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Der Europäische Gerichtshof

4. Februar 2012

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ist zuständig für die Auslegung des europäischen Gemeinschaftsrechts. Er prüft, ob sich EU-Organe und -Mitgliedsstaaten daran halten. Keine leichte Aufgabe!

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Eine Aussenansicht des Europäischen Gerichtshofes in Luxembourg (Foto: AP)
Der Europäische Gerichtshof in LuxemburgBild: AP

Arbeitsame Stille herrscht in den Fluren des Gerichtshofs, Akten stapeln sich in den Büros mit den hohen Glasfronten vor den voll gestellten Bücherregalen. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) arbeiten 27 Richter - für jedes Mitgliedsland einer - mit ihrem Mitarbeiterstab. Sie sind im langgezogenen Gerichtsgebäude untergebracht, in dem sich auch die Gerichts- und Beratungssäle und die Bibliothek befinden.

Hauptaufgaben des Gerichtshofs

Vassilios Skouris, Präsident des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (Foto: DW)
Befasst sich mit "komplizierter" Materie: Vassilios SkourisBild: DW

In den so genannten Vorabentscheidungsersuchen bittet ein nationales Gericht beim Europäischen Gerichtshof um die Auslegung des EU-Rechts. Diese Verfahren machen mittlerweile mehr als die Hälfte der knapp 600 Rechtssachen aus, die jährlich in Luxemburg eingehen. Deutschland ist hier besonders aktiv: Von den gut 6.300 Verfahren, die seit 1952 behandelt wurden, kam knapp ein Viertel aus Deutschland.

Der griechische Jurist Vassilios Skouris ist seit mehr als zehn Jahren Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und seit 2003 Gerichtspräsident. "Das Verhältnis des Rechts der EU zum nationalen Recht ist ein kompliziertes Verhältnis", sagt Skouris."Das europäische Recht hat Vorrang, das ist die wichtigste Eigenschaft. Und gleichzeitig wirkt es unmittelbar in den Mitgliedsstaaten, es wird gewissermaßen auch nationales Recht, was letztlich bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten ihre Gesetzgebung ändern müssen, um mit dem Gemeinschaftsrecht konform zu gehen."

Man kann es nicht jedem recht machen

Egils Levits, Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (Foto: DW)
Sorgt für klares EU-Recht: Egils LevitsBild: DW

Hier setzt die Kritik am Luxemburger Gerichtshof an: Oft wird beklagt, dass der EuGH zu weit in nationales Recht eingreife. Egils Levits, Jurist aus Lettland mit langjähriger internationaler Erfahrung als Richter und Diplomat, wiegelt ab: Solange der Gerichtshof von den einen als überaktiv kritisiert werde, während die anderen ihm vorwürfen, er stecke den Kopf in den Sand, sei die Kritik ausgewogen.

"Der Europäische Rat, das ist ja das eigentliche Gesetzgebungsorgan der Union, also die Vertreter der 27 Regierungen schaffen Recht", erklärt Levits. Das sei zunächst ein politischer Prozess und es sei relativ schwierig, wie bei jeder Gesetzgebung, ein politisches Ergebnis zu bekommen. Oft komme nur ein Kompromiss zustande. "Und diese europäische Regelung, die aus dem Kompromiss zustande gekommen ist, ist vielleicht nicht so aus einem Guss, als wenn eine politische Kraft daran geschrieben hätte. Insofern gibt es Unklarheiten und Lücken in der Regelung, die aber angewendet werden muss. Und um diese Unklarheiten und Lücken zu beseitigen, ist unser Gerichtshof da."

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg überprüft auch, ob die Mitgliedsstaaten ihren Pflichten aus EU-Recht nachkommen. Diese Vertragsverletzungsverfahren, die zweithäufigste Verfahrensart, strengt meist die EU-Kommission an, manchmal aber auch ein anderer Mitgliedsstaat. Wird eine Vertragsverletzung festgestellt und nicht abgestellt, kann der Gerichtshof finanzielle Sanktionen auferlegen. Spanien, Italien und Luxemburg sind übrigens die Staaten, die im Jahr 2008 am häufigsten verurteilt wurden.

Und auch die EU-Organe werden vom EuGH überprüft; ihre Handlungen können für nichtig erklärt werden, wenn sie gegen EU-Recht verstoßen.

Die Urteile des EuGH

Gerichtssaal im Europäischen Gerichtshof, Luxemburg (Foto: DW)
Hier wird Recht gesprochen: Gerichtssaal am EuGHBild: DW

Die Entscheidungen werden nur in besonderen Fällen im Plenum der 27 Richter gefällt. Seitdem Vassilios Skouris 2003 Gerichtspräsident wurde, ist das ein Mal passiert, und er erzählt nicht gern davon. "Das war obligatorisch. Es war ein Verfahren gegen eine ehemalige Kommissarin: Der Fall Cresson." Den Gründungsverträgen zufolge kann das Plenum eine Kommissarin in gewissem Sinne bestrafen. In diesem Fall ging es darum, dass die Kommission verlangt hatte, die Pension einer Kommissarin wegen Amtsmissbrauchs zu kürzen.

Normalerweise entscheidet die Große Kammer, bestehend aus 13 Richtern, oder - üblicherweise - Kammern aus drei oder fünf Richtern die Urteile. Dabei darf der Richter eines Mitgliedsstaats nicht als Berichterstatter am Verfahren teilnehmen, die sein Heimatland betreffen.

Die Urteile müssen einstimmig gefällt werden, abweichende Meinungen - wie zum Beispiel beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg oder auch beim deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - sind nicht erlaubt. Das bedeutet aber auch, dass die Richter Kompromisse finden müssen, die alle mittragen können - manchmal zulasten eines scharfen und glasklaren Urteils.

Urteile mit doppeltem Netz

Büroturm des Europäischen Gerichtshofs (Foto: DW)
Platz für Richter, Anwälte und jede Menge AktenBild: DW

Dagegen verfassen die acht Generalanwälte, die am Gerichtshof tätig sind, sehr konkrete Schlussanträge aus einem Guss. In diesen Gutachten prüfen sie und ihr Mitarbeiterstab den konkreten Sachverhalt, stellen Rechtsvergleiche an und präsentieren ihren ausführlichen Entscheidungsvorschlag dem Gerichtshof. In 80 Prozent der Fälle folgen die Richter dem Schlussantrag.

Seit 2003 ist die deutsche Juristin Juliane Kokott Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Sie meint, der Aspekt der Doppelkontrolle sei nicht zu vernachlässigen. "Wir hier in Luxemburg fällen Entscheidungen von äußerst großer Tragweite, die sich in 27 ganz verschiedenen Rechtssystemen auswirken und gegen die kein Rechtsmittel mehr zulässig ist. Und nach wie vor sind wir in vielen wichtigen Fällen erste und letzte Instanz. Und das System der Generalanwälte stellt sicher, dass der Fall zweimal ganz gründlich untersucht und erwogen wird."

Vom Gerichtshof zu unterscheiden ist das Gericht. Früher hieß es Gericht erster Instanz. Es wurde 1988 eingeführt, um den Gerichtshof zu entlasten. Wirtschaftsfragen wie Marken- und Wettbewerbsrecht sind ein Schwerpunkt des Gerichts. An dieses Gericht kann ein EU-Bürger sich auch direkt wenden, wenn er sich gegen eine Entscheidung eines EU-Organs wehren will.

Autor: Daphne Grathwohl
Redaktion: Nicole Scherschun