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Viel Brot für wenig Arbeit

14. Januar 2005

Einer der sechs SPD-Abgeordneten, Janssen, hat wegen seiner Gehalts von VW das Mandat niedergelegt. Problematisch ist, dass es keine einheitlichen Regeln für Nebeneinkünfte gibt, an die sich die Politiker halten müssen.

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Jann-Peter JanssenBild: AP/ Jens Neumann/Edgar Rodtmann

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jann-Peter Janssen aus Niedersachsen legt sein Mandat nieder, erklärte er am Freitag (14.1.2005) im niedersächsischen Norden. Er zog damit die Konsequenzen aus der Affäre um sein Gehalt des Autokonzerns VW. Der Volkswagen-Konzern hat in den vergangenen Jahren nach eigenen Angaben sechs SPD-Bundes- und Landtagsabgeordneten Gehalt gezahlt. Seit 1990 hätte dabei von den Parlamentariern "nicht gearbeitet werden" müssen, erklärte der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) am Donnerstag unter Berufung auf Konzernangaben. Volkswagen zufolge handelt es sich um die niedersächsischen Landtagsabgeordneten Ingolf Viereck, Hans-Hermann Wendhausen und Günter Lenz, um die Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl und Janssen und den bayerischen SPD-Landtagsabgeordneten Achim Werner.

Vorfälle müssen geklärt werden

Der Konzern kündigte an, die seit 1990 bestehende Richtlinie, die den Mandatsträgern die Fortzahlung ihrer Bezüge garantierte, rückwirkend zum 1. Januar 2005 außer Kraft zu setzen. Wie VW mitteilte, ließen die beiden Landtagsabgeordneten Viereck und Wendhausen und der SPD-Bundestagsabgeordnete Janssen ihr Arbeitsverhältnis seit Jahresanfang ruhen. Janssen hatte erklärt, seit 1994 kein Gehalt von VW erhalten zu haben. Das Arbeitsverhältnis des bayerischen SPD-Landtagsabgeordneten Achim Werner ruhe laut VW bereits seit September 2001. Seit diesem Zeitpunkt habe er auch keine Bezüge mehr bekommen, erklärte Werner. Weiter beschäftigt, aber für die Betriebsratsarbeit freigestellt, waren den Angaben nur der niedersächsische SPD-Landtagsabgeordnete Günter Lenz und der SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl.

Neue Regeln sollen her

Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen wollen kommende Woche darüber beraten, inwieweit die Nebeneinkünfte von Politikern künftig offen gelegt werden sollen. Die Ansichten dazu gehen nicht nur im Bundestag auseinander. Im Wahlkampf von Nordrhein-Westfalen plädieren etwa die Grünen für den "gläsernen" Abgeordneten, den die SPD nur in Verdachtsfällen will und die CDU überhaupt nicht. Nach Ansicht der Reformer sollen Bürger wissen, wessen Interessen ihre Abgeordneten neben dem Mandat sonst noch vertreten. Damit stehen die Kritiker nicht allein: Selbst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe forderte bereits 1975 klare gesetzliche Regelungen, doch die fehlen noch immer.

Bundesregierung im Fokus

Die schärfsten Vorschriften zu Nebentätigkeiten gelten für Mitglieder der Bundesregierung. Nach Paragraph 5 des Bundesministergesetzes dürfen sie neben ihrem Amt "kein Gewerbe und keinen Beruf" ausüben und auch nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat "eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens" angehören. Die Regierungsmitglieder sollen nicht einmal "ein öffentliches Ehrenamt bekleiden". Die Bundesregierung kann aber Ausnahmen zulassen.

In Bund und Ländern

Die Regeln für Abgeordnete im Bund und in zahlreichen Länderparlamenten sind sehr viel weicher. Ein Bundestagsabgeordneter kann einen Beruf ausüben, Mitglied in Firmenvorständen sein und Beraterverträge abschließen, solange er das dem Bundestagspräsidenten mitteilt. Reichen die dabei erzielten Einkünfte über 3000 Euro im Monat oder über 18.000 Euro im Jahr hinaus, muss der Abgeordnete dies dem Bundestagspräsidenten ebenfalls mitteilen.

Der Bundestagspräsident veröffentlicht zwar die Arbeitsverhältnisse der Parlamentarier, er ist wegen des Steuergeheimnisses allerdings zum Stillschwiegen über die Höhe der Nebeneinkünfte verpflichtet. Der Bürger erfährt also nicht, wie viel Geld ein Volksvertreter durch die Beschäftigung einnimmt und welche Gegenleistung er dafür erbringt.

Vorbild Niedersachsen

Deutlich weiter geht beispielsweise die Regelung in Niedersachsen. Dort ist nicht nur die Transparenz von Nebentätigkeiten vorgeschrieben. Bestimmt wird zudem, dass die Zahlungen auch einer konkreten Tätigkeit entsprechen müssen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Gelder an das Land abgeführt werden. Landtagspräsident Jürgen Gansäuer (CDU) prüft dies derzeit im Fall der SPD-Abgeordneten die auf der Gehaltsliste von VW standen.

Niedersachsen hat damit umgesetzt, was Karlsruhe seit rund 30 Jahren fordert: Kassieren Politiker Gelder von Firmen ohne konkrete Gegenleistung, handeln sie nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht illegal. Im so genannten Diäten-Urteil von 1975 forderten die Richter "gesetzliche Vorkehrungen" dagegen, dass solche Gelder fließen und zahlenden Unternehmen damit die Erwartung verbinden, die Politiker würden ihre Interessen im Parlament vertreten. Die ist mit dem "unabhängigen Status der Abgeordneten unvereinbar", betonten die Richter damals. (kap)