1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Volles Sorgerecht für Väter

1. Februar 2013

Väter unehelich geborener Kinder hatten in Deutschland bislang nicht viel zu sagen, wenn es um ihren Nachwuchs ging. Dies hat der Bundestag jetzt geändert.

https://p.dw.com/p/17W7j
Vater mit Kinderwagen (Foto: BilderBox)
Vater mit KinderwagenBild: Bilderbox

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der Grünen beschloss das Parlament in Berlin eine Reform des Sorgerechts. Damit können nicht mit der Mutter verheiratete Väter künftig das volle Sorgerecht für ihre Kinder ausüben - notfalls auch gegen den Willen der Mutter.

Das Gesetz ist eine Konsequenz aus mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Darin war die bisherige Begünstigung der Mütter gegenüber unehelichen Vätern beanstandet worden.

"Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt", betonte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in der Parlamentsdebatte. Nach ihren Worten wird die Reform auch dem gesellschaftlichen Wandel gerecht. Derzeit wird in Deutschland jedes dritte Kind von einer unverheirateten Mutter zur Welt gebracht. In den neuen Bundesländern sind es sogar knapp 60 Prozent. 1995 lag der Anteil noch bei 15 Prozent. In etwa zwei Drittel der Fälle vereinbaren die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht. Die übrigen Fälle soll das Gesetz nun neu regeln. Die bisherigen Bestimmungen sahen eine gemeinsame Sorge nur mit ausdrücklicher  Zustimmung der Mutter vor. Der Vater konnte dagegen nicht klagen.

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte unverheirateter Väter

Künftig gilt: Können sich nicht miteinander verheiratete Eltern nicht auf das gemeinsame Sorgerecht verständigen, kann der Vater bei Gericht beantragen, am Sorgerecht beteiligt zu werden. Äußert sich die Mutter innerhalb einer Sechs-Wochen-Frist zu dem Antrag nicht oder trägt sie lediglich Gründe vor, die nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben, wird das gemeinsame Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren gewährt. Es soll dem Vater künftig nur dann versagt bleiben, wenn es nach Ansicht der Richter dem Kindeswohl widerspricht.

wl/qu (dpa, afp, kna)