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NPD Verbot

16. November 2011

Die Mordserie rechtsradikaler Extremisten hat die Bundesregierung veranlasst, erneut ein Verbot der als rechtsextrem eingestuften Partei NPD anzustreben. Doch es ist schwierig, eine Partei in Deutschland zu verbieten.

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NPD Anhänger demonstrieren (Foto: AP)
Anhänger der NPDBild: picture-alliance/ dpa

In Deutschland gelten Parteien als Ausdruck lebendiger Demokratie. Deshalb haben die Gründer der Bundesrepublik die nach dem Zweiten Weltkrieg neu oder wieder gegründeten Parteien - gleich welcher Ausrichtung - unter einen besonderen Schutz gestellt. Parteien sollten es ermöglichen, den Wählerwillen zu bündeln. Das Grundgesetz schützt deshalb jede Partei, solange diese die freiheitlich demokratische Grundordnung, die Verfassung, die Gewaltfreiheit und die Menschenrechte respektiert.

Daher kann auch die Bundesregierung nicht einfach ein Parteienverbot anordnen. Jede Form von Willkür ist in Deutschland verboten. Ein Parteiverbot muss also in jedem Fall vor dem höchsten deutsche Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, beantragt werden - sei es von der Regierung oder einer Mehrheit im Parlament oder dem Bundesrat als Vertretung der deutschen Länder.

Parteienverbote gab es selten

Wurfzettel der NPD, (Foto:Leipzig media port)
Regionale NPD-Wurfblätter in ThüringenBild: Jan Schilling

Entsprechende Verfahren sind in der Geschichte der Bundesrepublik bisher nur zweimal erfolgreich gewesen, nämlich 1951 und 1956.

Im ersten Fall wurde die "Sozialistische Reichspartei" (SRP) verboten, die sich auf die Tradition der Nazipartei NSDAP berief. Die SRP versammelte damals viele Rechtsextreme. Einige Parteimitglieder hatten es sogar geschafft, in den Bundestag einzuziehen. Ein schlimmes Zeichen: Wieder saßen Rechtsextreme in einem deutschen Parlament.

1956 folgte das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Die Partei bestand nur noch in Westdeutschland, nachdem die KPD im Osten die dortige SPD 1946 per Zwangsvereinigung in die SED gezwungen hatte. Der KPD wurden enge bis engste Kontakte zu den Regimen in Moskau und Ost-Berlin nachgesagt. Im Zeitalter des Kalten Krieges galt die KPD als Bedrohung der Demokratie, auch der damaligen Bundesregierung unter Kanzler Konrad Adenauer.

Generell wollte die überwiegende Mehrheit der damals verantwortlichen Politiker in der jungen Bundesrepublik nach Faschismus und der Teilung Deutschlands nichts mehr mit Extremisten zu tun haben. Schon damals war es allerdings nicht ganz einfach, Verbotsverfahren für die Parteien SRP und KPD durchzusetzen. Aber es gelang.

Warum also sollte es nicht auch heute möglich sein, eine Partei wie die NPD, die rechtsextremes Gedankengut vertritt, mit aller Entschiedenheit zu verbieten?

Situation in den 1950er Jahren

Die 1950er Jahre waren Nachkriegszeit und man war damals auch juristisch weniger zimperlich als heute, sagen Rechtshistoriker einhellig. So übte die Regierung Adenauer beim Verbot der KPD sogar Druck auf das Bundesverfassungsgericht aus. Man wollte den Senat des Verfassungsgerichts übergehen und sich direkt an den zweiten Senat des Gerichts wenden, um das Verfahren zu beschleunigen. Und in die Parteien eingeschleuste geheime Informanten waren damals überhaupt kein Problem für die eingeleiteten Verbotsverfahren. Kein Richter sah in diesen Umständen einen Grund, die in jedem Fall nicht erlaubte Einflussnahme durch die Regierungsverantwortlichen zu bemängeln. Nach relativ kurzen Verfahren gaben die Richter am Bundesverfassungsgericht damals schließlich bei und sprachen die Parteienverbote aus.

Scheitern im Jahr 2003

Ganz anders im Jahr 2003. Etliche Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund hatten die politisch Handelnden veranlasst, wieder deutlich zu reagieren. Den Nährboden für diese Straftaten sah man bei der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), die sich 1964, also acht Jahre nach dem letzten Parteienverbot gegründet hatte.

NPD Demonstration mit Fahne (Foto: dpa)
Vor allem in Ostdeutschland vertreten - die NPDBild: picture alliance/dpa

Die NPD zog nach ihrer Gründung zwar in sieben Landesparlamente ein, nach der Wiedervereinigung hatte sie in den 1990er Jahren auch einige Wahlerfolge in Ostdeutschland. Im Jahr 2003 galt sie allerdings bereits wieder als eine eher unbedeutende Kleinpartei mit gerade einmal 6000 Mitgliedern. Zum Vergleich: Die heute regierenden Volksparteien CDU und SPD haben jeweils bis zu 500.000 Mitglieder. Wegen der rechtsradikalen Ausrichtung der Partei war man sich 2003 dennoch bald einig, dass die NPD verboten werden sollte.

Eilig wurde das Verbotsverfahren eingeleitet. Dieses Mal allerdings scheiterte der Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Richter stellten fest, dass der Verfassungsschutz Informanten in der NPD angeworben hatte. Von 200 NPD Mitgliedern in der Führungsebene waren rund 30 Mitglieder bezahlte Verbindungsleute des Verfassungschutzes. Die Partei stand damit im Verdacht, fremdgesteuert zu sein. Und zwar ausgerechnet von jenen Kräften, die ein Interesse am Verbot hatten. Damit hätten auch Anhörungen zur Beweisfindung von der Regierung manipuliert werden können.

Parteiverbote dürfen nicht manipuliert sein

Die Rechtsbestimmungen der 1950er Jahre waren 2003 schon lange nicht mehr maßgebend. Sie waren weiter entwickelt worden, es galt ein strengerer Demokratieschutz mit einer strengeren Gewaltenteilung. Und das aus gutem Grund: Verfassungsrechtler verweisen auf möglichen Missbrauch gegenüber allen als unliebsam denkbaren Parteien und stellen eindeutig klar: "Es kann allgemein nicht sein, dass sich Regierungsparteien Partei-Konkurrenz über Verbote fernhalten können." Angesichts der weiter entwickelten demokratischen Rechtsgrundsätze blieb den Verfassungsrichtern keine Wahl: Eine Mehrheit der Richter am Bundesverfassungsgericht lehnte das Verbotsverfahren ab. Ein Desaster für den Bundestag, der parteiübergreifend und im Verbund mit der Regierung und dem Bundesrat das Verbot der NPD beantragt hatte.

Desaster mit Folgen

Anti Nazi Demo in Duisburg (Foto: DW)
Demonstation gegen Rechts in DuisburgBild: DW

Immerhin waren die vier überstimmten Bundesrichter dafür, dass das Gericht eine Gefährlichkeit der NPD auf jeden Fall hätte ermitteln müssen. Aber zu einer solchen Überprüfung kam es nicht mehr. Im Jahr 2009 unternahm der bayrische Innenminister Joachim Hermann (CSU) noch einmal einen Anlauf, die NPD verbieten zu lassen. Der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble riet davon ab. Zu groß war die Angst vor einer erneuten Niederlage, die die Position der rechtsextremen NPD nur gestärkt hätte. Das galt es zu vermeiden. Nichts geschah.

Mögliche Ansatzpunkte für ein Verbot

Weil die Anforderungen an ein Verbot einer Partei in den deutschen Gesetzen sehr streng gefasst sind, bleiben nur wenige Möglichkeiten, die NPD zu verbieten. Der Partei müsste nachgewiesen werden, dass sie die jüngsten Morde an ausländischen Mitbürgern veranlasst, unterstützt oder zumindest eine Anregung dazu gegeben habe. Rechtsexperten sehen kaum Chancen, einen solchen Zusammenhang beweissicher herzustellen. Denn die fremdenfeindlichen Parolen der NPD alleine reichen juristisch nicht aus. Sie könnten, auch wenn das einer Mehrheit der Deutschen wehtut, als freie Meinungsäußerungen ausgelegt werden. Und diese freien Meinungsäußerungen sind vom Grundgesetz geschützt, solange sie keine beleidigenden Elemente oder Aufrufe zu strafbaren Handlungen enthalten.

Bliebe noch der Nachweis von aggressivem kriminellen Verhalten. Auch das müsste zweifelsfrei nachgewiesen werden. Und selbst ein kriminelles Fehlverhalten einzelner Parteimitglieder reicht noch nicht für das Verbot der gesamten Partei. "Die Politik sitzt in einer juristischen Zwangsjacke", beschreiben führende Verfassungsrechtler in Deutschland die Situation. Als Akt der Verzweiflung gilt der Versuch, die Partei finanziell auszutrocknen. Immerhin bekam die rechtsextreme Partei sogar Geld vom Staat: Denn nach den Regeln der deutschen Parteienfinanzierung erhielt auch die NPD für alle Stimmen, die Bürger bei den Wahlen für sie abgaben, eine Unterstützung nach der Höhe ihrer Mitgliederzahl. Im Jahr 2010 konnte die NPD auf diese Weise rund eine Million Euro verbuchen. Diese finanzielle Unterstützung steht in Deutschland aber allen in Parlamente gewählten Parteien zu und es gilt das Gleichbehandlungsgebot.

Das größte Problem aber: Der Verfassungsschutz möchte seine Informanten in der NPD nicht aufgeben, um auch weiterhin über die Aktivitäten der Rechtsextremen auf dem laufenden zu sein. Damit bliebe die vom Bundesverfassungsgericht geübte Kritik erhalten. Die Minister und Senatoren aus Berlin, Bremen, Rheinland Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig Holstein suchen dennoch einen Ansatz und wollen am kommenden Montag in Berlin eine Sammlung von Material vorstellen, das die NPD belasten könnte.

Autor: Wolfgang Dick
Redaktion: Hartmut Lüning