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Vier Jahre Haft für PIP-Gründer

10. Dezember 2013

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate ist der Gründer der französischen Herstellerfirma PIP zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Kunden jahrelang bewusst getäuscht hat.

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Jean-Claude Mas im Gerichtssaal (Foto: reuters)
Bild: Reuters

Ein Gericht in Marseille befand Jean-Claude Mas des schweren Betrugs und Verbrauchertäuschung für schuldig. Der heute 74-Jährige habe seine Kunden und auch den TÜV Rheinland, der als Nebenkläger auftrat, bewusst betrogen.

Rund zehn Jahre lang hatte sein inzwischen insolventes Unternehmen Poly Implant Prothèse (PIP) Implantate aus billigem und nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon hergestellt. Allein in Deutschland wurden schätzungsweise mehr als 5000 Frauen PIP-Implantate eingesetzt, weltweit waren Hunderttausende betroffen.

Implantat der Firma PIP (Foto: afp/getty images)
Implantat der Firma PIPBild: Leo Ramirez/AFP/GettyImages

Vier mitangeklagte frühere Mitarbeiter erhielten Haftstrafen zwischen 18 Monaten und drei Jahren, ausgesetzt zum Teil auf Bewährung. PIP-Gründer Mas hatte in dem Prozess stets beteuert, dass sein Gel nicht giftig oder gefährlich gewesen sei.

Der Skandal war 2010 aufgeflogen, nachdem sich Hinweise auf eine erhöhte Reißanfälligkeit der Produkte gehäuft hatten. Behörden, darunter in Frankreich und Deutschland, empfahlen deswegen in einer beispiellosen Aktion ein vorsorgliches Herausoperieren der Implantate.

Etappensieg für TÜV-Rheinland

Mehr als 7000 Frauen, denen Silokonkissen der Firma PIP implantiert worden waren, traten in dem ersten Strafprozess gegen das Unternehmen als Nebenkläger auf. Der TÜV Rheinland, ebenfalls Nebenkläger, war für die Zertifizierung der Implantate und des PIP-Qualitätssicherungssystems zuständig und zeigt sich zufrieden mit dem Urteil aus Marseille. TÜV-Anwalt Olivier Gutkès wertet das Urteil als wichtigen Etappensieg im Kampf um den guten Ruf. Das Strafgericht erkenne klar einen Betrug an dem deutschen Unternehmen durch die Franzosen an.

In einem Zivilverfahren hatte eine Jury aus Laienrichtern den deutschen Prüfdienstleister vor wenigen Wochen in erster Instanz für schuldig befunden, seine "Pflicht zur Kontrolle und Wachsamkeit" verletzt zu haben. Mit dem Urteil aus Marseille hat der TÜV jetzt allerdings einen Trumpf für das Berufungsverfahren in der Tasche.

Experten erwarten, dass sich die juristische Aufarbeitung des Brustimlantate-Skandals auch nach dem Urteil noch lange hinziehen könnte. So sind die Ermittlungen zu Straftatbeständen wie Körperverletzung und Insolvenzbetrug noch im Gange.

qu/uh (dpa, afp, rtr)