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Mörder klagt Recht auf Toupet ein

16. März 2017

Auch hinter Gittern gilt das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. In Neuseeland wurde einem verurteilten Mörder das Recht zugesprochen, ein Toupet zu tragen. 2014 hatte ihm das Haarteil zur Flucht verholfen.

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Neuseeland Phillip Smith am Flughafen Auckland
Während seiner Flucht 2014 wurde Smith mit diesem Fahndungsbild gesuchtBild: picture-alliance/dpa/New Zealand Police

In Neuseeland hat sich der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder Phillip John Smith das Recht erstritten, im Gefängnis ein Toupet tragen zu dürfen. Ein Gericht entschied, dass die Justizvollzugsanstalt in Auckland ihm sein Haarteil zurückgeben muss. Die Gefängnisleitung hatte dem Insassen die künstlichen Haare 2014 abgenommen, nachdem Smith während eines Freigangs nach Brasilien geflohen war. Das Toupet war Teil der Tarnung des Flüchtigen und wurde nach dessen erneuter Festnahme beschlagnahmt. Die Bilder des glatzköpfigen Smith gingen durch die Medien.

"Ich habe mich total herabgesetzt, degradiert und gedemütigt gefühlt", klagte der Straftäter vor Gericht. Zwei Jahre vor seinem Fluchtversuch hatte die Justizvollzuganstalt Auckland dem heute 42-jährigen Smith die Erlaubnis gegeben, seinen kahlen Kopf mit dem Toupet zu bedecken "um das Selbstbewusstsein des Gefangenen zu verbessern." Einfach wieder wegnehmen geht nicht, entschied nun das Gericht. Richter Edwin Wylie begründete das Urteil mit dem "das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit", das "vollkommen ignoriert" worden sei, als ihm das Toupet abgenommen wurde. 

Fall Smith: "Peinlich für Neuseeland"

Phillip John Smith wurde 1996 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte als 17-jähriger einen 13-jährigen Jungen sexuell missbraucht und dann dessen Vater erstochen. Die Anwältin des Opfers Ruth Money bezeichnet den Fall Smith als "Peinlichkeit für Neuseeland". Sie habe null Sympathie mit dem Mann, der schließlich ebenfalls keine Sympathie für die Opfer zeige. Die Klage von Smith auf ein Schmerzensgeld von 5000 neuseeländischen Dollar (etwa 3270 Euro) wies die Justiz zurück.

jv/stu (dpa, afp)