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Kippt das VW-Gesetz?

13. Februar 2007

Das VW-Gesetz verstößt nach Auffassung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das Europarecht. Die Rettungsversuche der Bundesregierung blieben damit erfolglos.

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Unter dem wolkenverhangenen Himmel ist am 01.07.2005 das Logo des Autobauers Volkswagen in Hamburg
Es sieht düster aus: Kippt das VW-Gesetz, wird der Konzern möglicherweise zum ÜbernahmekandidatenBild: dpa

Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo Colomer erklärte vor dem Gericht in Luxemburg am Dienstag (13.2.2007) in seinem Schlussantrag, Deutschland könne VW nicht vor einer Übernahme schützen. Er empfahl den Richtern, einer entsprechenden Klage der EU-Kommission gegen Deutschland stattzugeben. Das Urteil des EuGH ist frühestens im Sommer zu erwarten. In den meisten Fällen folgen die Richter der Empfehlung des Generalanwalts.

Ruiz-Jarabo erklärte, das VW-Gesetz beschränke den freien Kapitalverkehr. Die obligatorische Vertretung des Landes Niedersachsen im VW-Aufsichtsrat und die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent der Aktien schränkten die Beteiligung privater Investoren an Unternehmensentscheidungen ein.

Keine Sonderrechte für Niedersachsen

Christian Wulff bei einer Pressekonferenz am 13. Juli 2005
Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) bleibt gelassen (Archivbild)Bild: AP

Nach Auffassung des Generalanwalts verstärke das VW-Gesetz die Stellung der Bundesregierung und des Landes Niedersachsen und verhindere jede Beteiligung an der Verwaltung des Unternehmens. Die Argumentation der Bundesregierung, das Gesetz verfolge bestimmte Ziele der Sozial-, Regional-, Wirtschafts- und Industriepolitik, rechtfertige nicht einen Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit. "Die deutsche Regierung verwechselt das Allgemeininteresse mit den Interessen des Landes Niedersachsen und ihren eigenen an einer guten Geschäftsentwicklung", heißt es im Schlussantrag des Generalanwalts.

Ruiz-Jarabo folgt damit weitgehend der Argumentation der EU-Kommission. Diese beanstandete sowohl die Sonderrechte des Landes Niedersachsen als Aktionär wie auch die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent der Aktien.

Porsche soll Zerschlagung verhindern

Das VW-Gesetz begrenzt das Stimmrecht jedes Einzelaktionärs des Unternehmens auf 20 Prozent, selbst wenn er mehr Aktien hält. Außerdem sichert das Gesetz Niedersachsen zwei Sitze im Aufsichtsrat zu, auch wenn das Land weniger Aktien hätte. Niedersachsen hält derzeit 20,8 Prozent und Porsche 27,4 Prozent an Volkswagen.

Der niedersächsische Ministerpräsident sieht dem möglichen Fall des VW-Gesetzes gelassen entgegen. Durch den Einstieg von Porsche bei VW seien negative Folgen nicht mehr zu befürchten, sagte der CDU-Politiker der "Neuen Presse" aus Hannover laut einer Vorabmeldung. "Niedersachsen und Porsche können gemeinsam eine Zerschlagung des Konzerns verhindern", betonte Wulff.

Nach Bekanntgabe des Schlussantrages baute die VW-Aktie ihre Kursgewinne auf bis zu zwei Prozent aus, Porsche-Aktien lagen mit 1,25 Prozent im Plus. (chh)