaates bekleidet werden. Ihre Amtszeit dauert vier Jahre.

Gesetze des Parlaments werden mit einer Mehrheit der Gesamtzahl der Abgeordneten verabschiedet, unter der Voraussetzung, dass sie die Mehrheit der Abgeordneten beider Mitgliedsstaaten erhalten.

Die Vertretung Serbiens und Montenegros in internationalen Organisationen wird zwischen den Mitgliedstaaten rotieren.

Das jugoslawische Auslandsvermögen wird in den Besitz von Serbien und Montenegro übergehen, während das Vermögen der einzelnen Mitgliedstaaten ihr eigenes bleiben wird.

Die Armee von Serbien und Montenegro wird demokratischer und ziviler Kontrolle unterstellt. Die Wehrpflichtigen werden auf dem Territorium des Mitgliedstaates dienen, mit der Möglichkeit, freiwillig den Dienst im anderen Mitgliedstaat abzuleisten.

Der Gerichtshof von Serbien und Montenegro ist als ein einziger Gerichtshof anzusehen, und die Richter werden vom Unionsparlament für eine sechsjährige Amtszeit gewählt. (MK)