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Warten auf ein Urteil

9. August 2014

Der Nürnberger Gustl Mollath kämpft vor Gericht um Rehabilitation. Doch auch nach den Plädoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers zeichnet sich keine Tendenz ab, wie das Urteil ausfallen könnte.

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Gustl Mollath (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

Es ist ein in Deutschland viel beachteter Prozess, der am kommenden Donnerstag (14.08.2014) vor dem Regensburger Oberlandesgericht zu Ende geht. Angeklagt in dem Wiederaufnahmeverfahren ist der 57-jährige Gustl Mollath. Dem Nürnberger wird gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung vorgeworfen – das mutmaßliche Opfer ist seine inzwischen geschiedene Frau. Die Staatsanwaltschaft sieht diese Delikte als erwiesen an. Die Verteidigung dagegen forderte Freispruch.

Eine lange Vorgeschichte

Die Geschichte Mollath dauert bereits seit 2001 und mutet nach einem Rosenkrieg mit politischen Folgen an. Erst hatte die Ehefrau Anklage wegen schwerer Körperverletzung erstattet, dann zeigte er sie, die damals bei der HypoVereinsbank arbeitete, und weitere Mitarbeiter des Geldinstitutes wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften an. Diese Anzeige wurde damals von der Staatsanwaltschaft abgelehnt, sie erwies sich jedoch später im Kern als richtig. Es folgte ein Untersuchungsausschuss des bayrischen Landtags.

Im Zuge dieser verschiedenen Verfahren wurde Mollath begutachtet und es wurden ihm gefährliche Wahnvorstellungen attestiert. Für sechs Jahre verschwand er in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Er zog vor das Bundesverfassungsgericht, das seiner Beschwerde statt gab. Seine Unterbringung in der Psychiatrie war demnach seit 2011 verfassungswidrig. Seit Juli verhandelt das Oberlandesgericht Regensburg die Vorwürfe erneut.

Schuldig , aber frei

Während Mollath und sein Verteidiger Gerhard Strate die Vorwürfe als Komplott zurückwiesen, sagte Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl in seinem Plädoyer an diesem Freitag, der Angeklagte sei der gefährlichen Körperverletzung, der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung schuldig. Die tätlichen Angriffe auf die Ex-Frau seien bewiesen. Weil Mollath in dem ersten Verfahren wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde, darf er in diesem Wiederaufnahmeverfahren nicht bestraft werden. Es kann lediglich die Schuld festgestellt werden. Im Zusammenhang mit der Unterbringung in dem psychiatrischen Krankenhaus befürwortete der Staatsanwalt eine Entschädigung.

Mollath vor vielen Pressemikrofonen (Foto: dpa)
Im August 2013 kann Gustl Mollath die Psychiatrie verlassenBild: picture-alliance/dpa

fab/ml (dpa,afp)