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Rechte auf Reisen

Ulrike Mast-Kirschning17. April 2008

Wenn Menschenrechte durch internationale Unternehmen in Entwicklungsländern in Gefahr geraten, fällt Hilfe schwer. Menschenrechtler fordern deshalb eine Verbesserung zivilrechtlicher Entschädigungsverfahren im Ausland.

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Frau im Kongo mit Kindern kocht (AP Photo/Rodrique Ngowi)
Beispiel Kongo: arme Menschen wie diese Mutter mit ihren Kindern sind nicht in der Lage, ihre Rechte einzuklagenBild: AP

Wenn internationale Konzerne mit dem Abbau von Bodenschätzen in Entwicklungsländern beginnen, komme es neben der Umweltverschmutzung vielfach zu schweren Menschenrechtsverletzungen, berichtet Michael Windfuhr vom Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche Deutschlands. Wenn Böden wie beispielsweise im Niger-Delta durch Öl-Lecks verschmutzt werden oder Urwälder wie in Südamerika durch Rodung in Gefahr sind, wenn Flüsse verdreckt und durch Schwermetalle vergiftet werden, dann leide nicht nur die Umwelt, sondern auch der Mensch.

Nach Windfuhrs Erfahrungen haben die Menschen in den betroffenen Gebieten Probleme, sich dagegen zu wehren. "Das liegt oft daran", erläutert Windfuhr, "dass sie selber eben sehr wenig Ressourcen haben, oft Analphabeten sind, ihren Fall sehr schwierig dokumentieren können, kein Geld haben, weder für Anwälte, noch für die Fahrt zum Bezirksgericht und ihnen die Kenntnisse fehlen über ihre eigenen Rechte."

Investoren werden geschützt - und Menschenrechte?

Selbst wenn Windfuhr und andere Menschenrechtler sich zu Anwälten von Betroffenen-Gruppen machen würden, wäre ein schnelles und faires Gerichtsverfahren, das durch hohe Entschädigungen und strafrechtliche Konsequenzen eine Änderung der Lage erwirken könnte, in vielen Ländern unmöglich. Denn es fehlt an der dazu nötigen Rechtsstaatlichkeit, wie das Beispiel Kongo aus der Erfahrung Windfuhrs zeigt: "Wenn Sie dort einen Fall vertreten wollen vor Gericht, haben Sie derzeit kaum Chancen."

Deshalb sei es umso wichtiger für betroffene Gruppen, gegenüber beispielsweise einer deutschen Holzfirma oder einem deutschen Importeur von Diamanten in Deutschland seine Rechte einfordern zu können. "Davon sind wir noch weit entfernt", klagt Windfuhr. "Die Bundesregierung ist da bislang nicht sehr aktiv, sondern schützt vorwiegend die Interessen deutscher Investoren im Ausland. Das ist das vorrangige rechtsstaatliche Anliegen der Bundesregierung."

In den USA erlaubt es das Alien Tort Claims Gesetz zum Beispiel deutsche Unternehmen wegen im Ausland begangener Menschenrechtsverletzungen in den USA zu verklagen. In Deutschland und Europa fehlt für ein ähnliches Vorgehen die Rechtsgrundlage. Zudem erschweren die meist komplexen Produktionsketten mit Zulieferbetrieben aus zahlreichen Ländern herauszufinden, wer ein Menschenrecht verletzt hat.

Durchbruch in Warteposition

Ein entscheidender Durchbruch wird jetzt im Menschenrechtsrat erwartet. Gegen den Widerstand von Staaten wie Kanada, USA und Großbritannien haben sich die Ratsmitglieder in Genf nach fünf Jahren zäher Verhandlungen auf ein Beschwerdeverfahren für Opfer von Menschenrechtsverletzungen geeinigt. Es ermöglicht Betroffenen, sich mit einer Beschwerde gegen den Staat an die Vereinten Nationen zu wenden. Das Beschwerdeverfahren gab es bislang nur für die bürgerlich politischen Menschenrechte und die Frauenrechtskonvention.

Bis der erste Landvertriebene sein Menschenrecht bei den Vereinten Nationen allerdings geltend machen kann, wird es noch etwas dauern. Der UN-Menschenrechtsrat und die UN-Vollversammlung müssen den ausgehandelten Vertrag noch verabschieden und zur Ratifizierung auflegen. Bis die notwendige Zahl der Ratifizierungen zum Inkrafttreten erreicht ist, können noch Jahre vergehen. Dennoch hoffen Menschenrechtsorganisationen und NGOs in Deutschland schon jetzt auf eine Signalwirkung auch für nationale Gerichte. Bis dahin bleibt ihnen vor allem eines: Menschenrechtsverletzungen sorgfältig zu dokumentieren und öffentlich zu machen.